Feuerwerksinitiative
Am 29. November 2026, stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab.
Die Vorlage in Kürze
Feuerwerk löst sehr unterschiedliche Reaktionen aus. Für die einen gehört es traditionell zum 1. August und vermehrt auch zu Silvester. Für andere ist Feuerwerk ein Ärgernis, das Lärm und Umweltverschmutzung verursacht sowie Tiere aufschreckt. Heute gibt es zahlreiche Vorschriften wie Altersgrenzen und Bewilligungspflichten, die den Gebrauch von Feuerwerk regeln. Zudem können die Kantone und die Gemeinden den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern beschränken oder verbieten. Sie haben damit die Möglichkeit, die negativen Auswirkungen von Feuerwerk zu reduzieren.
Die Initiantinnen und Initianten verlangen einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und Natur vor Lärm, Luftschadstoffen, Abfall, Unfällen und Bränden, die durch Feuerwerk verursacht werden. Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbieten. Sie lässt offen, welche Feuerwerkskörper als lärmerzeugend gelten und daher verboten werden sollen. Lärmarme Feuerwerkskörper wie bengalische Feuer und herkömmliche Vulkane sollen gemäss den Initiantinnen und Initianten erlaubt bleiben. Zudem könnten die Kantone für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmebewilligungen erteilen, etwa zum Nationalfeiertag am 1. August oder bei anderen Volksfesten. Auch an solchen Anlässen sollen Einzelpersonen jedoch keine lärmerzeugenden Feuerwerkskörper abbrennen dürfen.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative « Für eine Einschränkung von Feuerwerk » annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Empfehlung des Initiativkomitees




