431.012.1
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
(Statistikerhebungsverordnung)1
vom 30. Juni 1993 (Stand am 1. Dezember 2018)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1, 6 Absatz 4, 10 Absatz 3quinquies, 14a Absatz 1, 16 Absatz 2 und 25 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 19922 (BStatG), und die Artikel 14 Absatz 1 und 15 Absatz 2 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 20063 (RHG),4
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen5
Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Durchführung von statistischen Erhebungen sowie die Bearbeitung erhobener Daten zur Erstellung von Statistiken. Sie legt in einem Anhang fest, von wem und wie welche Erhebung durchgeführt wird.1
2 Sie gilt für die Voll-, Teil- und Stichprobeerhebungen des Bundes mit und ohne Befragungen sowie für die Auswertungen von administrativen Daten.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 (AS 2013 5399).
Art. 21Erhebungsorgane
Erhebungsorgane sind das Bundesamt für Statistik (BFS) als zentrale Statistikstelle und die im Anhang aufgeführten Verwaltungseinheiten und Institutionen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 3 Durchführung
1 Die Erhebungsorgane sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen; sie erarbeiten nach Anhörung der betroffenen Kreise die Erhebungsunterlagen, werten die Ergebnisse aus und veröffentlichen sie.
2 Das zuständige Departement regelt nötigenfalls die Erhebung und Lieferung der Daten in technischen Weisungen.
3 Die Ausnahmen zu Absatz 1 sind im Anhang aufgeführt.
Art. 3a1Statistische Grundsätze und Standards
1 Die Erhebungsorgane beachten bei ihrer statistischen Tätigkeit die anerkannten Grundsätze der Statistik, namentlich der fachlichen Unabhängigkeit, der Objektivität und der Geheimhaltung.
2 Sie berücksichtigen zudem die Standards vorbildlicher Verfahren, namentlich bezüglich der Datenbearbeitung, der Datensicherheit und des Datenschutzes.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 (AS 2013 5399).
Art. 3b1Zusammenarbeit mit der Europäischen Union
1 Das BFS koordiniert die Zusammenarbeit mit der Statistikstelle der Europäischen Kommission (Eurostat).
2 Es entscheidet im Einvernehmen mit der Direktion für europäische Angelegenheiten, dem Bundesamt für Justiz und der Direktion für Völkerrecht über das statistische Jahresprogramm Europäische Union/Schweiz im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Gemischten Ausschuss nach Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 26. Oktober 20042 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 (AS 2013 5399).
2 SR 0.431.026.81
Art. 4 Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden
Interessierte Amtsstellen von Kantonen und Gemeinden können mit dem Einverständnis und nach den Anweisungen der Erhebungsorgane die Erhebungen erweitern oder zusätzliche statistische Erhebungen durchführen.
Art. 5 Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen
1 Die Erhebungsorgane können private Befragungsinstitute und Organisationen für die Durchführung der Erhebungen beiziehen.
2 Rechte und Pflichten dieser Institute und Organisationen werden in besonderen Verträgen geregelt. Bezüglich der Verwendung von personenbezogenen Daten verpflichten die Erhebungsorgane die Institute und Organisationen insbesondere:
- a.
- die Daten, die ihnen mitgeteilt oder die von ihnen im Rahmen ihres Auftrages erhoben werden, einzig zur Ausführung des Auftrages zu verwenden;
- b.
- die für das Erhebungsorgan durchgeführte Erhebung nicht mit anderen Erhebungen zu verbinden;
- c.
- den Erhebungsorganen nach Beendigung des Auftrages alle Daten zurückzugeben und elektronisch gespeicherte Daten zu löschen.
3 Die Erhebungsorgane vergewissern sich, dass die privaten Befragungsinstitute und Organisationen die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Bearbeitung dieser Daten gemäss der Datenschutzverordnung vom 14. Juni 19931 über die Datenbearbeitung im Auftrag getroffen haben.
Art. 6 Mitwirkung der Befragten
1 Die zur Befragung ausgewählten natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden zur Teilnahme eingeladen. Die Auskunftspflicht richtet sich nach dem Anhang.
2 Die ausgewählten natürlichen und juristischen Personen werden über den Charakter, die Ziele und den Ablauf der Erhebung, die Rechtsgrundlage, die Verwendung der Daten, gegebenenfalls den Auftraggeber der Erhebung sowie die vorgesehenen Datenschutzmassnahmen orientiert.
3 Zur Beantwortung von Fragen an eine ausgewählte Person, die aus gesundheitlichen Gründen nicht antworten kann, können geeignete Vertreter hinzugezogen werden, welche die Interessen der vertretenen Person zu wahren haben. Bei Personen, die in Anstalten, Heimen und ähnlichen Kollektivhaushaltungen wohnen und nicht selber antworten können, erfolgt die Befragung der Vertreter im Einverständnis mit der Leitung.
4 Namen und Vornamen der nach Absatz 3 befragten Personen werden nicht erhoben.
Art. 7 Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht
1 Alle mit der Durchführung der Erhebungen betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln.
2 Sie sorgen dafür, dass die erhobenen Daten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
3 Die Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht der privaten Befragungsinstitute und Organisationen wird vertraglich geregelt.
Art. 8 Verwendung der Angaben
1 Die Angaben aus den Erhebungen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
2 Angaben, die nach der Verordnung vom 30. Juni 19931 über das Betriebs- und Unternehmensregister zur Nachführung dieses Registers notwendig sind, können Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen entnommen werden, sofern diese vorgängig orientiert werden.
Art. 8a1Bearbeitung von Einzeldaten
1 Das BFS kann für die Vervollständigung, Kontrolle und Aufbereitung erhobener Einzeldaten die erforderlichen personenidentifizierenden Merkmale verwenden.
2 Es bearbeitet die aufbereiteten Einzeldaten in pseudonymisierter Form. Es pseudonymisiert sie, indem es die personenidentifizierenden Angaben durch einen nichtsprechenden statistischen Identifikator ersetzt.
3 Es anonymisiert die Einzeldaten, sobald deren Bearbeitungszweck dies zulässt, spätestens jedoch 30 Jahre nach ihrer Erhebung. Es anonymisiert sie, indem es den Identifikator und die personenidentifizierenden Angaben löscht.
4 Sind mit einer Statistik Entwicklungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren zu untersuchen, so nimmt das BFS die Anonymisierung der Einzeldaten vor, sobald der Zweck der Statistik erreicht ist. Diese Statistiken werden im Anhang als solche gekennzeichnet.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 (AS 2013 5399).
Art. 9 Weitergabe von Einzeldaten
1 Die Erhebungsorgane können die Einzeldaten aus den Erhebungen privaten oder öffentlichen Stellen und Statistikstellen internationaler Organisationen für statistische Arbeiten zur Verfügung stellen, sofern:
- a.
- die übermittelten Daten keine Personenbezeichnungen mehr enthalten;
- b.
- der Empfänger sich verpflichtet, die erhaltenen Daten nicht an Dritte weiterzuleiten und sie nach Beendigung der Arbeit dem Erhebungsorgan zurückzugeben oder zu vernichten; und
- c.
- die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden.
1bis Für die Bekanntgabe von Einzeldaten im Rahmen des Abkommens vom 26. Oktober 20041 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik anwendbar sind:
- a.
- die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 223/20092;
- b.
- die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 831/20023; und
- c.
- die Entscheidung 2004/452/EG4.5
2 Die Erhebungsorgane dürfen Erhebungsmerkmale als Einzeldaten an Statistikstellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden für statistische Arbeiten weitergeben, sofern der Datenschutz gewährleistet ist und die notwendigen vertraglichen Abmachungen getroffen wurden.
1 SR 0.431.026.81
2 Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften, Fassung gemäss ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.
3 Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken - Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke, ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7; geändert durch:- Verordnung (EG) Nr. 1104/2006, ABl. L 197 vom 19.7.2006, S. 3;- Verordnung (EG) Nr. 606/2008, ABl. L 166 vom 27.6.2008, S. 16.
4 Entscheidung 2004/452/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können, ABl. L 156 vom 30.4.2004, S. 1; geändert durch Entscheidung 2008/876/EG der Kommission vom 6. Nov. 2008, ABl. L 310 vom 21.11.2008, S. 28.
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Juni 2007 (AS 2007 3371). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 (AS 2013 5399).
Art. 10 Veröffentlichung der Ergebnisse
1 Die Ergebnisse der Erhebungen werden in einer Form veröffentlicht oder zugänglich gemacht, die jede Identifizierung der befragten Personen, Haushalte, Unternehmungen oder Betriebe ausschliesst.
2 Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
Art. 11 Vernichtung der Personenbezeichnungen und der Erhebungspapiere1
1 Die Erhebungsorgane vernichten die Personenbezeichnungen und die Erhebungspapiere, sobald sie für die Erfassung, Vervollständigung, Kontrolle und Aufbereitung der Daten sowie zur Erstellung von langen Zeitreihen nicht mehr benötigt werden.2
2 Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
Art. 12 Kostenteilung
1 Der Bund und gegebenenfalls mitinteressierte Stellen tragen die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen, die Auswertung und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Die Kantone und Gemeinden tragen je die aus ihrer Mitwirkung entstehenden Kosten.
