0.131.351.4
Abkommen vom 2. November 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Änderungen
Berücksichtigt sind nur Änderungen von Artikeln oder Anhängen die zur Zeit in Kraft sind.
Beschluss | Quelle | ||
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Genehmigung BB (IRT) |
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Genehmigung BB 27.9.2006 (Art. 1 Abs. 1) | AS 2007 1 |
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen
Zum SeitenanfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2021