Neutralitätsinitiative
Am 27. September 2026 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» ab.

Die Initiative in Kürze
Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.
Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Empfehlung des Initiativkomitees

Die Abstimmung im Parlament