2 Die Kantone und Gemeinden tragen die Mehrkosten, die durch Zusatzerhebungen nach Artikel 4 entstehen. Davon abweichende Regelungen sind im Anhang aufgeführt.
Art. 131Posttaxen für eidgenössische Zählungen
1 Das BFS übernimmt die Posttaxen für folgende Sendungen im Zusammenhang mit eidgenössischen Zählungen:
- a.
- Sendungen bis 20 kg im Verkehr zwischen Behörden und Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden;
- b.
- Sendungen bis 5 kg im Verkehr zwischen den Behörden und Amtsstellen der Gemeinden und den von ihnen ernannten Zählkommissionen und Zählern.
2 Die Kantone und Gemeinden können ihre Postauslagen für eidgenössische Zählungen dem BFS in Rechnung stellen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Juni 2002, in Kraft seit 1. Aug. 2002 (AS 2002 2067).
2. Abschnitt:6 Stichprobenregister
Art. 13a1Stichprobenregister
1 Für die Durchführung von Stichprobenerhebungen führt das BFS ein Stichprobenregister.
2 Das Stichprobenregister enthält:
- a.
- die Daten nach Artikel 16 Absatz 1 RHG ohne Personenbezeichnungen und Adressen sowie die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister;
- b.
- die Daten des Adressverzeichnisses nach Artikel 16 Absatz 3 RHG;
- c.
- die Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13b1Bearbeitungsreglement
Das BFS erlässt ein Reglement über die interne Bearbeitung von Daten des Stichprobenregisters.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13c1Weitergabe von Stichproben
1 Der Inhalt des Stichprobenregisters darf nicht gesamthaft Dritten weitergegeben werden.
2 Aus dem Stichprobenregister dürfen die für die Befragung notwendigen Daten von Personen oder Haushalten nur weitergegeben werden für:
- a.
- Erhebungen, die Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind;
- b.
- Erhebungen, die der Bundesrat im Einzelfall anordnet;
- c.
- Forschungsvorhaben, die von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung nach dem Anhang der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19982 sowie von eidgenössischen Forschungsstellen durchgeführt werden und die von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG sind;
- d.
- regelmässige Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert und als Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG beurteilt werden;
- e.
- internationale Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert werden.
3 Telefonnummern von Personen, die nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen sind, dürfen nur den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung weitergegeben werden für Erhebungen, die in enger Zusammenarbeit mit dem BFS durchgeführt werden und:
- a.
- Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind; oder
- b.
- im Einzelfall vom Bundesrat angeordnet werden.
Art. 13d1Kundendaten der Festnetztelefonie
Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz (Kundendaten) sind:
- a.
- Name und Vorname oder Firma;
- b.
- Adresse;
- c.
- Rufnummer;
- d.
- gegebenenfalls Korrespondenzsprache.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13e1Lieferung der Kundendaten
1 Die Grundversorgungskonzessionärin liefert dem BFS die Kundendaten des Dienstes zur Standortidentifikation bei Notrufen in unveränderter Form.
2 Das BFS kann mit den Anbieterinnen von öffentlichen Telefondiensten (Anbieterinnen) vereinbaren, dass sie ihm die Korrespondenzsprache direkt liefern.
3 Es prüft, ob die gelieferten Daten vollständig und aktuell sind.
4 Es meldet festgestellte Mängel der betreffenden Anbieterin. Diese liefert ihm direkt die korrekten Daten innert fünf Werktagen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13f1Termine und Form der Lieferungen
1 Die Kundendaten sind dem BFS vierteljährlich innert fünf Werktagen nach dem letzten Samstag der Monate März, Juni, September und Dezember zu liefern.
2 Sie sind über ein elektronisches Netzwerk in verschlüsselter und gesicherter Form zu übermitteln.
3 Ändern die Datenformate der Lieferungen an die Grundversorgungskonzessionärin, so informieren die Anbieterinnen unverzüglich das BFS.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13g1Entschädigung für Datenlieferungen
1 Das BFS entschädigt die Grundversorgungskonzessionärin für die tatsächlichen Kosten der Datenlieferungen, höchstens jedoch mit 8000 Franken pro Jahr.
2 Es entschädigt eine Anbieterin für die tatsächlichen Kosten der Lieferungen der Korrespondenzsprache, höchstens jedoch mit 2000 Franken pro Jahr.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
2a. Abschnitt:7 Datenverknüpfungen
Art. 13h Begriff
Als Datenverknüpfung gilt die Verbindung von Daten aus verschiedenen Datenquellen wie Erhebungen, Registern, Verwaltungsdaten und Messdaten.
Art. 13i Grundsätze
1 Datenverknüpfungen dienen der Beschaffung statistischer Informationen unter Vermeidung von Erhebungen.
2 Sie werden nur durchgeführt, soweit sie für statistische Arbeiten geeignet und notwendig sind.
Art. 13j Voraussetzungen
1 Daten werden nur verknüpft, wenn sie die für statistische Arbeiten erforderliche Eignung und Qualität aufweisen.
2 Zur Erfüllung seiner statistischen Aufgaben kann das BFS sowohl eigene Daten als auch Daten, über die es keine Datenherrschaft hat (Drittdaten), verknüpfen.
3 Wer dem BFS Drittdaten zur Verknüpfung im Auftrag liefert (Art. 13k), muss nachweisen, dass:
- a.
- ihre Erhebung und Übermittlung an das BFS sowie ihre Verknüpfung rechtmässig sind; und
- b.
- sie die statistisch erforderliche Qualität aufweisen.
4 Die Statistikstellen der Kantone und Gemeinden dürfen zur Erfüllung ihrer statistischen Aufgaben Daten des BFS untereinander sowie mit ihren eigenen Daten verknüpfen, wenn sie sich in einem Datenschutzvertrag dazu verpflichten:
- a.
- den Datenschutz in gleichem Masse zu gewährleisten wie das BFS;
- b.
- die Daten des BFS nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung weiterzugeben;
- c.
- ihre fachliche Unabhängigkeit von Vollzugsorganen zu gewährleisten;
- d.
- ein Datenbearbeitungsreglement zu erlassen und umzusetzen;
- e.
- hinreichende Massnahmen für die Datensicherheit und den Datenschutz zu treffen;
- f.
- die Standards vorbildlicher Verfahren der Statistik einzuhalten.
Art. 13k Verknüpfungen im Auftrag Dritter
1 Verknüpfungen im Auftrag Dritter für nicht personenbezogene Zwecke wie Forschung, Planung und Statistik führt das BFS im Rahmen eines Datenschutzvertrags nach Massgabe seiner technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten durch. Es unterstützt insbesondere Verknüpfungsprojekte von Bund und Kantonen.
2 Die Entschädigung richtet sich nach der Verordnung vom 25. Juni 20031 über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes.
3 Im Interesse der Kosten- und Arbeitseffizienz kann das BFS den Auftraggeber für bestimmte Aufgaben in den Verknüpfungsprozess einbeziehen. Diese Aufgaben werden im Datenschutzvertrag klar umschrieben.
Art. 13l Weitergabe verknüpfter Daten
Soweit das Gesetz für nicht personenbezogene Zwecke wie Forschung, Planung und Statistik die Weitergabe von Daten an Forschungs- und Statistikstellen des Bundes sowie an Dritte vorsieht, kann das BFS verknüpfte Daten unter den Voraussetzungen nach Artikel 9 weitergeben.
Art. 13m Vernichtung verknüpfter Daten
1 Verknüpfte Daten sind nach Abschluss der statistischen Auswertungsarbeiten zu vernichten, wenn sie besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile enthalten.
2 Die übrigen verknüpften Daten dürfen für statistische Arbeiten weiterverwendet werden.
Art. 13n Kennzeichnung von Datenverknüpfungen
Statistiken, für die systematisch Datenverknüpfungen durchgeführt werden, sind im Anhang als solche gekennzeichnet.
3. Abschnitt: Schlussbestimmungen8
Art. 141Vollzug
Das Eidgenössische Departement des Innern regelt die Einzelheiten der Datenverknüpfungen, insbesondere die Datensicherheit, den Datenschutz, die Anforderungen an die Statistikstellen der Kantone und Gemeinden, die Organisation und den Ablauf der Verknüpfungen sowie die Voraussetzungen und die Organisation des Einbezugs Dritter in den Verknüpfungsprozess.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 (AS 2013 5399).
Art. 15 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.
