Abschluss des Nationalen Forschungsprogramms «Fürsorge und Zwang»
Bern, 13.08.2025 — Der Bundesrat ist am 13. August 2025 über den Abschluss des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) informiert worden, das die Mechanismen und Auswirkungen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen untersucht hat. Die multidisziplinären Forschungsprojekte des NFP ermöglichten eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Vergangenheit.
Der Bundesrat wurde über die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 76 informiert. Das im Jahr 2017 lancierte Programm mobilisierte von 2018 bis 2023 eine grosse Forschungsgemeinschaft. Mit einem Budget von 18 Millionen Franken konnten multidisziplinäre Forschungsprojekte durchgeführt und die Untersuchungen der unabhängigen Expertenkommission «Administrative Versorgungen» (2014‒2019) ergänzt werden. Die Forschenden untersuchten die Mechanismen und Auswirkungen der Fürsorgepolitik und -praxis und identifizierten mögliche Ursachen für integritätsverletzende Fürsorgepraktiken sowie deren Folgen.
Wichtigste Ergebnisse
Die Forschungsarbeiten im Rahmen des NFP 76 haben gezeigt, dass die Organisationen des heutigen Sozialwesens das schwere Erbe gewisser fürsorgerischer Zwangsmassnahmen des 20. Jahrhunderts noch immer mit sich tragen.
Seit den 1980er-Jahren hat sich die Praxis dahingehend weiterentwickelt, dass die von diesen Massnahmen betroffenen Personen grössere Beachtung finden. Die Ergebnisse des NFP machen jedoch auch deutlich, dass die traumatischen Erlebnisse Teil der Familiengeschichte der Opfer geworden sind und dass es für die Betroffenen wichtig wäre, mehr Selbstbestimmung zu erlangen.
Auf institutioneller Ebene zeigt das Forschungsprogramm Verbesserungspotenzial auf: So sollten gemäss den Ergebnissen insbesondere die verschiedenen kantonalen Sozialhilfesysteme vereinheitlicht und die Kommunikation der Behörden optimiert werden.
Aufarbeitung der Vergangenheit und Implikationen für die Zukunft
Das NFP76 hat es möglich gemacht, die Vergangenheit aus einer gegenwarts- und zukunftsbezogenen Perspektive der Betroffenen und ihrer Nachkommen historisch aufzuarbeiten. Dabei wurden auch Möglichkeiten identifiziert, um die Erfahrungen der Opfer von Zwangsmassnahmen vor 1981 stärker einzubeziehen.
Der Bundesrat legt die im Rahmen der NFP zu behandelnden Themen fest und finanziert deren Umsetzung mit Bundesmitteln. Die NFP werden vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) verwaltet und haben in der Regel eine Laufzeit von vier bis fünf Jahren. Der Finanzrahmen für die NFP wird jeweils in der BFI-Botschaft definiert, die von den eidgenössischen Räten verabschiedet wird. Seit der Einführung dieses Förderinstruments im Jahr 1974 hat der Bundesrat insgesamt 84 NFP zu unterschiedlichsten Themen lanciert.
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