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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Juni 2026

Bundesrat unterstützt internationale Sportanlässe 2027–2029 in der Schweiz

Bern, 05.06.2026 — Internationale Sportanlässe wie Welt- und Europameisterschaften entfalten vielfältige Wirkungen in Sport, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 die Unterstützung von in der Schweiz durchgeführten internationalen Sportanlässen in den Jahren 2027–2029 beschlossen. Er beantragt dem Parlament zwei Zusatzkredite im Umfang von insgesamt 8,24 Millionen Franken. Ausserdem will der Bundesrat die Frist für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022–2027 (NASAK 5) verlängern.

Die Fussball-Europameisterschaft der Frauen im vergangenen Jahr hat es exemplarisch gezeigt: Die Durchführung von internationalen Sportanlässen wie Welt- und Europameisterschaften in der Schweiz eignet sich besonders, um Entwicklungen in der jeweiligen Sportart sowie in unterschiedlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen anzustossen. Aus Sicht des Bundesrates wirken solche Veranstaltungen nachhaltig und setzen wichtige Impulse für die Förderung des Leistungs- und Breitensports.

Beiträge für Organisation und Durchführung sowie Sportfördermassnahmen

Der Bundesrat will internationale Sportanlässe in den Jahren 2027–2029 finanziell unterstützen. Er beantragt dem Parlament zwei Zusatzkredite zu den mit Bundesbeschluss vom Juni 2023 (BBl 2023 1604) bewilligten Verpflichtungskrediten im Umfang von insgesamt 8,24 Millionen Franken, um Anlässe, die sich seither beworben haben, vergleichbar zu unterstützen.

Die Unterstützung umfasst Beiträge an die Organisation und Durchführung (5,24 Millionen Franken) sowie an besondere Sportfördermassnahmen (3 Millionen Franken), die im Zusammenhang mit den jeweiligen Sportanlässen stehen (Art. 72a Sportförderungsverordnung, SpoFöV).

Bei den nachfolgenden Beiträgen handelt es sich um Höchstbeiträge an die jeweiligen Trägerschaften der Anlässe. Die tatsächliche Höhe der Beiträge an die Organisation und Durchführung richtet sich nach den Bestimmungen von Artikel 72 SpoFöV, so etwa der Bedeutung der Sportart in der Schweiz, dem Umfang der Leistungen von Armee und Zivilschutz oder der Bedingung, dass sich auch die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen.

  • ISU European Championships Figure Skating 2027 Lausanne (geschätztes Anlassbudget: 4,7 Mio. Fr.); Höchstbetrag für Planung und Durchführung: 0,525 Mio. Fr.
  • World Rowing Championships 2027 Luzern (gesch. Budget: 5,5 Mio. Fr.): 0,825 Mio. Fr.
  • Short Course Swimming European Championships 2027 Basel (gesch. Budget: 6,8 Mio. Fr.): 0,5 Mio. Fr.
  • Men’s EHF Handball EURO 2028 Zürich (gesch. Budget: 7,6 Mio. Fr.): 1,15 Mio. Fr.
  • IBSF Weltmeisterschaften Bob und Skeleton 2028 St. Moritz (gesch. Budget: 2,1 Mio. Fr.): 0,315 Mio. Fr.
  • Judo-Weltmeisterschaften 2028 Lausanne (gesch. Budget: 14 Mio. Fr.): 1,4 Mio. Fr.
  • FIBA Eurobasket Women 2029 Genf (gesch. Budget: 3,5 Mio. Fr.): 0,525 Mio. Fr.

Die Höhe der Finanzhilfen für besondere Sportfördermassnahmen wird nach Vorliegen der konkreten Projektanträge und entsprechender Finanzierungskonzepte festgelegt. Diese Finanzhilfen ermöglichen den Sportverbänden, während maximal vier Jahren einen substanziellen und nachhaltigen Mehrwert für die betreffende Sportart zu schaffen. Der Bund finanziert maximal 50 Prozent der Kosten für Sportfördermassnahmen im Kontext von internationalen Sportanlässen.

Die Finanzierung ist haushaltsneutral; die Mittel werden kompensiert.

Verlängerung der Verpflichtungsfrist für NASAK-5-Finanzhilfen

Der Bundesrat will zudem die Verpflichtungsfrist von Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022–2027 (NASAK 5) verlängern. Da mehrere Projekte nicht im vorgesehenen Zeitrahmen geplant und umgesetzt werden konnten und können, beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Verlängerung der Frist, um Verpflichtungen bis zum 31. Dezember 2029 eingehen zu können. So können verzögerte Projekte dennoch realisiert werden. Dies hat keine Mehrbelastungen des Bundeshaushalts zur Folge.