Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» ab
Bern, 18.09.2026 — Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» ab. Sie würde sehr hohe Kosten verursachen, den Wohlstand in der Schweiz gefährden, die innere Sicherheit schwächen und die humanitäre Tradition in Frage stellen. Zudem ist die Initiative aus Sicht des Bundesrats nur schwer umsetzbar und auch nicht geeignet, um irreguläre Migration und grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen. Er hat an seiner Sitzung vom 18. September 2026 die Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet und beantragt dem Parlament, diese ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Initiative verlangt die systematische Kontrolle aller einreisenden Personen und eine umfassende Überwachung der Grenzen. Personen, welche die Voraussetzungen für eine Einreise nicht erfüllen, sollen zurückgewiesen werden. Zudem dürfte die Schweiz nicht mehr als 5000 Personen pro Jahr Asyl gewähren. Für Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, verlangt die Initiative eine Meldepflicht. Ihre Arbeitsverträge würden für nichtig erklärt. Sie würden von den Sozial- und Krankenversicherungsleistungen ausgeschlossen und müssten die Schweiz innerhalb von 90 Tagen verlassen.
Spürbare Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit
Nach Einschätzung des Bundesrates wäre die Initiative nur schwer umsetzbar und hätte erhebliche negative Auswirkungen. Dauerhafte und systematische Grenzkontrollen bei täglich rund 2,2 Millionen Grenzübertritten und mehreren hunderttausend Grenzgängerinnen und Grenzgängern würden die Wirtschaft insbesondere in den Grenzregionen, den Pendlerverkehr sowie den Tourismus stark belasten und zu Staukosten in Milliardenhöhe führen. Es bräuchte zudem viel mehr Personal für den Grenzschutz, was ebenfalls sehr hohe Kosten verursachen würde. Systematische Binnengrenzkontrollen sind nach Ansicht des Bundesrates zudem kein wirksames Mittel, um die irreguläre Sekundärmigration einzudämmen. Bereits heute werden im Rahmen des Zolldispositivs lageabhängige und risikobasierte Kontrollen durchgeführt, die wirksam sind und weiter intensiviert werden können.
Mit der Einführung systematischer Grenzkontrollen würde die Schweiz ihre Zugehörigkeit zum Schengen/Dublin-System gefährden. Ein Ausschluss würde einerseits die innere Sicherheit schwächen, weil die Schweiz den Zugang zu den europäischen Fahndungsdatenbanken verlieren würde. Zum anderen müsste sie auch abgelehnte Gesuche der Schengen/Dublin-Staaten künftig wieder selbst prüfen. Sie könnte auch keine Asylsuchenden mehr in andere europäische Länder überstellen. Das könnte zu einer deutlich höheren Zahl von Gesuchen führen. Ein Bericht, den der Bundesrat im Auftrag des Nationalrats erstellt und ebenfalls am 18. September 2026 veröffentlicht hat, beziffert die jährlichen Kosten für den Wegfall der Schengen/Dublin-Assoziierung auf 5,8 bis 16,1 Mrd. Franken pro Jahr.
Die Initiative verlangt, dass nicht mehr als 5000 Personen pro Jahr Asyl erhalten. Um nicht gegen zwingendes Völkerrecht zu verstossen, müsste die Schweiz aber weiterhin jedes Asylgesuch einzeln prüfen. Sie könnte diese Personen nicht automatisch wegweisen und zurückführen. Weiter sollen Personen, die zum Beispiel aus Kriegsgebieten fliehen, keine vorläufige Aufnahme mehr erhalten. Damit wäre die humanitäre Tradition der Schweiz in Frage gestellt. Auch wären bei längerem Aufenthalt eine Integration und wirtschaftliche Selbständigkeit der Betroffenen kaum möglich. Personen ohne regulären Status könnten zudem die kantonalen Nothilfestrukturen stark belasten.
Bestehende und geplante Massnahmen umsetzen
Der Bundesrat lehnt die Initiative angesichts der weitreichenden negativen Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit ab und beantragt den Eidgenössischen Räten, die Vorlage Volk und Ständen ohne Gegenentwurf oder Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Er anerkennt jedoch Handlungsbedarf im Migrationsbereich. Die Sekundärmigration im Schengenraum soll durch die Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des europäischen Migrations- und Asylpakts eingedämmt werden, an dem sich die Schweiz beteiligt. Das EJPD bereitet zudem mit den Kantonen zusammen Gesetzesänderungen vor, welche das Asylsystem entlasten und die Sicherheit im Asylbereich erhöhen sollen.