Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Am 9. Juni 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab.

In Kürze

Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Der Bundesrat ergriff teils einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begannen Forscherinnen und Forscher weltweit, Impfstoffe gegen das neuartige Virus zu entwickeln. Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse Hoffnungen in diese Impfstoffe und in die Impfung als Weg aus der Pandemie. Andere standen der Impfung ablehnend gegenüber. In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die vorliegende Initiative lanciert.

Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute in der Verfassung verankert. Dieses Grundrecht schützt den Körper gegen Einwirkungen durch den Staat. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug. Welche konkreten Folgen ein Ja zur Initiative hätte, würde von Umsetzung und Rechtsprechung abhängen.

Abstimmungsfrage:  

Wollen Sie die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil das Kernanliegen, die körperliche Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Verfassung verankert ist. Schon heute darf niemand ohne Zustimmung geimpft werden. Zudem sind die Folgen der Initiative, etwa für die Arbeit von Polizei und Justiz, unklar.

Empfehlung des Initiativkomitees

Für das Initiativkomitee geht es darum, weiter frei über den eigenen Körper entscheiden zu können. Dieser sei die letzte Bastion der Freiheit. Der Mensch sei nur frei, wenn er bestimmen könne, was in seinen Körper gelangt. Auf die Politik sei in dieser Frage kein Verlass.

Ansprache

  • Video: Ansprache des Bundesrates - Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
  • Audio: Ansprache des Bundesrates - Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Video

  • Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»: Erklärvideo
  • Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»: Video in Gebärdensprache

Letzte Änderung 26.04.2024

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