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Kriegsmaterialgesetz

Am 29. November 2026 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ab.

Die Vorlage in Kürze

Das Kriegsmaterialgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Waffen, Waffensysteme und Waffenteile exportiert werden dürfen. Ein Export wird beispielsweise nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist oder Menschenrechte verletzt. Ausgeschlossen ist ein Export auch, wenn das Risiko besteht, dass das Material gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt oder unerlaubt weitergegeben wird.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa deutlich verschlechtert. Damit der Bundesrat angemessen auf die neuen Herausforderungen reagieren kann, hat das Parlament beschlossen, die Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial anzupassen. Sofern es mit der Neutralität und den aussen- und sicherheitspolitischen Interessen vereinbar ist, darf Kriegsmaterial neu an einen Partnerstaat geliefert werden, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Neu kann der Bundesrat auch von den Bewilligungskriterien abweichen, wenn ausserordentliche Umstände bestehen und dies zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich ist. Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, müssen zudem nicht mehr in jedem Fall zusichern, dass sie dieses nur mit Einwilligung der Schweiz an andere Länder weitergeben. Bewilligungen müssen weiterhin immer mit dem Neutralitätsrecht, den Menschenrechten und anderen internationalen Verpflichtungen vereinbar sein. Gegen diese Änderungen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb wird die Vorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Volksabstimmung JA
Bundesrat und Parlament wollen mit den vorgesehenen Anpassungen sicherstellen, dass die Schweiz Kriegsmaterial an Partnerstaaten exportieren und eine wettbewerbsfähige Rüstungsindustrie im Inland aufrechterhalten kann. Dies ist eine Voraussetzung, damit sich die neutrale Schweiz im Angriffsfall verteidigen kann.

Empfehlung des Referendumskomitees

Volksabstimmung NEIN
Laut dem Komitee können mit der Schwächung des Kriegsmaterialgesetzes Schweizer Waffen an Unrechtsstaaten verkauft oder weitergegeben werden. Dadurch erhöhe sich das Risiko deutlich, dass sie bei Terrorgruppen und in Kriegen landen. Die Gesetzesänderung schade der Sicherheit und der Schweizer Neutralität massiv.

Die Abstimmung im Parlament

Erläuterungen des Bundesrates

Weitere Informationen

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