Bundesbeschluss betreffend die Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 22. Jan 1939 über die Einschränkung der Anwendung der Dringlichkeitsklausel (Abänderung des Art. 89 der BV)
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Zum SeitenanfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2021