Anhang1
(Art. 1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 3, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 8a Abs. 4, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 13n)
Liste der statistischen Erhebungen
1. Aufgehoben
2. Statistik der Geburten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Hebammen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen |
Besondere Bestimmungen: |
|
|
3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Schwangerschaftsdauer, Anzahl vorausgegangener Schwangerschaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; gemeinsame Erhebung mit der Statistik der Geburten; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Todesfälle und Todesursachen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser |
Befragte: | Ärzte/Ärztinnen und Hebammen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Rückfragen von Statistik- oder Forschungsstellen kann das BFS an den zuständigen Arzt weiterleiten |
4. Statistik der Anerkennungen, der Anerkennungen vor Gericht und der gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Zivilstandsämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
5. Statistik der Adoptionen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
6. Statistik der Heiraten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Zivilstandsämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Zivilstandsämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Zivilstandsämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichts-behörden im Zivilstandswesen, Gerichte, |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Zivilstandsämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Gerichte |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser |
Befragte: | Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Kantonale Krebsregister, Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen und andere Bundesstellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen |
Besondere Bestimmungen: |
|
11. Aufgehoben
12. Statistik der soziodemografischen Biografien
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Zusammenführen pseudonymisierter Personen- und Haushaltsdaten der registerbasierten Volkszählung und der Zivilstandsereignisse gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Statistik der Zivilstandsereignisse gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich und alle 10 Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Name der politischen Gemeinde (mit Gemeinde-Nr.), Gliederung nach Kantonen und Bezirken. Neu entstandene politische Gemeinden, aufgehobene politische Gemeinden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Eidgenössische Vermessungsdirektion |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Name der Staaten und Gebiete (mit BFS-Nr.), Gliederung nach Regionen und Kontinenten, unselbstständige Gebiete nach Kontinenten, alle Gebiete nach Kontinenten |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration, Altersvorsorge und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und der Haushaltsmitglieder; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe bestehend aus natürlichen Personen, einschliesslich einer Zusatzstichprobe aus Personen ausländischer Nationalität, CAWI (Online-Fragebogen) oder CATI (telefonische Befragung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT) |
Befragte: | Personen in Privathaushalten, ZAS und SECO |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute, ZAS und SECO |
Besondere Bestimmungen: | Die Personen werden in vier aufeinanderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Personenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt. |
16. Aufgehoben
17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, AHV/IV-pflichtige Einkommen, AHV/IV-Renten und andere Leistungen der Sozialversicherungen; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Register der Sozialversicherungen |
Befragte: | Personen in Privathaushalten (Befragung), Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Staatssekretariat für Wirtschaft (Registererhebungen) |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute, ZAS, Staatssekretariat für Wirtschaft |
Besondere Bestimmungen: | - |
18. Beschäftigungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht und Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ) nach Geschlecht, Anzahl Grenzgänger/innen nach Geschlecht, Anzahl offene Stellen, Rekrutierungsschwierigkeiten in Abhängigkeit vom geforderten Ausbildungsniveau, voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT), Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS |
Befragte: | Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Organisationen der Wirtschaft, Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | Bei einer finanziellen Beteiligung der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt. |
19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | GAV, Ergebnisse der Lohnverhandlungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung und Stichprobenerhebung über die Lohnverhandlungen |
Befragte: | Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Alle zwei Jahre (Ergebnisse der Lohnverhandlungen jährlich) |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Normalarbeitsverträge (NAV), Empfehlungen und weitere GAV-ähnliche Dokumente sowie Hausverträge bilden ebenfalls Bestandteil der Erhebung. |
20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen
Erhebungsorgan: | Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung |
Erhebungsgegenstand: | Löhne nach allen Komponenten, die in der Schadenmeldung UVG definiert sind (inklusive Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad des Versicherten), Informationen über die Arbeitnehmer (Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zum Identifizieren der Wirtschaftszweige, ausgeübter Beruf, Anstellungsdatum, berufliche Stellung, Art des Arbeitsvertrages) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Versicherer der Branche Unfallversicherung |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS (verantwortlich für die Erstellung der Statistik) |
Besondere Bestimmungen: | - |
21. Lohnstrukturerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Löhne, Arbeitszeit, personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale, AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS) und kantonale Lehrlingsregister |
Aufstockungsmöglichkeit: | Kantonal möglich |
Befragte: | Unternehmen, Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Alle zwei Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Wirtschaftszweig; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unternehmen oder Arbeitsstätten; auf Anfrage Individualdaten mit AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und des öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich: neu entstandene Unternehmen, Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über 100 Beschäftigten; jährlich: andere Mehrbetriebsunternehmen; bei Bedarf: weitere Erhebungen |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesstellen, kantonale Amtsstellen, Gemeinden, Verbände |
Besondere Bestimmungen: | In Abweichung von Artikel 9 der Verordnung dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer, die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA-Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, zu Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung veröffentlicht werden. |
23. Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform, Import / Export), demografische Merkmale der Unternehmen (Unternehmensgründungen, Überlebensraten neugegründeter Unternehmen, Bestand aktiver Unternehmen, wachstumsstarke Unternehmen, Aufgabe der Wirtschaftstätigkeit, Indikatoren für das Wirtschaftswachstum) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, administrativen Daten (AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung) Aktualisierungserhebungen des BUR, landwirtschaftliche Strukturerhebung, Beschäftigungsstatistik, Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv) |
Befragte: | Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung. |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherungen, regionale Statistikämter, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt, kantonale Ämter für Landwirtschaft |
Besondere Bestimmungen: | Veröffentlicht werden können die Daten gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung gegliedert nach Gemeinden, geografischen Regionen, Wirtschaftsbranchen, Grössenklassen und Rechtsformen, die die Unternehmen und Institutionen betreffen, sowie nach der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten. |
24. Betreibungs- und Konkursstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl Konkurseröffnungen und -erledigungen; Konkursverluste in Franken; Unterscheidung zwischen Konkursen von Unternehmen (mit Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit, inklusive Selbstständige) und Konkursen von Einzelpersonen; Anzahl Zahlungsbefehle, Anzahl Pfändungsvollzüge und Verwertungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Betreibungs- und Konkursämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Betreibungs- und Konkursämter, Kantonsgerichte, Aufsichtsbehörden, Staatssekretariat für Wirtschaft (Daten dem Schweizerischen Handelsblatt entnommen) |
Besondere Bestimmungen: | Die gerichtlichen Auflösungen gemäss Artikel 731b OR (SR 220) sind in der Anzahl der Konkurse nicht inbegriffen. |
25. Produzenten- und Importpreisindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Produzentenpreise von Waren und Dienstleistungen für den Binnenmarkt und für den Export; Importpreise; Rabatte, Strukturdaten |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) |
Befragte: | Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorganisation |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen, private Auftragnehmer |
Besondere Bestimmungen: | - |
26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Konsumentenpreise, Rabatte, Strukturdaten und bezeichnende Merkmale von Waren und Dienstleistungen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Private Auftragnehmer |
Besondere Bestimmungen: | Liegen Verkaufsdaten in elektronischer Form vor, so sind die Befragten verpflichtet, diese in der benötigten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen. |
27. Mietpreisindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Mietpreise, Vertragsangaben und Strukturdaten von Wohnungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung mit Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) |
Befragte: | Hauseigentümer/innen, Vermieter/innen, Mieter/innen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch für Vermieter/innen |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | Erhebung im Rahmen des Landesindexes der Konsumentenpreise |
28. Aufgehoben
29. Preiserhebungen für das internationale Vergleichsprogramm
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Preise von Konsum- und Investitionsgütern, die für die privaten Haushalte, den öffentlichen Sektor und die Unternehmen von Bedeutung sind |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Private Auftragnehmer |
Besondere Bestimmungen: | Die Erhebung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Union (EU) und den beteiligten Ländern |
30. Schweizerischer Baupreisindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Produzentenpreise der wesentlichen Bauleistungen der wichtigsten Bauwerkstypen im Hoch- und Tiefbau, gesamtschweizerische und regionale Resultate |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Unternehmungen, Banken, Versicherungen, Architekten und Ingenieure |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Halbjährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Organisationen der Bauwirtschaft |
Besondere Bestimmungen: | - |
31. Aufgehoben
32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Buchhaltungsdaten, Beschäftigte |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung ab 50 Beschäftigten und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) |
Befragte: | Unternehmen / ESTV |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Wertmässige Umsätze in Detailhandel und verwandten Wirtschaftszweigen nach Produktegruppen, Verkaufsfläche, Zahl der Beschäftigten |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei grösseren Unternehmen |
Befragte: | Unternehmen und Betriebe des Detailhandels |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | In mehrjährigen Abständen |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Private Auftragnehmer |
Besondere Bestimmungen: | - |
34. Haushaltsbudgeterhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Einkommen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonderthemen; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) und Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) |
