Der Bundesrat beschliesst eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2%
Bern, 04.11.2026 — Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2027 von bisher 1,25% auf 2% an. Dies hat er an seiner Sitzung vom 4. November 2026 beschlossen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
Der Bundesrat hat entschieden den Mindestzinssatz von 1,25% auf 2% anzuheben. Das entspricht der Formel der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) per Ende September 2026. Die BVG-Kommission hatte sich am 4. September für eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 1,75% ausgesprochen. Die Stellungnahmen der ebenfalls konsultierten Sozialpartner waren gemischt. Ihre Vorschläge reichten von 1,25% bis 3%.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz insbesondere die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. 2026 ist der Zinssatz der Bundesobligationen angestiegen. Lag die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen Ende 2025 noch bei 0,33%, betrug der Zinssatz per Ende September 2026 0,59%. Die Performance von Aktien war in den letzten Jahren gut. Der Swiss Performance Index legte 2025 17,8% und 2026 bis Ende September 7,6% zu. Die Entwicklung der Anleihen war 2025 und 2026 leicht negativ. Der Swiss Bond Domestic AAA – BBB verlor 2025 0,2% und 2026 bis Ende September 1,1%. Die Immobilien wiesen eine durchgehend positive Entwicklung auf. Insgesamt war die Entwicklung demnach im letzten und im aktuellen Jahr positiv.
Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) liegt die Rendite der Vorsorgeeinrichtungen 2025 durchschnittlich bei 6,1% und 2026 bis Ende August bei 5,4%. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist sehr solide. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie lag Ende August 2026 gemäss Schätzungen des BSV bei 122,5%. Im Durchschnitt besitzen demnach die Vorsorgeeinrichtungen mehr als die notwendigen Wertschwankungsreserven und Mittel zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Diese sehr gute finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen erlaubt eine deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes, die einen Ausgleich für die insgesamt höhere Inflation seit 2022 schafft.