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MedienmitteilungVeröffentlicht am 2. Oktober 2026

Der Bundesrat sistiert den neuen nationalen Leitungskataster

Bern, 02.10.2026 — An seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat beschlossen, aufgrund der finanzpolitischen Lage und der veränderten Prioritätensetzung des Bundes die sofortige Realisierung eines Leitungskatasters Schweiz auszusetzen. Falls die Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt werden kann, wird die Wiederaufnahme geprüft.

In der Schweiz sind die Ver- und Entsorgungsleitungen nicht einheitlich dokumentiert, und auch der Zugang zu den entsprechenden Informationen ist nicht harmonisiert. Die Nutzung des Untergrundes wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen, insbesondere aufgrund der Verdichtung des Bauens, von unterirdischen Infrastrukturvorhaben oder der Erschliessung von Geoenergie. Ein nationaler Leitungskataster kann die Nutzung des Untergrunds schweizweit besser erfassen und dazu beitragen, die Sicherheit der Ver- und Entsorgungsnetze zu erhöhen.

Im Auftrag des Bundesrats hat swisstopo die für den nationalen Leitungskataster notwendigen gesetzlichen Grundlagen beim Geoinformationsgesetz erarbeitet und im 2024 eine Vernehmlassung dazu durchgeführt. Die Ergebnisse fielen mehrheitlich positiv aus. Negative Stimmen gab es vereinzelt von Kantonen, die bereits selber einen Leitungskataster eingeführt haben.

Fehlende finanzielle Mittel

Die finanzpolitischen Prioritäten sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen haben sich seit der Vernehmlassung Anfang 2024 verändert.

Für Aufbau und Betrieb des neuen Leitungskatasters wurde mit einmaligen Kosten von rund 34 Millionen Franken sowie jährlichen Betriebskosten von rund 7 Millionen Franken gerechnet. Der Bund hätte sich zu 50 Prozent an den zusätzlichen Kosten beteiligt, die durch neue bundesrechtliche Vorgaben entstanden wären.

swisstopo verfügt derzeit nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für die Realisierung des Leitungskatasters. Der Bundesrat hat daher entschieden, die sofortige Realisierung eines Leitungskatasters Schweiz auszusetzen. Sobald die Finanzierung sichergestellt werden kann, wird die Wiederaufnahme des Projekts geprüft und dem Parlament gegebenenfalls die Botschaft zur Änderung des Geoinformationsgesetzes unterbreitet. Ansonsten bleibt das Geschäft sistiert.