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MedienmitteilungVeröffentlicht am 22. August 2025

Die Zahl der kontrollierten Ausreisen bleibt 2025 auf dem Niveau des Vorjahres

Bern-Wabern, 22.08.2025 — Von Januar bis Juni 2025 haben 3444 Personen ohne Aufenthaltsrecht die Schweiz kontrolliert verlassen. Sie kehrten freiwillig oder polizeilich begleitet in ihren Herkunfts- oder ein einen Drittstaat zurück. Um auch weiterhin Landesverweisungen bei afghanischen Staatsbürgern vollziehen zu können, intensiviert das SEM die Vorbereitungen für ihre Rückführung in den Herkunftsstaat

Gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 (3570) ist die Zahl der kontrollierten Ausreisen insgesamt lediglich um 3,5 Prozent gesunken, obwohl die Zahl der neuen Asylgesuche um 18 Prozent zurückgegangen ist. 1221 Personen kehrten von Januar bis Juni 2025 selbständig, aber kontrolliert in ihren Herkunftsstaat oder in einen Drittstaat zurück. Dies sind 2,8 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2024 (1188). 1156 weggewiesene Personen wurden im gleichen Zeitraum polizeilich begleitet in den Herkunfts- oder einen Drittstaat zurückgeführt. Diese Zahl ist gegenüber 2024 (1070) um 8 Prozent gestiegen.

1067 Personen und damit 18,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum (1312) kehrten im Rahmen des Dublin-Systems kontrolliert in einen anderen europäischen Staat zurück, der für die Durchführung ihres Asylgesuches zuständig war. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass die Schweiz deutlich weniger Dublin-Übernahmeersuchen an andere europäische Staaten, insbesondere an Kroatien und Österreich, stellte. Insgesamt 184 weggewiesene Personen wurden in der ersten Jahreshälfte mit 23 Sonderflügen zurückgeführt. Darüber hinaus verliessen 2183 Personen aus der Ukraine die Schweiz kontrolliert. Die Zahl der pendenten Ausreisen lag Ende Juni 2025 bei 4834 und damit 5,8 Prozent höher als im Vorjahr (4570).

Identifizierungen von Afghanen mit Landesverweisung

Zurzeit halten sich rund 20 Personen aus Afghanistan in der Schweiz auf, die des Landes verwiesen wurden. Um die Rückführung dieser verurteilten Straftäter so rasch wie möglich vollziehen zu können, hat das SEM die Vorbereitungsarbeiten intensiviert. In den letzten Tagen weilte eine Delegation aus Afghanistan am Flughafen Genf, um 13 Männer mit afghanischer Staatsangehörigkeit zu identifizieren. Es handelte sich dabei um elf Personen mit einer Landesverweisung und zwei Personen, die freiwillig nach Afghanistan zurückkehren wollen. Diese Abklärungen durch konsularisches Personal sind nötig, um Ersatzreisepapiere für die Einreise in Afghanistan ausstellen und die Rückführung vollziehen zu können. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) pflegt mit allen Herkunftsstaaten von Personen, welche die Schweiz verlassen müssen, Kontakte auf technischer Ebene. Diese Gespräche dienen dazu, eine freiwillige oder zwangsweise Rückkehr vorzubereiten.

Das SEM hat im April 2025 zudem entschieden, den Wegweisungsvollzug nach Afghanistan für einzelne abgewiesene Asylsuchende wiederaufzunehmen, die eine Reihe von Kriterien erfüllen. Sie müssen unter anderem männlich und nicht vulnerabel sein und in Afghanistan über ein tragfähiges Beziehungsnetz verfügen. Bis anhin sind zwei solcher Wegweisungen rechtskräftig angeordnet worden.