AHV-Zusatzfinanzierung
Am 29. November 2026, stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab.
Die Vorlage in Kürze
Im März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die 13. Rente wird im Dezember 2026 erstmals an die rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Das kostet zu Beginn über 4 Milliarden und später über 5 Milliarden Franken. Davon muss der Bund gut einen Fünftel übernehmen. Der Rest ist zurzeit nicht finanziert. Bereits 2026 gibt die AHV mit der 13. Rente mehr aus, als sie einnimmt. Ohne zusätzliche Einnahmen wird das Defizit von Jahr zu Jahr grösser und die AHV gerät finanziell zunehmend in Schieflage.
Das Parlament hat deshalb beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,4 Prozentpunkte zu finanzieren. Nicht erhöht wird die Mehrwertsteuer auf gewisse alltägliche Güter wie Lebensmittel oder Medikamente. Die Erhöhung verschafft der AHV zusätzliche Einnahmen in der Höhe von schätzungsweise 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Zusammen mit dem Bundesbeitrag deckt sie rund die Hälfte der zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente. Dadurch verringern sich die jährlichen Defizite, die durch die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente entstehen, und die Reserven der AHV (Ausgleichsfonds) sinken weniger schnell. Über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer muss abgestimmt werden. Sie kann frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Somit gibt es für die Auszahlungen der 13. AHV-Rente in den Jahren 2026 und 2027 keine Zusatzfinanzierung.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Standpunkt der Minderheit im Parlament