Befragte: | Privathaushalte und ZAS |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute und ZAS |
Besondere Bestimmungen: | - |
35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zu den Lebensbedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere soziodemografische und sozioökonomische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung und schriftliche Ergänzungsbefragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]), kantonale Steuerregister und Statistik der Sozialhilfeempfänger/innen |
Befragte: | Personen in Privathaushalten (Befragung), kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS (Registererhebungen) |
Auskunftspflicht: | Freiwillig für Personen in Privathaushalten (Befragung) |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS |
Besondere Bestimmungen: | Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden. |
36. Versicherungsprämienindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Prämien und Strukturdaten von Privat- und Sozialversicherungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Versicherer, Branchenorganisationen, Verwaltungsstellen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Private Auftragnehmer |
Besondere Bestimmungen: | - |
37. Landwirtschaftliche Betriebszählung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte und weitere Daten über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, die innerbetriebliche Diversifikation, die Mechanisierung, die Ausrüstung, die Bewässerung und die Bodenbearbeitung. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Die Landwirtschaftliche Betriebszählung setzt sich zusammen aus: |
| |
Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Agrarpolitisches Informationssystem (AGIS), Tierverkehrsdatenbank (TVD), Zentrale Auswertungen der landwirtschaftlichen Buchhaltungsergebnisse, landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen | |
Befragte: | Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Struktur- und Ergänzungserhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst |
Periodizität: | Strukturerhebung: jährlich Ergänzungserhebung: alle 3 Jahre (2013, 2016, 2019, 2022) Zusatzerhebung: 2013, 2016, 2020 |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone (obligatorisch), Bundesamt für Landwirtschaft |
Besondere Bestimmungen: | Strukturerhebung: Die Daten werden im Rahmen der Umsetzung der agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen durch die Kantone erhoben. Die Kantone liefern diese Daten bis spätestens am 31. Dezember jedes Kalenderjahres. Ergänzungs- und Zusatzerhebung: Die Daten werden direkt durch das BFS erhoben. Rindvieh-, Wasserbüffel-, Bisons- und Equidenbestände: Die Daten werden direkt aus der Tierverkehrsdatenbank übernommen. |
38. Statistik der Schlachtungen
Erhebungsorgan: | Schweizerischer Bauernverband (Agristat) |
Erhebungsgegenstand: | Tierart, Herkunft, Genusstauglichkeit/-untauglichkeit, Anzahl Schlachtungen, Lebend-/Schlachtgewicht des Tieres |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Geflügel- und Kaninchenschlachtbetriebe |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich für Geflügel Jährlich für Kaninchen |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Waldflächen, Holzernte, Pflanzungen und Anzahl Beschäftigte für Forstbetriebe und Eigentümer/innen von öffentlichem und privatem Kleinwald. Forstbetriebe liefern zusätzlich Informationen zu Einnahmen, Ausgaben und Investitionen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; bei Betrieben mit einer forstlichen Betriebsabrechnung (standardisierte Kosten-/Leistungsrechnung für die Forstbranche) werden die notwendigen Informationen direkt aus der entsprechenden Applikation entnommen. Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN) |
Befragte: | Forstbetriebe, Eigentümer/innen von öffentlichem und privatem Kleinwald sowie Forstdienst Als Forstbetrieb gilt, wer eine minimale produktive Waldfläche in Hektaren ausweist: Jura ≥200 ha, Mittelland ≥150 ha, Voralpen ≥250 ha, Alpen und Alpensüdseite ≥500 ha |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Dezember-April |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Umwelt, Forstdienste (Kantonsforstämter, Kreis- und Revierförster/innen), Forstbetriebsleiter/innen |
Besondere Bestimmungen: | - |
40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung über das Jahr 2017, Stichproben in den Jahren 2018-2021 |
Befragte: | Sägereibetriebe der Schweiz |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Januar-Februar |
Periodizität: | Alle fünf Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichprobenerhebungen |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Umwelt, Verband Holzindustrie Schweiz (HIS), Verein Senke Schweizer Holz |
Besondere Bestimmungen: | - |
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Schwere Sachentransportfahrzeuge mit Immatrikulation in der Schweiz, Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobenerhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register) des Bundesamts für Strassen, Daten zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) der Eidgenössischen Zollverwaltung |
Befragte: | Halter/innen von schweren Sachentransportfahrzeugen mit Immatrikulation in der Schweiz |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Referenzperioden über das Jahr verteilt |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen |
Besondere Bestimmungen: | - |
41. Bau- und Wohnbaustatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl, Kosten und Merkmale der geplanten, der im Bau befindlichen sowie der getätigten Bauten; zusätzliche Merkmale für Bauten ausserhalb der Bauzonen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Bauverwaltungen; eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) |
Befragte: | Bauherren, Architekten, Amtsstellen und Unternehmen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung vom 9. Juni 20172 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister; jährlich für ausgewählte Erhebungsstellen |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale und kommunale Bauverwaltungen und registerführende Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR) |
Besondere Bestimmungen: | Enthält auch Auskünfte gemäss Artikel 45 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (SR 700.1). |
42. Wohnbaustatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl, Kosten und Merkmale der baubewilligten, sich im Bau befindlichen und fertig erstellten Wohngebäude und Wohnungen in Wohngebäuden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Bauverwaltungen; eidgenössisches Gebäude und Wohnungsregister (GWR) |
Befragte: | Bauherren, Architekten |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung vom 9. Juni 20173 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale und kommunale Bauverwaltungen und registerführende Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR) |
Besondere Bestimmungen: | - |
43. Zählung der leerstehenden Wohnungen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl und Merkmale leerstehender Wohnungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Eigentümer/innen, Liegenschaftsverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Gemeinden (obligatorisch) |
Besondere Bestimmungen: | - |
44. Beherbergungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Ankünfte und Logiernächte der Gäste nach Herkunftsländern, Beherbergungskapazität und durchschnittliche Einnahmen pro Nacht |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung bei Besitzern / Besitzerinnen und Leitern / Leiterinnen der Betriebe; Verknüpfung mit den Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) |
Befragte: | Besitzer/innen und Leiter/innen von Hotels, Kurbetrieben, Zelt- und Wohnwagenplätzen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Ab Januar 2005 |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, touristische Verbände |
Besondere Bestimmungen: | - |
45. Fremdenverkehrsbilanz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben der Schweiz im grenzüberschreitenden Fremdenverkehr |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebungen |
Befragte: | Tourismusunternehmen und -organisationen, Organisationen der Wirtschaft und Anbieter touristischer Güter und Dienstleistungen, Einzelpersonen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Schweizerische Nationalbank |
Besondere Bestimmungen: | - |
46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Neue Fahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Eidgenössisches Fahrzeughalterregister des Bundesamts für Strassen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich und jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Strassen |
Besondere Bestimmungen: | - |
47. Strassenfahrzeugbestand
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Am 30. September immatrikulierte Strassenfahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Eidgenössisches Fahrzeughalterregister des Bundesamts für Strassen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Strassen |
Besondere Bestimmungen: | - |
48. Gütertransporte auf der Strasse
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Schwere Sachentransportfahrzeuge mit Immatrikulation in der Schweiz, Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobenerhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register) des Bundesamts für Strassen, Daten zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) der Eidgenössischen Zollverwaltung |
Befragte: | Halter/innen von schweren Sachentransportfahrzeugen mit Immatrikulation in der Schweiz |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Referenzperioden über das Jahr verteilt |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen |
Besondere Bestimmungen: | - |
49. Grenzüberquerender Güterverkehr auf der Strasse
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Sachentransportfahrzeuge mit ausländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt; Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobenerhebung mittels Interviews; Verknüpfung mit den LSVA-Daten der Eidgenössischen Zollverwaltung |
Befragte: | Führer/innen von Sachentransportfahrzeugen mit ausländischer Immatrikulation |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Referenztage über das Jahr verteilt |
Periodizität: | Alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Verkehr, private Auftragnehmer/innen |
Besondere Bestimmungen: | - |
50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Strassen |
Erhebungsgegenstand: | Unfälle nach Kanton und Merkmalen der involvierten Objekte und Personen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser durch BFS |
Befragte: | Kantonale und kommunale Polizeistellen, Schadenzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Gemeinden, Militärpolizei, BFS |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Verordnung vom 14. April 2010 über das Strassenverkehrsunfall-Register (SURV; SR 741.57), insbesondere Artikel 17 und 18 |
51. Strassenrechnung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Ausgaben und Einnahmen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Strassenkörperschaften für den Bau, den Unterhalt und Betrieb des Strassenwesens |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Bund und Kantone: Vollerhebung; Gemeinden: Stichprobenerhebung |
Befragte: | Bundesamt für Strassen, kantonale und kommunale Verwaltungen, Korporationen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV; SR 725.116.21) |
52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Grenzüberquerende Motorfahrzeuge nach Herkunft |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Zählung |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössische Zollverwaltung |
Besondere Bestimmungen: | - |
53. Statistik des öffentlichen Verkehrs
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Energieverbrauch, Infrastruktur, Arbeitskräfte, Finanzen, Beförderungsmittel, Fahrleistungen, Verkehrsaufkommen und Verkehrsleistungen; spezifisch für den kombinierten Güterverkehr: Infrastruktur, Investitionsbeiträge und Abgeltungen, Fahrleistungen, Verkehrsaufkommen, Verkehrsleistungen. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; Kombinierter Güterverkehr: Teilerhebung, Kombination modaler Daten und Statistiken |
Befragte: |
- die Personenbeförderung, - den Gütertransport, - den Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen
|
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich, andere Verkehrsmittel: jährlich, 5-jährlich Umschlagsanlagen des kombinierten Güterverkehrs: jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Verkehr |
Besondere Bestimmungen: | - |
54. Aufgehoben
55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Personenverkehr auf Schiene und Strasse an den Alpen- und Grenzübergängen der Schweiz |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobenerhebung |
