Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
Am 14. Juni 2026 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab.
Die Initiative in Kürze
Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Floriert die Wirtschaft, so finden Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime rekrutieren dann fehlende Fachkräfte häufig im EU-Raum.
Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative) » verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Personen vor 2050 überschreiten, so müssten Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat müsste zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt und damit die enge Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Empfehlung des Initiativkomitees

Die Abstimmung im Parlament
Erläuterungen des Bundesrates
Die Bundeskanzlei hat die elektronische Version der Abstimmungserläuterungen korrigiert. Auf S. 28 wurden im Abschnitt «Rascher Einsatz nach Zulassung» im dritten Satz die Wörter «vor oder» gestrichen. Neu lautet der betreffende Satz: «Wer während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellt, muss neu den langen Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren.» (siehe Medienmitteilung vom 5. Mai 2026)


