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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Bis Ende 2003 vorgesehene Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat und die eidgenössischen Departemente werden in der zweiten Hälfte 2003 voraussichtlich 35 Geschäfte in die Vernehmlassung schicken.

Das Vernehmlassungsverfahren ermöglicht den Kantonen, den Parteien, den Büros der eidgenössischen Räte und den betroffenen Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung, zu wichtigen Erlassen sowie zu anderen Vorhaben von grosser Tragweite Stellung zu nehmen.

Die Liste wird im Internet unter www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html veröffentlicht.

26. Juni 2003

SCHWEIZERISCHE Bundeskanzlei

Sektion Recht