Befragte: | Führer/innen von Personenwagen, Cars und Motorrädern, Zugreisende |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Eidgenössische Zollverwaltung, Eisenbahnunternehmen, private Auftragnehmer |
Besondere Bestimmungen: | - |
56. Pensionskassenstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Rechtsform, Charakteristik, Reglement (Finanzierung und Rechtsansprüche) und Versicherte (Aktive und Leistungsbezüger) der Vorsorgeeinrichtungen sowie buchhaltungs- und geschlechtsspezifische versicherungstechnische Angaben |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung/Vollerhebung |
Befragte: | Berufliche Vorsorgeeinrichtungen privaten und öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen, die im Rahmen der gesamten beruflichen Vorsorge lediglich einzelne Teilaufgaben übernehmen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich / alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Besondere Bestimmungen: | - |
57. Statistik der neuen Leistungsbeziehenden aus der Altersvorsorge (Neurentenstatistik)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und der 3. Säule, über Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, über Rentenbezüge der 1. Säule; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]), Meldungen von neuen Leistungen der 2. und der 3. Säule (ESTV) und Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP); Längsschnittanalyse des Übergangs in den Ruhestand |
Befragte: | Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | ESTV, ZAS, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Betriebe nach Rechtsformen, verfügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klienten/ Klientinnen als Gesamtheit; Angaben zu den einzelnen Angestellten und Klienten/Klientinnen Für die Betriebe, die Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Daten, die zur Berechnung von medizinischen Qualitätsindikatoren benötigt werden. Für die Betriebe, die keine KVG-Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Alters- und Pflegeheime |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung [KVV, SR 832.102]). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt. |
59. Krankenhausstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und externen Medizinalpersonen, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlösträgerrechnung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Krankenhäuser, Geburtshäuser |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt |
60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Rechtsform, Angebot und Tätigkeitsgebiet; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klienten/Klientinnen; Betriebsbuchhaltung; Daten, die zur Berechnung von medizinischen Qualitätsindikatoren benötigt werden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Unternehmen und selbstständigerwerbende Pflegefachfrauen und -männer, die Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Mutationen von Leistungserbringern. Für die Leistungserbringer, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt. |
61. Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Strukturdaten: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und selbstständig erwerbenden Medizinalpersonen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag); Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis; Patientendaten: soziodemografische Merkmale, Angaben über die Inanspruchnahme, Diagnosen, Art und Umfang der erbrachten Leistungen für ambulant behandelte Personen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Leistungserbringer der ambulanten Gesundheitsversorgung |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Gruppen von Leistungserbringern veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt. |
62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte und die entsprechenden Kosten, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Krankenhäuser, Geburtshäuser |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die operativen Eingriffe nach dem Code der Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP), der adaptierten schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Operationsklassifikation ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln. Die Kodierung wird gemäss dem vom BFS veröffentlichten Kodierungshandbuch vorgenommen. |
Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt. |
63. Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten und Gesundheitsverhalten, Prävention, Behinderungen und gesundheitliche Belastungen, Angebot und Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Versicherungsverhältnisse und soziale Sicherheit; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung der Erhebungsdaten mit der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) |
Aufstockungsmöglichkeit: | Kantonal möglich |
Befragte: | Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Januar bis Dezember |
Periodizität: | Seit 1992 alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten
Erhebungsorgan | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische Merkmale, Angaben über Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes, stationär behandelte Personen, Kostenart und Betrag nach Kostenträgerrechnung Betrag von stationär behandelten Personen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Indirekte Teilerhebung der Krankenhäuser und Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser Die Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser werden von der Organisation der Tarifpartner und Kantone für die Vergütung der stationären Behandlung (Case-Mix-Office) auf elektronischem Weg übermittelt |
Befragte: | Organisation der Tarifpartner und Kantone (Case-Mix-Office) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: |
65. Statistik des Schwangerschaftsabbruchs
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Durchgeführte straflose Schwangerschaftsabbrüche mit den Merkmalen Wohnkanton (zivilrechtlicher Wohnsitz) und Alter der Frau, Dauer der Schwangerschaft bis zum Abbruch, Datum und Methode des Abbruchs, weitere Merkmale nach kantonalen Vorgaben |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung. Für die Meldung kann ein elektronisches Formular oder ein Papierfragebogen verwendet werden. |
Befragte: | Ärztinnen und Ärzte der eingriffsberechtigten Praxen und Spitäler |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Erhebung: | Laufend |
Periodizität der Berichterstattung: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonsärztliche Dienste |
Besondere Bestimmungen: | Artikel 119 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) |
66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben über die Behandlungen und deren Ergebnisse nach Artikel 11 Absatz 2 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998, FMedG (SR 810.11) und soziodemografische Merkmale der Behandelten |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung auf der Grundlage des klinischen Patientendossiers |
Befragte: | Zentren für Fortpflanzungsmedizin, Bewilligungsinhaber gemäss Artikel 8 FMedG |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Erhebung: | - |
Periodizität der Berichterstattung: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM), Kantonsärztliche Dienste (Bewilligungsbehörde) |
Besondere Bestimmungen: | - |
67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Empfänger/innen kantonaler und kommunaler bedarfsabhängiger Leistungen; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung auf Jahresbasis; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Zentrales Versichertenregister (Unique Person Identification, UPI) |
Befragte: | Zuständige Dienststellen in den Kantonen und Gemeinden, betroffene Personen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Gemeinden, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Bundesamt für Sozialversicherungen, Staatssekretariat für Wirtschaft, Staatssekretariat für Migration |
Besondere Bestimmungen: | - |
68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und im Asylbereich
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Personen des Flüchtlings- und des Asylbereichs, die Sozialhilfe beziehen; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung und Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Zentrales Versichertenregister (Unique Person Identification, UPI) |
Befragte: | Von den Kantonen mit der Ausrichtung der Sozialhilfe beauftragte Organe |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Ein- bis zweimal jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Staatssekretariat für Migration, Kantone, Gemeinden, Hilfswerke und weitere dossierführende Stellen |
Besondere Bestimmungen: | - |
69. Personen in Ausbildung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Schüler/innen, Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dez. 2002, SR 412.10), schulische, soziodemografische Merkmale; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen) |
Befragte: | Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Gemeinden, Bildungsinstitutionen, Verbände |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
70. Bildungsabschlüsse
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufsmaturitäten, Fachmaturitäten, Abschlüsse der beruflichen Grundbildung, Abschlüsse an Handels- und Fachmittelschulen) sowie Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen, vergleichbare Abschlüsse ohne eidgenössische Anerkennung), soziodemografische Merkmale der Kandidierenden und Diplomierten sowie Angaben zu den Bundesbeiträgen an Kurse zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen sowie des Bundes; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS) |
Befragte: | Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Schweizerische Maturitätskommission (SMK), für die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK), für die eidgenössischen Prüfungen (Berufs- und höhere Fachprüfungen) und für das Informationssystem für Beiträge an Absolventinnen und Absolventen sowie für Anbieter von vorbereitenden Kursen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) |
Besondere Bestimmungen: | - |
71. Schulpersonal
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Lehrkräfte, einschliesslich Schulleitung und sonderpädagogisches Personal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung), und ihre Unterrichtsleistung (ohne Hochschulen); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Schulpersonal, Schweizerische Studierendendatei SHIS und schweizerische Hochschulpersonaldatei) |
Befragte: | Kantone, Bildungsinstitutionen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Bildungsinstitutionen |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. |
72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hochschulstudien vor einer extrauniversitären Instanz; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Hochschulen sowie der Prüfungsinstanzen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS) |
Befragte: | Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit (BAG) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Semesterweise für die Studierenden, jährlich für die Prüfungen |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) |
Besondere Bestimmungen: | Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter BStatG können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatrikulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; AHV-Versichertennummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamtzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person. Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Studium, Erwerbssuche nach Studienabschluss, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Studierendendatei SHIS |
Befragte: | Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss |
Periodizität: | Alle zwei Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | Die Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen liefern dem BFS die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (Post- und E-Mail-Adressen der Absolventinnen und Absolventen des ausgewählten Abschlussjahrgangs). Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht. |
74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Studierendendatei SHIS |
Befragte: | Studierende der Hochschulen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Alle vier Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Hochschulen, Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | Die Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen liefern dem BFS die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (Post- und E-Mail-Adressen der ausgewählten Studierenden). Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht. |
75. Stipendien und Darlehen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Personen in Ausbildung und Stipendien und Darlehen |
