Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. April 2026

Die Schweiz setzt sich für eine bessere Umsetzung des Vorsorgeprinzips in bewaffneten Konflikten ein

Bern, 20.04.2026 — Die Schweiz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) organisieren gemeinsam vom 21. bis zum 30. April 2026 ein drittes Treffen zwischenRegierungsexpertinnen und -experten zum Thema humanitäres Völkerrecht (HVR). Das Treffen ermöglicht es den Teilnehmenden sich über ihre Erfahrungen bezüglich der konkreten Umsetzung des Vorsorgeprinzips auszutauschen. Dieses stellt ein zentrales Element des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten dar.

Jahr für Jahr fordern bewaffnete Konflikte einen hohen Tribut unter der Zivilbevölkerung. Das humanitäre Völkerrecht (HVR), auch «Kriegsvölkerrecht» oder «ius in bello» genannt, zielt hat zum Ziel ein Gleichgewicht zwischen militärischer Notwendigkeit und dem Gebot der Menschlichkeit zu finden. Das Vorsorgeprinzip dient dazu, die Risiken, denen Zivilpersonen und zivile Objekte im Rahmen von Militäroperationen ausgesetzt sind, so stark wie möglich zu reduzieren. Es verlangt von den Konfliktparteien, dass sie bei der Planung und Durchführung ihrer militärischen Operationen stets darauf achten, dass Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben.

Durch Dialog realistische und pragmatische Fortschritte ermöglichen

Die effektive Umsetzung des Vorsorgeprinzips bleibt trotz dessen zentraler Bedeutung eine grosse Herausforderung. In vielen bewaffneten Konflikten finden militärische Operationen in dicht besiedelten Gebieten statt, wo Zivilpersonen und die zivile Infrastruktur den Gefahren von bewaffneten Konflikten besonders ausgesetzt sind. Nahe gelegene militärische Objekte und der Einsatz neuer Technologien bergen zusätzliche Risiken . Deshalb ist es besonders wichtig, dass die bestehenden Regeln wirksam angewendet werden.

Wie lassen sich die Planung und die Durchführung militärischer Operationen an komplexe städtische Kontexte anpassen? Wie können Überlegungen zum Schutz der Zivilbevölkerung besser in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden? Wie lassen sich neue Technologien zum Schutz der Zivilbevölkerung nutzen und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken begrenzen? Mit diesen und anderen Fragen werden sich über 400 Fachleute aus fast 130 Ländern, mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter von Verteidigungsministerien, auseinandersetzen. Angesichts der gemeinsamen Herausforderungen werden sie sich über die konkrete Praktiken, welche ihrer Regierungen zur Umsetzung des HVR entwickelt haben, austauschen. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Armee nehmen an den Diskussionen teil. Im Anschluss an das Treffen werden die Schweiz und das IKRK eine Zusammenfassung der von den Teilnehmenden ermittelten bewährten Praktiken veröffentlichen.

Der Austausch fördert die Annäherung von Rechtsnormen und operativen Realitäten und ermöglicht so realistische und pragmatische Fortschritte bei der Umsetzung des humanitären Völkerrechts.

Das im Hinblick auf eine möglichst breite Teilnahme hybrid durchgeführte Treffen knüpft an den Austausch von 2023 zum Thema Umweltschutz und an den Austausch von 2020 zum Schutz medizinischer Aktivitäten in bewaffneten Konflikten an. Das Treffen findet im internationalen Genf statt, das nicht nur über ein einzigartiges Ökosystem von Fachwissen und Synergien im Bereich des HVR verfügt, sondern auch ein wichtiges Zentrum der humanitären Hilfe ist. DasTreffen stehen zudem im Einklang mit den Bemühungen der Schweiz die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu fördern und zu stärken.