Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 2. Oktober 2026

AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken

Bern, 02.10.2026 — Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2027 der Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um rund 1,59 Prozent erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1260 auf 1280 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1260 auf 1280 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2520 auf 2560 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 530 auf 541 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 1010 auf 1030 Franken.

Anpassung gemäss Mischindex

In der Regel werden die AHV/IV-Renten alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Der Bundesrat hat die Renten 2025 zuletzt angepasst, die nun beschlossene Anpassung erfolgt auf den 1. Januar 2027. Die Anpassung basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und erfolgt auf Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission.

Kosten der höheren Renten

Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von insgesamt rund 1055 Millionen Franken. Davon entfallen 940 Millionen Franken auf die AHV, wovon 190 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen (20,2 % der AHV-Ausgaben). Die IV trägt Mehrausgaben von 115 Millionen Franken, wovon 44 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen (37,7 % der IV-Ausgaben).

Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Die Anpassung hat auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge. Der Koordinationsabzug wird von 26 460 auf 26 880 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 22 680 auf 23 040 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7373 Franken (heute 7258 Franken) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, beziehungsweise 36 864 Franken (heute 36 288 Franken) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

Anpassungen bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen

Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen (EL und ÜL) wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Für Alleinstehende steigt er von 20 670 auf 21 000 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 31 005 auf 31 500 Franken pro Jahr und für Kinder über 11 Jahre auf 10 980 Franken beziehungsweise auf 7710 Franken für Kinder unter 11 Jahren. Die Anpassungen verursachen zusätzliche Kosten von rund 7 Millionen Franken zulasten des Bundes und 4 Millionen Franken für die Kantone.

Die Höchstbeträge für die im Rahmen der EL und ÜL berücksichtigten Mietzinse werden auf der Grundlage von einigen Komponenten des Landesindexes für Konsumentenpreise «Wohnen und Energie» an die Teuerung angeglichen. Seit Juni 2024, dem letzten für die Anpassung von 2025 herangezogenen Monat, ist die Teuerung um 1,8 Prozent gestiegen. In den Grosszentren (Region 1) beträgt der jährliche Höchstbetrag künftig 19 260 Franken, in der Stadt (Region 2) 18 600 Franken und auf dem Land (Region 3) 16 980 Franken. Die Erhöhungen verursachen Mehrkosten von 10 Millionen Franken, 6 Millionen zulasten des Bundes und 4 Millionen zulasten der Kantone.

Die Beiträge an die gemeinnützigen Institutionen Pro Senectute und Pro Infirmis werden an die aufgelaufene Preisentwicklung seit der letzten Erhöhung 1993 (für Pro Senectute) und 2003 (für Pro Infirmis) angepasst. Der Beitrag an Pro Senectute wird von 16,5 auf 21 Millionen Franken pro Jahr erhöht, der Beitrag an Pro Infirmis von 14,5 auf 16,5 Millionen Franken pro Jahr. Das führt zu Kosten für die AHV in der Höhe von 4,5 Millionen Franken, wovon 0,9 Millionen auf den Bund entfallen, und für die IV in der Höhe von 2 Millionen Franken, wovon 0,8 Millionen auf den Bund entfallen.

Dokumente