Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes
Bern, 18.09.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. September 2026 die Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes per 1. November 2026 beschlossen. Damit wird auch die Schweiz ab Februar 2027 Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität einsetzen.
Die Nutzung von Flugpassagierdaten, international bekannt als «Passenger Name Record» (PNR), ist heute bereits in vielen Ländern ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität. Um die Flugpassagierdaten auch in der Schweiz bearbeiten zu können, haben die Eidgenössischen Räte im März 2025 das Flugpassagierdatengesetz verabschiedet. Nach abgelaufener Referendumsfrist und der erfolgten Vernehmlassung zur Verordnung hat der Bundesrat die Inkraftsetzung des Gesetzes sowie der Flugpassagierdatenverordnung und von weiteren acht Verordnungen, die angepasst werden mussten, per 1. November 2026 beschlossen. Mit der Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes per 1. November 2026 wird die beim Bundesamt für Polizei (fedpol) angesiedelte «Passenger Information Unit» (PIU) ab dem 1. Februar 2027 ihren Betrieb aufnehmen.
Schrittweiser Aufbau der PIU
Der Aufbau der PIU erfolgt etappenweise und richtet sich nach Betriebszeiten, Anzahl angebundener Flugstrecken und der Datenmenge. 2027 startet die PIU mit acht Mitarbeitenden und einem eingeschränkten Betrieb. Ab 2028 ist ein Ausbau auf 14 Stellen vorgesehen Die Finanzierung dieser Stellen teilen sich Bund und Kantone je hälftig. Für einen Vollbetrieb wären voraussichtlich 30 Vollzeitstellen erforderlich; ein entsprechender weiterer Ausbau ist ab 2030 vorgesehen.
Die Flugpassagierdatenverordnung regelt unter anderem, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Flugpassagierdaten an die PIU übermittelt werden müssen. Zudem sieht die Verordnung vor, dass fedpol alle Staaten und die jeweiligen Behörden ausweisen wird, denen die in der Schweiz ansässigen Luftverkehrsunternehmen die Flugpassagierdaten bekanntgeben dürfen. Die Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes erfordert zusätzlich Anpassungen von acht Verordnungen – zum Beispiel bei der Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL) oder auch bei der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems und des SIRENE-Büros.
Die Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes ist ein wichtiger Schritt: Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen erhalten ein im Ausland seit Jahren eingesetztes und bewährtes Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität.
Dokumente
Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weitere Verordnungen. Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes
Verordnung über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatenverordnung, VFPG)
Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumssystem (Visa-Informationssystem-Verordnung, VISV)
Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung)
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG)
Verordnung über das Nationale Ermittlungssystem (NES-Verordnung)
Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL-Verordnung)
Verordnung über das informatisierte Personennachweis‑, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizei (IPAS-Verordnung)
Verordnung über den Nationalen Polizeiindex (Polizeiindex-Verordnung)
Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung)
Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weiterer Verordnungen. Erläuterungen