Einheitliche technische Infrastruktur für das Handelsregister: vertiefte Kosten- und Finanzierungsabklärung nötig
Bern, 24.06.2026 — Der Bund prüft gemeinsam mit den Kantonen verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Prozesse im Handelsregister. Im Vordergrund steht dabei, die technische Infrastruktur zu vereinheitlichen. Die bisherigen Arbeiten haben gezeigt, dass namentlich zu den erwartbaren Kosten vertiefte Abklärungen notwendig sind. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 beauftragt, ihm bis Ende 2028 die Analyse und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Die Prozesse im Bereich des Handelsregisters sollen gezielt optimiert und vereinfacht werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 24. Juni 2026 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen die Möglichkeit der Entwicklung einer einheitlichen technischen Infrastruktur für das Handelsregister zu prüfen.
Im Rahmen der laufenden Arbeiten werden verschiedene Varianten geprüft. Gemeinsam mit den Kantonen hat der Bund eine Vision für die Zukunft des Handelsregisters erarbeitet und eine grobe Kostenschätzung vorgenommen. Für einen Entscheid sind jedoch vertiefte Abklärungen erforderlich. So müssen namentlich die Kostenschätzung präzisiert und die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden. Insbesondere sind potenzielle Einsparungen zu berücksichtigen, um die zu erwartenden Kosten und den Nutzen umfassend beurteilen zu können. Der Bundesrat hat das EJPD daher an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 beauftragt, ihm bis Ende 2028 eine Kostenanalyse und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.
Gleichzeitig bestehen im Handelsregisterbereich Optimierungsmöglichkeiten, die unabhängig von der technischen Infrastruktur umgesetzt werden können. Das EJPD wird deshalb ebenfalls beauftragt, bis Ende 2027 einen Vernehmlassungsentwurf zur Revision der Handelsregisterverordnung (HRegV) vorzulegen. Der Entwurf soll Massnahmen enthalten, welche die Prozesse im Handelsregister vereinfachen und optimieren und ohne Anpassung der IT-Struktur umgesetzt werden können.