Ehepaarbesteuerung
Am 29. November 2026, stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ab.
Die Vorlage in Kürze
Heute werden Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich besteuert. Mit der vom Stimmvolk am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung entfällt diese unterschiedliche Behandlung. Ab 2032 werden alle Steuerpflichtigen auf Bundes- und Kantonsebene individuell besteuert. Das heisst: Jede Person versteuert das eigene Einkommen und Vermögen.
Im Gegensatz zur Individualbesteuerung sieht die Initiative vor, dass die Einkommen eines Ehepaars für die direkte Bundessteuer weiterhin zusammengerechnet werden. Zudem sollen Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Beides soll neu in der Verfassung stehen. Das Parlament hat drei Jahre Zeit, die Initiative per Gesetz umzusetzen. Tritt bis 2030 kein entsprechendes Gesetz in Kraft, muss der Bundesrat die sogenannte alternative Steuerberechnung einführen: Dabei wird die direkte Bundessteuer eines Ehepaars sowohl nach der gemeinsamen Besteuerung berechnet als auch nach der Besteuerung von Unverheirateten. Das Ehepaar bezahlt dann den tieferen Betrag. Die finanziellen Auswirkungen der Initiative hängen von der Umsetzung durch Bundesrat oder Parlament ab. Gestützt auf die heutigen Steuertarife dürften je nach Umsetzung bei der direkten Bundessteuer vor allem Ehepaare insgesamt um schätzungsweise 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr entlastet werden. Auf Kantonsebene würde hingegen ab 2032 die Individualbesteuerung gelten, falls dies bis dahin gesetzlich nicht angepasst wird.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative « Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen! » annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Empfehlung des Initiativkomitees




