Bis Ende 2003 vorgesehene
Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat und die
eidgenössischen Departemente werden in der zweiten Hälfte 2003 voraussichtlich
35 Geschäfte in die Vernehmlassung schicken.
Das
Vernehmlassungsverfahren ermöglicht den Kantonen, den Parteien, den Büros der
eidgenössischen Räte und den betroffenen Organisationen von
gesamtschweizerischer Bedeutung, zu wichtigen Erlassen sowie zu anderen Vorhaben
von grosser Tragweite Stellung zu nehmen.
Die Liste wird im Internet
unter www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html
veröffentlicht.
26. Juni
2003
SCHWEIZERISCHE Bundeskanzlei
Sektion
Recht