Änderung des Zivildienstgesetzes
Am 14. Juni 2026 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Zivildienstgesetzes ab.
Die Gesetzesänderung in Kürze
Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er muss dafür ein Gesuch stellen. Bis 2009 hat eine Zulassungskommission geprüft, ob der Gewissenskonflikt glaubhaft war. Seither belegen die Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt dadurch, dass sie bereit sind, im Zivildienst 1,5-mal so viele Diensttage zu leisten, wie im Militär noch verbleiben würden.
Bundesrat und Parlament wollen sicherstellen, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleibt. Die Vorlage soll dafür sorgen, dass weniger Personen in den Zivildienst wechseln. Sie zielt vor allem auf Armeeangehörige, die erst in den Zivildienst wechseln, nachdem sie bereits einen grossen Teil ihres Armeedienstes geleistet haben. Denn diese Personen müssen heute nur noch relativ wenige zusätzliche Diensttage leisten. Neu müssen alle Zivildienstpflichtigen mindestens 150 Diensttage leisten. Als weitere Massnahmen sind strengere Vorgaben für die Planung der Zivildiensteinsätze vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen einen Vorteil haben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Empfehlung des Referendumskomitees

Die Abstimmung im Parlament
Erläuterungen des Bundesrates
Die Bundeskanzlei hat die elektronische Version der Abstimmungserläuterungen korrigiert. Auf S. 28 wurden im Abschnitt «Rascher Einsatz nach Zulassung» im dritten Satz die Wörter «vor oder» gestrichen. Neu lautet der betreffende Satz: «Wer während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellt, muss neu den langen Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren.» (siehe Medienmitteilung vom 5. Mai 2026)


