Zum Hauptinhalt springen

Regieren

Die wichtigste Aufgabe des Bundesrats ist das Regieren. Er schlägt Gesetze vor, beurteilt laufend die politische Lage, legt die Ziele und Mittel des staatlichen Handelns fest, leitet die Umsetzung der Aufgaben und vertritt den Bund nach innen und aussen.

Regieren steht an erster Stelle

Die Zuständigkeiten des Bundesrates sind in der Bundesverfassung in den Artikeln 180 bis 187 beschrieben. An erster Stelle steht das Stichwort «Regierungspolitik». In diesem Begriff steckt das eigentliche „Regieren. Die Bundesverfassung sagt auch, was darunter zu verstehen ist. Laut Verfassung:

  • bestimmt der Bundesrat die Ziele seiner Politik und plant den Einsatz der für die Zielerreichung nötigen Ressourcen;
  • informiert er die Öffentlichkeit rechtzeitig über seine Tätigkeiten.

Kollegialität und Konsens

«Der Bundesrat entscheidet als Kollegium», heisst es in der Bundesverfassung. Jedes Mitglied des Bundesrates ist gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums. Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin leitet die Sitzung, hat aber keine Sonderrechte. Bei der Entscheidfindung strebt der Bundesrat einen Konsens an; eigentliche Abstimmungen vermeidet er in der Regel. Alle Bundesratsmitglieder müssen die Entscheide des Kollegiums gegen aussen vertreten, auch wenn diese nicht mit ihrer persönlichen Auffassung oder der Haltung ihrer Partei übereinstimmen.

Kompromisse finden: Die Von-Wattenwyl-Gespräche

Viermal pro Jahr kommen Mitglieder des Bundesrates mit den Spitzen der Bundesratsparteien zusammen, um aktuelle Themen zu besprechen. Die Von-Wattenwyl-Gespräche gehen zurück auf das Jahr 1970. Sie wurden lanciert, um die Suche nach Konsenslösungen im Konkordanz-System zu erleichtern.

Die regelmässigen Gesprächsrunden im Vorfeld jeder Session der eidgenössischen Räte wurden in der Amtszeit von Bundeskanzler Karl Huber lanciert. Ziel war es – seit 1959 hatte sich bei der Zusammensetzung der Landesregierung die «Zauberformel» etabliert – mit den vier Bundesratsparteien (FDP, CVP, SP, SVP) tragfähige Konsenslösungen zu erarbeiten.

Eine wichtige Motivation für die Treffen ist 1970 der Gedankenaustausch bzw. die freie Aussprache. Die erste dieser Runden traf sich im Februar 1970 noch im Westflügel des Bundeshauses. Auf der Traktandenliste standen damals unter anderem Massnahmen, um die «wirtschaftliche Überhitzung» abzufedern.

Das erste Treffen, das im Haus von Wattenwyl stattfand, ist vermutlich dasjenige vom 15. Juni 1970. Bereits Ende Juni war dann in einer Einladung die Rede von der «zur Tradition gewordenen freien Aussprache mit den Partei- und Fraktionspräsidenten der in der Landesregierung vertretenen Parteien.» Der Begriff «Von-Wattenwyl-Gespräche» bürgerte sich ab Mitte der 1970er Jahre ein, wobei er erst seit den 1980er Jahren konsequent angewendet wird.

Von-Wattenwyl-Gespräche: 50 Jahre im Dienste der Konkordanz (Video)

Gesetzliche Grundlagen