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MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. April 2025

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu zwei IAO-Übereinkommen

Bern, 30.04.2025 — Der Bundesrat hat am 30. April 2025 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet zur Genehmigung des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie zur Genehmigung des IAO-Übereinkommens zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Die Vernehmlassung endet am 20. August 2025.

Diese Vernehmlassung folgt dem Antrag des Parlaments und beinhaltet die Ratifizierung zweier IAO-Übereinkommen: Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Zur Genehmigung der beiden Übereinkommens bedarf es weder der Annahme neuer noch der Anpassung bestehender Gesetze oder Verordnungen. Externe Analysen bestätigen für beide Übereinkommen, dass deren Bestimmungen in der schweizerischen Rechtsordnung nicht direkt anwendbar sind.

IAO-Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Das Übereinkommen Nr. 190 anerkennt das Recht jeder Person auf ein Arbeitsumfeld frei von Gewalt und Belästigung. Das Übereinkommen enthält die erste tripartite Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf internationaler Ebene. Es sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie Präventionsmassnahmen und Hilfe für die Opfer vor.

Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind mit einer menschenwürdigen Arbeit unvereinbar und beeinträchtigen die Produktivität der Unternehmen. Durch die Ratifizierung dieses Übereinkommens würde die Schweiz ihr Engagement im Kampf gegen diesen Missstand bekräftigen und aktiv zu den gemeinsamen Bemühungen der Staaten beitragen, ein höheres Schutzniveau zu erreichen. Diese Ratifizierung steht im Einklang mit der Aussen- und Wirtschaftspolitik der Schweiz.

IAO-Übereinkommens Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip

Das Übereinkommen Nr. 191 folgt der Entscheidung der Internationalen Arbeitskonferenz vom Juni 2022, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip und Recht bei der Arbeit aufzunehmen. Die Schweiz hatte die Anerkennung dieses neuen grundlegenden Prinzips und Rechts unterstützt. Das Übereinkommen Nr. 191 schlägt vor, die IAO-Instrumente, die sich auf grundlegende Prinzipien beziehen, zu aktualisieren. Das Übereinkommen ist rein formeller Natur ist und hat keine wirkliche materielle Wirkung. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens würde sich die Schweiz für die Kohärenz des internationalen Arbeitsrechts einsetzen.

Das Vernehmlassungsverfahren zu beiden Übereinkommen läuft bis zum 20. August 2025.

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