Informieren
Die Sitzungen des Bundesrates sind nicht öffentlich. Aber der Bundesrat informiert die Kantone, das Parlament und die Öffentlichkeit nach jeder Sitzung umfassend über seine Entscheide und Absichten.

Der Öffentlichkeit verpflichtet
Der Bundesrat ist verpflichtet, die Bundesversammlung, die Kantone und die Öffentlichkeit zu informieren. Und zwar nicht nur über seine Entscheide, sondern auch über seine Lagebeurteilungen, Planungen und Vorkehrungen. Er ist ebenfalls verpflichtet, die Beziehungen zur Öffentlichkeit zu pflegen und sich über die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Meinungen und Anliegen zu informieren.
Bundesratssprecherin unterstützt den Bundesrat
Bei der Erfüllung der Informationspflicht wird der Bundesrat von der Bundeskanzlei und von der Bundesratssprecherin unterstützt.
Seit dem Jahr 2000 hat die Schweiz eine Bundesratssprecherin oder einen Bundesratssprecher.
Er oder sie:
- informiert im Auftrag des Bundesrates die Öffentlichkeit
- berät den Bundesrat und seine Mitglieder in Informations- und Kommunikationsfragen
- koordiniert die Informationstätigkeit des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei.
Für die Aufgabe des Bundesratssprechers oder der -sprecherin bestimmt der Bundesrat ein leitendes Mitglied der Bundeskanzlei.
Medienkonferenz nach der Bundesratssitzung
Unmittelbar nach einer Bundesratssitzung findet im Medienzentrum des Bundes meist die Medienkonferenz des Bundesrates statt. Dabei informieren die für ein Geschäft zuständigen Mitglieder des Bundesrates sowie die Bundesratssprecherin über die Diskussionen und Entscheide an der Sitzung.
An der Medienkonferenz können nur Medienschaffende teilnehmen; die Öffentlichkeit kann sie aber live mitverfolgen. Zu den meisten Geschäften publiziert die Regierung zudem eine Medienmitteilung. Schon vor den Medien informiert sie Parlament und Kantone schriftlich über die Entscheide.
Der Bundesrat auf den Sozialen Medien
Der Bundesrat informiert ebenfalls auf den Social Media Plattformen X sowie Instagram. Auf X betreibt er einen Account in den vier Landessprachen, sowie einen englischen Account für die internationale Kommunikation. Auf Youtube gibt es neben den Medienkonferenzen, Ansprachen und sonstige Videos vom Bundesrat zu sehen.
Ohne Information keine Meinungsbildung
Besonders wichtig ist die Information vor eidgenössischen Volksabstimmungen. Hierzu veröffentlicht der Bundesrat jeweils drei bis vier Wochen vor den Abstimmungen die Erläuterungen in Form einer Broschüre. Darin werden die Abstimmungsthemen sowie die Argumente von Befürwortern und Gegnern in leicht verständlicher Form präsentiert. Auch zu den alle vier Jahre stattfindenden Nationalratswahlen gibt es eine Wahlanleitung in Form einer Broschüre.
Transparenz ist eine Voraussetzung für Demokratie
Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Rechte nur wahrnehmen, wenn sie sich über die staatliche Tätigkeit und die Rechtsgrundlagen informieren können. Das Internet spielt dabei eine zentrale Rolle.
Alle Gesetze sind online: Die gesamte Gesetzessammlung sowie das Bundesblatt mit den amtlichen Publikationen, aber auch sehr viele Berichte, Studien und Expertisen sind im Webangebot des Bundes auffindbar.
Jede Person kann Einsicht in Verwaltungsakten verlangen: Gemäss dem seit 2004 geltenden Öffentlichkeitsgesetz kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen. Der Bund muss diese Einsicht gewähren, wenn nicht übergeordnete Interessen dagegen stehen.