Befragte: | Kantonale Stipendienstellen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Interkantonale Stipendienkonferenz (IKSK ), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. |
76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung usw.); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Hochschulen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Schulpersonal, Schweizerische Studierendendatei SHIS und Schweizerische Hochschulpersonaldatei) |
Befragte: | Schweizerische Hochschulen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) |
Besondere Bestimmungen: | Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht. |
77. Statistik der Hochschulfinanzen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Aufwand und Finanzierung des Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Schweizerische Hochschulen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) |
Besondere Bestimmungen: | Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht. |
78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel in der Bundesverwaltung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung (via ARAMIS) |
Befragte: | Bundesämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Von den Privatunternehmen für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) |
Befragte: | Privatunternehmen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Alle zwei Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen |
Besondere Bestimmungen: | - |
80. Statistiken zur Informationsgesellschaft und zu den Massenmedien
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angebot, Nutzung und ökonomische Kennzahlen zu den Massenmedien sowie den Informations- und Kommunikationstechnologien |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Zusammenstellung von Statistiken aus verschieden Datenquellen. |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Institutionen, die Statistiken im Bereich Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien erstellen |
Besondere Bestimmungen: | - |
81. Aufgehoben
82. Schweizerische Bibliothekenstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Informationen über die Struktur, die Funktionsweise und die Entwicklung der Bibliotheken |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung sowie Teilerhebung bei Partnerkantonen (Gemeinden unter 10 000 Einw.), Online-Befragung |
Befragte: | Bibliotheken |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Anfang März bis Mitte April |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Nationaler Fachverband im Bereich Bibliotheks- und Informationswesen (BIS - Bibliothek Information Schweiz) |
Besondere Bestimmungen: | - |
83. Film- und Kinostatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Verleih, Vorführung und Konsum von Filmen (Kino, elektronische Abruf- oder Abonnentendienste [VoD] und Tonbildträger), Ausstattung der Kinobetriebe, Vielfalt des Filmangebots und Produktion von Schweizer Filmen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | ProCinema (Schweizerischer Verband für Kino und Filmverleih), Filmfachverbände; meldepflichtige Unternehmen im Kino-, VoD- und Tonbildträger-Bereich |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch (Filmgesetz vom 14. Dezember 2001, SR 443.1; Filmverordnung vom 3. Juli 2002, SR 443.11) |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatliche Erhebungen, jährliche Publikationen |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Kultur, ProCinema |
Besondere Bestimmungen: | - |
84. Nationalratswahlen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden inkl. Panaschierstatistik |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantone, Gemeinden |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Wahljahre |
Periodizität: | Alle vier Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundeskanzlei; Staatskanzleien |
Besondere Bestimmungen: | - |
85. Kantonale Wahlen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantone, Gemeinden |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | sechs- bis achtmal pro Jahr (Wahljahre der Kantone) |
Periodizität: | Alle 4-5 Jahre pro Kanton |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Staatskanzleien |
Besondere Bestimmungen: | - |
86. Eidgenössische Volksabstimmungen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Abstimmungsergebnisse der Gemeinden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantone, Gemeinden |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Gemäss Bundesratsbeschluss |
Periodizität: | Viermal pro Jahr |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundeskanzlei; Staatskanzleien |
Besondere Bestimmungen: | - |
87. Polizeiliche Kriminalstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Widerhandlungen gegen Strafbestimmungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts sowie Tatmerkmale; nicht strafbare, polizeilich relevante Ereignisse mit Zusatzinformation; Beschuldigte und Opfer mit soziodemografischen Merkmalen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Polizeistellen der Kantone und des Bundes |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS, Polizeistellen der Kantone und des Bundes |
Besondere Bestimmungen: | - |
88. Strafurteilsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Im Strafregister eingetragene rechtskräftige Verurteilungen von Personen über 18 Jahren, Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Alle im elektronisch geführten Strafregister-Informationssystem (VOSTRA) eingetragenen Verurteilungen und nachträglichen Entscheide; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), ausschliesslich zur Bestimmung der Nationalität. |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Justiz |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. Erreichen die verurteilten Jugendlichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachverfolgung der Entwicklung). |
89. Jugendstrafurteilsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Rechtskräftige Verurteilungen von Jugendlichen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Richter/innen, kantonale Jugendgerichtsbehörden und weitere zuständige kantonale Behörden |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Institutionen der Jugendstrafrechtspflege |
Besondere Bestimmungen: | Erreichen die verurteilten Jugendlichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachverfolgung der Entwicklung). |
90. Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Bestand der Personen in Freiheitsentzug und Untersuchungshaft |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse, Untersuchungsgefängnisse |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Institutionen zur Durchführung der Untersuchungshaft und des Freiheitsentzugs |
Besondere Bestimmungen: | - |
91. Statistik des Vollzugs von Sanktionen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Alle in eine Institution des Straf- und Massnahmenvollzugs eingewiesenen Personen ab 18 Jahren; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Ein- und Austrittsdatum |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs |
Besondere Bestimmungen: | Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt. |
92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Anlage und Kapazität, Aufgaben und Konzepte, Personal sowie Angebot in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Betreuung und Behandlung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantone, Regional-, Amts-, Bezirks-, Untersuchungsgefängnisse |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Institutionen des Freiheitsentzugs |
Besondere Bestimmungen: | - |
93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Alle Personen, die gemeinnützige Arbeit nach Artikel 37 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) leisten müssen; Identifikationscode, soziodemographische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Anfang, Ende, Abbruch und Art des Einsatzes und die Beschäftigungssektoren |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Stellen für gemeinnützige Arbeit bzw. kantonale Vollzugsbehörden |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Justiz, kantonale Vollzugsbehörden |
Besondere Bestimmungen: | Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt. |
94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Alle zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilten Personen, die diese Strafe oder einen Teil davon ersatzweise im elektronisch überwachten Strafvollzug verbüssen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Beginn, Ende bzw. Abbruch des elektronisch überwachten Strafvollzugs |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Vollzugsbehörden, Bundesamt für Justiz |
Besondere Bestimmungen: | Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt. |
95. Opferhilfestatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Alle Kontakte mit einer Opferhilfeberatungsstelle pro Jahr; alle Personen, die bei einer Behörde um eine Entschädigungs- oder Genugtuungsleistung ersucht haben; soziodemografische Merkmale von Opfer und Täter, Täter-Opfer-Beziehung, Straftatenarten, Art der Hilfe |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Opferhilfeberatungsstellen, kantonale Behörden bzw. Entschädigungs- und Genugtuungsbehörden |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Ende des Jahres |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
96. und 97. Aufgehoben
98. Strukturerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Merkmale nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von 200 000 Personen: schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Mitgliederliste der Christkatholischen Kirche. |
Aufstockungsmöglichkeit: | Nach den Artikeln 21 und 30 der Volkszählungsverordnung |
Befragte: | Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Dezember bis März |
Periodizität: | Jährlich mit Stichtag 31. Dezember |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden |
Besondere Bestimmungen: | - |
99. Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Merkmale nach Artikel 6 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wechsel des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoordinaten; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Einwohnerregister, Informatisiertes Standesregister (Infostar), zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Informationssystem Ordipro, Zentrales Versichertenregister (Unique Person Identification, UPI), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). |
Aufstockungsmöglichkeit: | - |
Befragte: | Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Quartalsweise |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
100. Gebäude und Wohnungsstatistik (GWS)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1), Gebäudekoordinaten |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Registerinformation des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) zum gemeinnützigen Wohnungsbau, Grundbücher |
Aufstockungsmöglichkeit: | - |
Befragte: | Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund, Kantonen und Gemeinden, gemeinnützige Bauträger, Grundbuchämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Quartalsweise |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale und kommunale Bauämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden, Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) für die Erhebung bei den gemeinnützigen Bauträgern |
Besondere Bestimmungen: | - |
101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) |
Aufstockungsmöglichkeit: | Kantonal möglich |
Befragte: | Personen ab 15 Jahren |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Januar bis Dezember |
Periodizität: | Ab 2011 alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Elternschaft, Erwerbs- und Familienleben, familiäres Netz und Leistungen der Familien; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) |
Aufstockungsmöglichkeit: | Kantonal möglich |
Befragte: | Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Januar bis Dezember |
Periodizität: | Ab 2013 alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
103 . Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zugehörigkeit, Kultur- und Freizeitverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer-gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) |
Aufstockungsmöglichkeit: | Kantonal möglich |
Befragte: | Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Januar bis Dezember |
Periodizität: | Ab 2014 alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute; Bundesamt für Kultur |
Besondere Bestimmungen: | - |
104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, Wahl des Verkehrsmittels; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, ergänzende schriftliche Befragung möglich; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), räumliche Daten (z. B. Distanzen). |
