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MedienmitteilungVeröffentlicht am 9. September 2026

Mehr Rechtssicherheit in der Pflanzenzucht

Bern, 09.09.2026 — Patentrechte im Bereich der Pflanzenzucht sollen neu offengelegt werden müssen. Züchterinnen und Züchter erhalten damit mehr Sicherheit beim Züchten neuer Sorten. Der Bundesrat hat am 9. September 2026 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft zur Änderung des Patentgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Pflanzenzüchterinnen und Pflanzenzüchter nutzen häufig eine bestehende Sorte als Ausgangspunkt für die Entwicklung neuer Sorten. Ist eine bestimmte Eigenschaft dieser Sorte durch ein Patent geschützt, wie zum Beispiel eine Resistenz gegen Fäule, brauchen sie für die Vermarktung der neuen Sorte in der Regel eine Lizenz. Ob das der Fall ist, lässt sich jedoch oft nicht ohne Weiteres feststellen. Diese Unsicherheit kann die Pflanzenzucht erschweren und damit Innovation hemmen.

Transparenz für Züchterinnen und Züchter

Die Vorlage führt deshalb eine Offenlegungspflicht ein: Anmelderinnen oder Inhaber eines Patents auf biologisches Material einer Pflanzensorte müssen in einer Datenbank offenlegen, welche Sorten über die patentierte Eigenschaft verfügen. Züchterinnen und Züchter können sich so auf einfache Weise über relevante Patente informieren und Entscheidungen für ihre Züchtungsprogramme treffen.

Wird die Offenlegungspflicht nicht eingehalten, können Anmelderinnen und Inhaber ihr Patent gegenüber Züchterinnen und Züchtern nicht geltend machen. Das schützt jene Züchterinnen und Züchter, die sich rechtzeitig informiert haben.

Die Vorlage präzisiert ausserdem, wie weit ein Patent auf eine Eigenschaft reicht: Der Schutz kann nicht geltend gemacht werden, wenn Züchterinnen und Züchter dieselbe Eigenschaft unabhängig von patentiertem biologischem Material und ausschliesslich durch konventionelle Züchtung entwickeln.

An EU-Regelung angelehnte Lösung

Die gewählte Lösung stützt sich auf bestehende, freiwillige Transparenzinitiativen des Sektors. Das ermöglicht eine einfache und rasche Umsetzung. Sie orientiert sich zudem an den Entwicklungen in der EU. Diese Angleichung erleichtert grundsätzlich den Zugang schweizerischer Züchterinnen und Züchter zum europäischen Markt.

In der Vernehmlassung wurden Vorbehalte gegen die vorgeschlagene Clearingstelle und dem damit verbundenen administrativen Aufwand geäussert. Der Bundesrat hat daher darauf verzichtet.

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