Sicherheitsbeitrag: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung
Bern, 12.08.2026 — Aufgrund der verschärften Sicherheitslage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz stärken und dazu die Mehrwertsteuer während 12 Jahren um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen werden ausschliesslich für prioritäre Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt. So können die notwendigen Investitionen getätigt werden, um die Bevölkerung und das Land gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen – hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz – besser zu schützen. Ein verschuldungsfähiger Rüstungsfonds erhöht die Flexibilität bei Zahlungen und trägt dazu bei, notwendige Beschaffungen zu beschleunigen. In seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer verabschiedet.
Die geopolitische Lage und das Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren stark verschlechtert. Aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte bestehen bei der Armee kritische Fähigkeits- und Ausrüstungslücken, welche die Möglichkeiten einschränken, das Land und die Bevölkerung wirksam gegen die Folgen der verschärften Sicherheitslage in Europa zu schützen.
Zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen, d.h. hybrider Aktionen und Bedrohungen aus der Distanz, benötigt die Armee in den kommenden Jahren 24 Milliarden Franken an zusätzlichen Rüstungsinvestitionen. Damit können insbesondere kritische Infrastrukturen geschützt, die Durchhaltefähigkeit der Armee verbessert und Bedrohungen frühzeitig erkannt werden. Die am 19. Juni 2026 vom Bundesrat beschlossene Ausrichtung der Armee auf die Verteidigungsfähigkeit und die dafür vorgesehenen, priorisierten Rüstungsbeschaffungen können nur umgesetzt werden, wenn der Armee die vorgeschlagenen Mehrmittel zur Verfügung stehen.
Der Bedarf stellt sich wie folgt zusammen:
- 15 Milliarden Franken für den raschen Fähigkeitsaufbau zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen. Beschafft werden insbesondere Systeme zur Abwehr von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen, von (Mini-)Drohnen sowie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Darin enthalten sind neben den 9 Milliarden Franken für prioritär notwendige Rüstungsbeschaffungen auch ein geschätzter zusätzlicher Bedarf von 6 Milliarden Franken für ein zweites System der bodengestützten Luftverteidigung sowie für die Mehrkosten des Patriot-Systems.
- 9 Milliarden Franken, um die erheblichen Preissteigerungen im Rüstungsbereich infolge der weltweit erhöhten Nachfrage auszugleichen. Ohne Anpassung an diese neue Preisrealität könnten selbst die bereits geplanten Rüstungsbeschaffungen nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden.
Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozentpunkte als Sicherheitsbeitrag
Der Bundesrat will diesen Mehrbedarf durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2028 für die Dauer von 12 Jahren decken. Der Normalsatz soll befristet um 0,5 Prozentpunkte und der Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, welcher beispielsweise auf Lebensmittel oder Medikamenten erhoben wird, wird nicht erhöht. Dadurch werden insbesondere Haushalte mit tiefen Einkommen weniger belastet.
Der Bundesrat versteht die Mehrwertsteuererhöhung als einen Sicherheitsbeitrag, ohne den die Sicherheit der Schweiz angesichts der aktuellen Bedrohungslage nicht gewährleistet werden kann. Die Mehrwertststeuer ist zeitlich auf 12 Jahre befristet und kann ohne erneute Volksabstimmung nicht verlängert werden.
Schaffung eines verschuldungsfähigen Rüstungsfonds
Zur effizienten und flexiblen Verwendung der Mittel ist die Schaffung eines Rüstungsfonds vorgesehen. In diesen Fonds fliessen sämtliche Mehreinnahmen aus der befristeten Mehrwertsteuererhöhung sowie ein Teil des ordentlichen Armeebudgets. Während der Laufzeit des Fonds können sämtliche Rüstungsbeschaffungen daraus finanziert werden. Das Parlament entscheidet über die Mittelverwendung des Fonds.
Der Fonds ist verschuldungsfähig, um notwendige Anzahlungen schnell leisten, Zahlungsspitzen abfedern und Beschaffungen beschleunigen zu können. Die Verschuldung ist auf maximal 6 Milliarden Franken begrenzt und muss bis zum Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung wieder abgebaut sein. Damit ist die Schuldenbremse vollumfänglich eingehalten.