Aufstockungsmöglichkeit: | Kantonal oder regional möglich |
Befragte: | Personen ab 6 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Januar bis Dezember |
Periodizität: | Ab 2010 alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kantone und Regionen, private Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
105. Omnibus-Erhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische und ökonomische Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von 3000 Personen; Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung) oder CAWI (Online-Fragebogen); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) |
Befragte: | Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | April bis Juni |
Periodizität: | nach Bedarf |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
106. Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Ausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinn |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Zuständige Dienststellen in den Kantonen und beim Bund |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Alle 1 bis 2 Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Staatssekretariat für Migration, Bundesamt für Sozialversicherungen, Eidgenössische Finanzverwaltung |
Besondere Bestimmungen: | - |
107. Erhebung der Umweltschutzausgaben
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Laufende Ausgaben, Investitionen, Beschäftigte |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung für grosse und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) |
Befragte: | Unternehmen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Alle zwei Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
108. Statistik der Auslandschweizer
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angaben über Bestand und Bewegungen: Aufenthaltsland, Geschlecht, Zivilstand, Alter, Mehrfachbürgerschaft sowie weitere soziodemografische Angaben von im Auslandschweizerregister geführten Auslandschweizern/Auslandschweizerinnen via das Informationssystem E-VERA; AHV-Versichertenummer. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) |
Befragte: | Auslandschweizerregister via das Informationssystem E-VERA des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Quartalsweise |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Konsularische Direktion des EDA als registerführende Stelle des Auslandschweizerregisters |
Besondere Bestimmungen: | - |
109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer
Erhebungsorgan: | Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit |
Erhebungsgegenstand: | Leistungen öffentlicher Entwicklungshilfe (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) der Kantone und Gemeinden an Entwicklungsländer, direkt in diesen Ländern oder durch Vermittlung schweizerischer Organisationen erbracht |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung bei den Kantonen und bei gezielt ausgewählten Gemeinden |
Befragte: | Kantone und Gemeinden |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung | - |
Periodizität: | Vollerhebung alle fünf Jahre bei den Kantonen und sämtlichen Gemeinden der Schweiz; dazwischen jährliche Erhebungen bei den Kantonen und Gemeinden, die Beiträge leisten |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Externe Unterstützung für die Datenauswertung |
Besondere Bestimmungen: | - |
110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer
Erhebungsorgan: | Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit |
Erhebungsgegenstand: | Leistungen (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) von privaten Hilfsorganisationen an Entwicklungsländer (Erhebung privater Spenden ohne öffentliche Beiträge) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | gezielte Befragung |
Befragte: | Private Entwicklungshilfeorganisationen (NRO, Vereine, Stiftungen) |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Externe Unterstützung für die Datenauswertung |
Besondere Bestimmungen: | Die Ergebnisse dieser Erhebung werden mit der Zustimmung der Befragten publiziert. |
111. Industrieholzerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt |
Erhebungsgegenstand: | Bezug, Verbrauch und Lager von Industrieholz |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Papier-, Zellstoff-, Spanplatten- und Faserplattenfabriken |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Februar-März |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
112. Eidgenössische Jagdstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt |
Erhebungsgegenstand: | Bestand und Abschuss von wildlebenden Tieren, Fallwild |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Zählungen/Schätzungen |
Befragte: | Kantonale Jagdverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
113. Fischereistatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt |
Erhebungsgegenstand: | Bestand, Fang und Besatz von Fischen und Krebsen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung (Fang, Besatz), Teilerhebung (Bestand) |
Befragte: | Kantonale Fischereiverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt |
Erhebungsgegenstand: | Detaillierte Betriebsangaben über: Waldflächen, Holznutzung, Kosten, Erlöse, Erfolg, Investitionen und Tätigkeiten in Form eines betriebswirtschaftlichen Kennzahlenkatalogs |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobe, elektronische Datenübernahme aus analytischer Buchhaltung |
Befragte: | Öffentliche und private Forstbetriebe ab einer minimalen produktiven Waldfläche (Jura ≥200 ha, Mittelland ≥150 ha, Voralpen ≥ 250 ha, Alpen und Alpensüdseite ≥500 ha) |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Dezember-April |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS, Verband WaldSchweiz |
Besondere Bestimmungen | Im Auftrag des BAFU sammelt der Verband WaldSchweiz die Daten und stellt diese dem BFS zu. |
115. Abfallstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt |
Erhebungsgegenstand: | Siedlungsabfälle und ihre Behandlung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantone, Verbrennungsanlagen, Deponien |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Umweltschutzfachstellen |
Besondere Bestimmungen: | - |
116. Sonderabfallstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt |
Erhebungsgegenstand: | Sonderabfälle und ihre Behandlung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Auswertung der gemäss Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (SR 814.610) zu meldenden Begleitscheine, die bei jedem Sonderabfalltransport mitzuführen sind. |
Befragte: | Entsorgungsunternehmen von Sonderabfällen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Umweltschutzfachstellen |
Besondere Bestimmungen: | - |
117. Treibhausgasinventar
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt |
Erhebungsgegenstand: | Emissionen von Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluor-Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6). |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Abgeleitete Statistik aus Gesamtenergie-, Landwirtschafts-, Abfall-, Mobilitäts-, Luftverkehrs-, Forststatistiken. Vollerhebungen für HFC, PFC, SF6 |
Befragte: | Importeure, Fachverbände (für HFC, PFC, SF6) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Energie, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, Bundesamt für Landwirtschaft, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, private Auftragnehmer, Fachverbände |
Besondere Bestimmungen: | Die Erhebungen basieren auf den Richtlinien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) |
118. Infektionskrankheiten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Meldungen von klinischen Befunden (ärztliche Diagnosen), von laboranalytischen Befunden (Testresultate, Typisierung, Resistenzprofile) und von epidemiologischen Befunden (therapieassoziierte Infektionen) zu bestimmten Krankheitserregern mit Angaben zur Person, zur Klinik, zur Diagnostik, zu Erregercharakteristika und zur Epidemiologie |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Ärzte/Ärztinnen, Laboratorien und Spitäler |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonsärztinnen/-ärzte, Nationale Referenzzentren und Bestätigungslaboratorien |
Besondere Bestimmungen: | - |
119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Strahlendosen durch äussere Bestrahlung und Inkorporation |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Vierzehn Personendosimetriestellen (ca. 94 000 Personen) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
120. Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Überwachung der Suchtproblematik |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonsregierungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Nach Bedarf |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Artikel 29e des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121) |
121. Sentinella
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Konsultationen bei praktizierenden Ärzten/Ärztinnen über verschiedene, insbesondere infektiöse Krankheiten (z. B. Grippe, Keuchhusten) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobe, Sentinel-Erhebung (anonym) |
Befragte: | Arztpraxen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Wöchentlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Institute für Hausarztmedizin der Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Luzern |
Besondere Bestimmungen: | Jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm |
122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Komplikationen häufiger Erkrankungen bei in Spitälern behandelten Kindern (kongenitale Röteln, akute schlaffe Lähmung usw.) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Pädiatrische Ausbildungskliniken |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie |
Besondere Bestimmungen: | - |
123. Statistik der Prämienverbilligung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl Bezüger/innen, Anzahl subventionierte Haushalte, Volumen der Prämienverbilligung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantone |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 7. November 2007 über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (SR 832.112.4) |
124. und 125. Aufgehoben
126. Krankenversicherungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (soziodemografische Angaben, Versicherungsmodelle, Prämien, Gesundheitsleistungen) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Krankenkassen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Artikel 35 Absatz 2 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz vom (SR 832.12) und die Artikel 28 und 28b KVV (SR 832.102) |
127. Aufgehoben
128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Gesundheitsverhalten und Konsumgewohnheiten von schulpflichtigen Kindern |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe (auf Basis von Schulklassen), schriftliche Befragung |
Befragte: | Schweizerische Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-9 |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Erstmals 1986 |
Periodizität: | Alle vier Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Sucht Schweiz und WHO/ Europa (Kopenhagen) |
Besondere Bestimmungen: | Artikel 29c des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121) |
129. Statistik der beruflichen Vorsorge
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Erhebungsgegenstand: | Aktuelle Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, die nicht mit der Pensionskassenstatistik ermittelbar sind, im Zusammenhang mit Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie mit Revisionsvorhaben |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe |
Befragte: | Einrichtungen, die Aufgaben der beruflichen Vorsorge übernehmen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Bei Bedarf |
Periodizität: | - |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS |
Besondere Bestimmungen: | - |
130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sport |
Erhebungsgegenstand: | Auswertung der Prüfung der Stellungspflichtigen nach Disziplinen und Regionen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Stellungspflichtige |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Aushebungsorgane |
Besondere Bestimmungen: | - |
131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sport |
Erhebungsgegenstand: | Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswirkungen der bundesrätlichen Sportpolitik |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Statistische Analyse |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | 2004-2022 |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung AG |
Besondere Bestimmungen: | - |
132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»
Erhebungsorgan: | Kommission für die «ch-x» |
