Einführung der Sicherheitsdienstpflicht: Bundesrat legt erste Eckwerte und weiteres Vorgehen fest
Bern, 24.06.2026 — Den Bevölkerungsschutz stärken und die personellen Bestände der Armee und des Zivilschutzes langfristig sichern: Dieses Ziel verfolgt die Sicherheitsdienstpflicht. Das Parlament hat einen entsprechenden Auftrag 2025 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 Eckwerte zur Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht beschlossen. Zivilschutz und Zivildienst sollen zu einem Katastrophenschutz fusioniert werden. Der Bund konsultiert nun die Kantone zu diesen Eckwerten.
In der Sommersession 2025 hat das Parlament zwei gleichlautende Motionen überwiesen und damit den Bundesrat beauftragt, eine Sicherheitsdienstpflicht schnellstmöglich einzuführen. Bei der Armee sind die Personalbestände in wenigen Jahren gefährdet und der Zivilschutz zählt bereits heute anstatt der notwendigen 72'000 nur 57'000 Angehörige. Die Sicherheitsdienstpflicht soll die Bestände des heutigen Zivilschutzes sichern und auch Abgänge aus der Armee in den Zivildienst reduzieren.
Aus Zivilschutz und Zivildienst wird Katastrophenschutz: Die Eckwerte der Sicherheitsdienstpflicht
Die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht sieht vor, dass neben der Armee neu ein Katastrophenschutz geschaffen wird. Im Katastrophenschutz werden Zivilschutz und Zivildienst zu einer Organisation in der Zuständigkeit der Kantone fusioniert und gleichzeitig die Leistungen des Zivilschutzes ausgebaut. Damit sollen die heutigen Leistungen des Zivilschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen verbessert und wieder stärker auf die Bewältigung von bewaffneten Konflikten ausgerichtet werden. Zusätzlich erbringen Angehörige des Katastrophenschutzes Unterstützungsleistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Umwelt – analog zum heutigen Zivildienst.
Für den Katastrophenschutz ist ein Sollbestand von 72'000 und ein Effektivbestand von 96'000 Angehörigen des Katastrophenschutzes vorgesehen.
Weiterhin keine Wahlfreiheit – Dienstpflicht nur für Männer
Wie heute sind in der Sicherheitsdienstpflicht ausschliesslich Schweizer Männer dienstpflichtig – in der Armee oder neu im Katastrophenschutz. Es besteht weiterhin keine Wahlfreiheit zwischen dem Militärdienst und dem Dienst im Katastrophenschutz.
Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikt werden weiterhin die Möglichkeit haben, auf Gesuch einen zivilen Ersatzdienst zu leisten, neu im Katastrophenschutz. Wie im heutigen Zivildienst leisten sie länger Dienst als dies Militärdienstpflichtige im Militär tun (Tatbeweis).
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
Der Katastrophenschutz ist als Einsatzorganisation der Kantone für sicherheits- und bevölkerungsschutzrelevante Aufgaben konzipiert. Die Kantone sind zuständig für die Planung und Durchführung von Einsätzen des Katastrophenschutzes. Nur im Falle eines bewaffneten Konflikts würde der Bund diese Aufgabe übernehmen. Der Bundesrat schlägt den Kantonen vor, dass in Zukunft der Bund für die Grund- und Kaderausbildung sowie die Materialbeschaffung des Katastrophenschutzes verantwortlich sein soll. Die Verantwortung für die Wiederholungskurse (WK) soll hingegen bei den Kantonen liegen. Die Zuständigkeit für die Tätigkeiten im Bereich des heutigen Zivildienstes ist aktuell noch offen.
Die nächsten Schritte zur Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, die Kantone zu diesen Vorschlägen zu konsultieren. Anschliessend wird der Bund die Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Kantone bereits vor der Vernehmlassung zu wesentlichen Aspekten der Ausgestaltung und Finanzierung der Sicherheitsdienstpflicht einbezogen werden.
Zur Einführung der Sicherheitsdienstpflicht ist eine Revision der Bundesverfassung und eine Volksabstimmung nötig. Im Falle einer Annahme durch Volk und Stände könnte die Sicherheitsdienstpflicht voraussichtlich 2031 oder 2032 eingeführt werden.