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MedienmitteilungVeröffentlicht am 24. Juni 2026

Gebühren im Zivilstandswesen sollen in grösserem Umfang kostendeckend sein

Bern, 24.06.2026 — Die Gebühren für zivilstandsamtliche Dienstleistungen sollen künftig in einem grösseren Umfang den Aufwand der jeweiligen Zivilstandsbehörde entschädigen. Der Bundesrat will deshalb die Tarife für einzelne Dienstleistungen moderat erhöhen. An seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 hat der Bundesrat die Änderungen der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis 15. Oktober 2026.

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Dienstleistungen der Zivilstandsämter den Kundinnen und Kunden verrechnet werden. So erheben die Zivilstandsämter unter anderem für die Ausstellung eines Familienausweises oder einer Geburtsurkunde eine Gebühr. Deren Höhe legt der Bundesrat in der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) fest.

Die aktuellen Gebührentarife decken jedoch bei den Zivilstandsämtern weniger als die Hälfte der anfallenden Kosten ab. Das Parlament hat den Bundesrat deshalb beauftragt (Motion 21.3024), die Gebühren im Zivilstandswesen so anzupassen, dass der Kostendeckungsgrad für die Kantone steigt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der ZStGV eröffnet.

Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, den Stundenansatz für die Gebührenberechnung moderat zu erhöhen. Zudem soll das Verursacherprinzip gestärkt werden: Bestimmte Dienstleistungen, die bisher kostenlos erbracht wurden, sollen künftig gebührenpflichtig sein. Beispielsweise betrifft dies die Prüfung und Erfassung ausländischer Entscheide oder Urkunden über den Zivilstand. Leistungen im Zusammenhang mit natürlichen Ereignissen wie Geburt oder Tod bleiben weiterhin gebührenfrei.

Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, auf die Bestellung bereits heute kostenpflichtiger Zivilstandsdokumente künftig einen Zuschlag von 12 Franken zu erheben. Damit soll ein Teil der Kosten für den Betrieb des elektronischen Zivilstandsregisters Infostar gedeckt werden. Infostar wird vom Bund betrieben und den Kantonen und Gemeinden für die Erfassung aller Zivilstandsereignisse zur Verfügung gestellt. Die Vernehmlassung zur Revision der ZStGV dauert bis zum 15. Oktober 2026.

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