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Einkommen, Dienstfahrzeuge, Reisen

Besoldung, Ruhegehalt, Dienstfahrzeuge, Reisen, usw. Erfahren Sie mehr zu den Rechten und Pflichten, die für amtierende und ehemalige Bundesräte gelten.

Einkommen

Das Bruttojahreseinkommen einer Bundesrätin oder eines Bundesrats beträgt 478‘166 Franken (Stand 1. Januar 2026). Es wird wie die anderen Löhne des Bundespersonals der Teuerung angepasst. Es gibt jedoch keine Reallohnerhöhung.

Zum Lohn kommt eine Spesenpauschale von jährlich 30 000 Franken (Stand 1. Januar 2025; nicht indexiert). Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident erhält zusätzlich eine Entschädigung von 12 000 Franken während des Präsidialjahres.

Als weitere Leistungen übernimmt der Bund die Kosten für die Telekommunikation (Festnetz, Mobiltelefon, PC). Die Gebühr für Radio und Fernsehen zahlen die Regierungsmitglieder selber.

Dienstfahrzeuge

Jedes Mitglied des Bundesrats und die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler haben Anrecht auf ein Repräsentationsfahrzeug und ein Dienstfahrtzeug. Für die private Nutzung wird pro Monat 0,9 Prozent des Kaufpreises verrechnet. Jedes Mitglied erhält des weiteren ein SBB-Generalabonnement der 1. Klasse.

Flugreisen

Der Lufttransportdienst des Bundes gehört zur Luftwaffe und führt Flüge für die Landesregierung und die Departemente durch. Dabei kommen unter anderem die Staatsluftfahrzeuge zum Einsatz, also Flugzeuge für den VIP-Transport. Es handelt sich dabei um die Bombardier Global 7500, die Citation Excel 560XL von Cessna und die Falcon 900EX von Dassault.

Die Staatsluftfahrzeuge werden dann eingesetzt, wenn zivile Flüge nicht möglich sind, beispielsweise aus Termin- oder Sicherheitsgründen.

Die Dienstleistungen des LTDB richten sich nach der Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes V-LTDB. Der Bundesrat wird jährlich über die Dienstleistungen des LTDB informiert.