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FremdmitteilungVeröffentlicht am 11. August 2026

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan

Bern, 11.08.2026 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. August 2026 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan geändert. Dabei wurde eine natürliche Person aus dem Anhang gelöscht. Die Massnahmen treten am 11. August 2026 um 23 Uhr in Kraft.