Der Bundesrat und die eidgenössischen Departemente werden in der
ersten Hälfte 2003 voraussichtlich 42 Geschäfte in die Vernehmlassung
schicken.
Das
Vernehmlassungsverfahren ermöglicht den Kantonen, den Parteien, den Büros der
eidgenössischen Räte und den betroffenen Organisationen von
gesamtschweizerischer Bedeutung, zu wichtigen Erlassen sowie zu anderen Vorhaben
von grosser Tragweite Stellung zu nehmen.
Die Liste wird
im Internet unter www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html
veröffentlicht.
SCHWEIZERISCHE
Bundeskanzlei
Sektion Recht
18. Dezember 2002