Zum Hauptinhalt springen

Bundesratswahl Ablauf

Der Bundesrat wird in der Schweiz von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die Wahl findet alle vier Jahre im Dezember statt. Eine Neuwahl kann zudem jederzeit nötig werden, wenn ein Bundesratsmitglied zurückgetreten ist.

Voraussetzungen für die Wahl in den Bundesrat

  • In den Bundesrat gewählt werden kann jede stimmberechtigte Schweizerin und jeder stimmberechtigte Schweizer. Eine vorgängige Kandidatur ist ebenso wenig erforderlich wie eine Mitgliedschaft im Parlament.
  • Bei der Wahl muss die Bundesversammlung darauf achten, dass die Regionen und die Sprachgemeinschaften angemessen vertreten sind. Genauere Regeln gibt es dazu keine.
  • Die Mitglieder des Bundesrats dürfen gleichzeitig keine andere Funktion im Dienste des Bundes oder eines Kantons wahrnehmen: Sie müssen sich also nach der Wahl entscheiden. Und auch keine andere Erwerbstätigkeit ausüben.

Ablauf der Bundesratswahl

  • Die Vereinigte Bundesversammlung wählt in geheimer Wahl und über mehrere Wahlgänge.
  • In den ersten beiden Wahlgängen kann jede wählbare Person (siehe oben) Stimmen erhalten.
  • Ab dem dritten Wahlgang sind keine weiteren Kandidaturen mehr zugelassen. Es können nur noch Personen gewählt werden, die in den ersten beiden Wahlgängen Stimmen erhalten haben. Wenn niemand das absolute Mehr (d.h.: mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen) erreicht, scheidet die Person mit der geringsten Stimmenzahl vor dem nächsten Wahlgang aus.
  • Dies wird so lange wiederholt, bis eine Person das absolute Mehr erreicht hat und damit gewählt ist.
  • Bisherige Bundesratsmitglieder kommen in der Reihenfolge des Amtsalters zur Wiederwahl.
  • Nach der Wahl der Bundesrätinnen und Bundesräte wird die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler gewählt.
  • Die Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden für eine vierjährige Amtsdauer gewählt.
  • Danach werden die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident sowie die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident für das kommende Jahr gewählt.

Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten

Jedes Jahr im Dezember wählt das Parlament eines der sieben Bundesratsmitglieder zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten. Diese oder dieser übt dieses Amt ein Jahr lang aus.

Das Bundespräsidium

Mehr zur Bundesratswahl

Von der Wahl bis zum Rücktritt

Die Mitglieder des Bundesrats werden von der Bundesversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl oder Nichtwiederwahl ist möglich. Bundesrätinnen und Bundesräte entscheiden selber, wann sie zurücktreten.

Alt-Bundesrat Arnold Koller gibt in einem schwarz-weiss Bild seine Stimme in der Bundesversammlung ab. Die Szene zeigt den Moment vor seiner Wahl in den Bundesrat; ein uniformierter Beamter hält die Urne, während Koller und weitere Parlamentsmitglieder ihre Stimmzettel einwerfen.

Bundesräte und ihre Wahl seit 1848

Die Schweizer Regierung besteht aus sieben Bundesräten. Etwas über 100 Bundesräte haben bisher die Schweiz regiert. Gewählt oder bestätigt werden die Bundesräte vom Parlament für 4 (früher 3) Jahre.