Erhebungsgegenstand: | Sozialwissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere aus der Bildungsforschung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Rekruten: schriftliche Befragung; repräsentative Zufallsstichprobe von Nichtrekruten: gleiche Befragung wie bei Rekruten |
Befragte: | Rekruten sowie rund 2000 20-jährige Erwachsene beiderlei Geschlechts mit Wohnsitz in der Schweiz |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Zweijährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Rund 200 nebenamtlich tätige Expertinnen und Experten |
Besondere Bestimmungen: | - |
133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Justiz |
Erhebungsgegenstand: | Ferienwohnungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantone, Grundbuchämter |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Bewilligungsbehörden |
Besondere Bestimmungen: | - |
134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz
Erhebungsorgan: | Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen |
Erhebungsgegenstand: | Name des Zivilstandskreises der Heimatgemeinden und der politischen Gemeinden je Zivilstandskreis sowie Postadresse des Zivilstandskreises |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Zivilstandsämter, BFS |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
135. Aufgehoben
136. Berichterstattung (Jahresrechnung und statistische Erhebung SDDS+) der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht |
Erhebungsgegenstand: |
|
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsunternehmen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: |
|
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
137. Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Finanzverwaltung |
Erhebungsgegenstand: | Rechnungen, Budgets und Planung der Finanzströme der öffentlichen Haushalte |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Voll- und Teilerhebungen |
Befragte: | Zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten sowie Anstalten und weitere Organisationseinheiten des Bundes, der Kantone (inkl. Konkordate), der Gemeinden (inkl. Gemeindezweckverbände) und der öffentlichen Sozialversicherungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten sowie Anstalten und weitere Organisationseinheiten des Bundes, der Kantone (inkl. Konkordate), der Gemeinden (inkl. Gemeindezweckverbände) und der öffentlichen Sozialversicherungen, Gemeindeaufsichtsstellen und kantonale Statistikämter |
Besondere Bestimmungen: | - |
138. Statistik der direkten Bundessteuer
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Steuerverwaltung |
Erhebungsgegenstand: | Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, nach Kantonen und Gemeinden, sowie Einkommensstufen, Gewinnstufen und Steuererträge |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Besondere Bestimmungen: | Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern |
139. Aufgehoben
140. Steuerbelastung in der Schweiz
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Steuerverwaltung |
Erhebungsgegenstand: | Geltendes Steuerrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung aufgrund der kantonalen und kommunalen Steuergesetze |
Befragte: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Besondere Bestimmungen: | - |
141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Steuerverwaltung |
Erhebungsgegenstand: | Vermögen der natürlichen Personen nach Kantonen und Stufen des Reinvermögens |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Besondere Bestimmungen: | - |
142. Aussenhandelsstatistik
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Zollverwaltung |
Erhebungsgegenstand: | Importe und Exporte von Warenmengen und -werten nach Zolltarifpositionen, Ursprungs- und Bestimmungsländern, Daten zum Stromaussenhandel |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Importeure/Importeurinnen und Exporteure/Exporteurinnen inklusive in- und ausländische Unternehmen, die im Stromaussenhandel tätig sind; die nationale Netzgesellschaft als Betreiberin des schweizerischen Übertragungsnetzes sowie Spediteure/Spediteurinnen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Die Ein- und Ausfuhren werden in Abweichung von Artikel 10 nach den Nummern des schweizerischen Gebrauchszolltarifs (Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986; SR 632.10 Anhang) veröffentlicht. Im Einzelfall können gewisse Zahlen zusammengefasst werden. |
143. Transitstatistik
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Zollverwaltung |
Erhebungsgegenstand: | Transit der Waren nach Menge, aufgeschlüsselt nach Produktegruppen, Land, Verkehrszweigen und Übertrittszonen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Auswertung von Transport- oder Transitdokumenten |
Befragte: | Bahntransit: Bahnunternehmen; Strassentransit: Zollmeldepflichtige |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
144. Mineralölsteuerstatistik
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Zollverwaltung |
Erhebungsgegenstand: | Verkehr mit Waren, die dem Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (SR 641.61) unterliegen, nach Art und Menge |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Steuerpflichtige Personen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Streiks und Aussperrungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Wirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Vermittlung von Arbeitsverträgen, Vermittlung von Personen für künstlerische oder ähnliche Darbietungen und Personalverleiheinsätze im In- und Ausland gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 (SR 823.11) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Private Vermittler/Personalverleiher |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, private Vermittler und Personalverleiher |
Besondere Bestimmungen: | - |
147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Wirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Finanzen und Leistungsbezüge der Arbeitslosenversicherung: Beiträge, Leistungen, Darlehen, Fondsmittel, Verwaltungsausgaben; Merkmale der Bezüger |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Versicherte |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Arbeitslosenkassen |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 28. November 1983 über die Informations- und Auszahlungssysteme der Arbeitslosenversicherung (SR 837.063.1) |
148. Offenen Stellen
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Wirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Bei den Arbeitsämtern gemeldete offene Stellen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Arbeitgeber |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale und kommunale Arbeitsämter |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114) |
149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Wirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Stellensuchende nach sozioökonomischen Merkmalen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Stellensuchende |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch für Arbeitslose, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale und kommunale Arbeitsämter |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114) |
150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Wirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Arbeitsmarktliche Massnahmen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 (SR 837.0) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Versicherte, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, öffentliche und private Institutionen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114) |
151. Konsumentenstimmungsindex
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Wirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Einschätzung der konjunkturellen Lage und Entwicklung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe; telefonisch oder Online-Befragung |
Befragte: | Privathaushalte |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
152. Aufgehoben
153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation |
Erhebungsgegenstand: | Nettokosten der öffentlichen Hand für die Angebote nach den Artikeln 53-55 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG, SR 412.10) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantone |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | |
Besondere Bestimmungen: | - |
154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungs- und umweltrelevanten Daten landwirtschaftlicher Betriebe
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Landwirtschaft (Agroscope, Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften INH) |
Erhebungsgegenstand: | Buchhaltungsergebnisse, Daten für die Berechnung von agroökologischen Indikatoren und Zusatzinformationen von Landwirtschaftsbetrieben |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Zufallsstichprobe (Stichprobe Einkommenssituation), Teilerhebung (Stichproben Betriebsführung und agroökologische Indikatoren nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) |
Befragte: | Landwirtschaftsbetriebe |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Landwirtschaftliche Treuhandstellen, Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz treuland, Rekrutierungsstelle |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Artikel 185 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) Vertrag zur Übermittlung ökonomischer und ökologischer Daten von Landwirtschaftsbetrieben an die Zentrale Auswertung (ZA). Zustimmungserklärung zur Erhebung und Verknüpfung von Daten für die zentrale Auswertung von Buchhaltungen bzw. agroökologischen Indikatoren (Voraussetzung für Datenlieferung) |
155. Obstanlagen der Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Landwirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Bewirtschafter/innen, Standort, Arten, teilweise Sorten, Pflanzjahr, Flächen, Anzahl Pflanzen und Pflanzabstände |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Nachführen der Pflanz- und Rodungstätigkeit bei Obstbäumen |
Befragte: | Kantone und Obstanlagenbewirtschafter/innen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Anfang Januar bis Ende September |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone werden für ihre Arbeit entschädigt. Art. 185 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und Art. 9 der Obstverordnung vom 23. Oktober 2013 (SR 916.131.11). |
156. Rebbau-Statistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Landwirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Rebflächen nach Rebsorten, Weinklassen und Kantonen, Volumen (in Kilogramm) und Qualität (in Brix oder Öchslegraden) der Trauben- oder der Traubenmosternte nach Rebsorten, Weinklassen und Kantonen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Rebbaukataster, Einkellerungsmeldungen |
Befragte: | Kantone, Rebbewirtschafter/innen, Einkellerer/Einkellerinnen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | September bis November |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten der Rebbaustatistik stammen aus den im Rahmen der Weinverordnung vom 14. November 2007 (SR 916.140) erhobenen Daten der Kantone. |
157. Aufgehoben
158. Tiergesundheitsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen |
Erhebungsgegenstand: | Auftreten von Seuchenfällen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Seuchenpolizeiliche Organe |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Wöchentlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Veterinärämter |
Besondere Bestimmungen: | - |
159. Fleischkontrollstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl der durch die Fleischkontrolle erfassten Schlachttiere und Entscheide der Fleischkontrolleure über die Genusstauglichkeit |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Fleischkontrolleure und -kontrolleurinnen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Gemeinden, kantonale Veterinärämter |
Besondere Bestimmungen: | - |
160. Tierversuchsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl der Tiere, die in Tierversuchen in der Schweiz verwendet werden nach Kantonen, Tierarten und vier Versuchszwecken |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Inhaber/innen der Tierversuchsbewilligung |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Veterinärämter |
Besondere Bestimmungen: | - |
161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Wohnungswesen |
Erhebungsgegenstand: | Anrufungen von Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Halbjährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Justizdirektionen / kantonale Obergerichte |
Besondere Bestimmungen: | - |
162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Verkehr |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl schwere Strassengüterfahrzeuge und technische Merkmale; Herkunftsort, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Schienengüterverkehr nach Produktionsform (Wagenladungsverkehr, unbegleiteter kombinierter Verkehr, Rollende Landstrasse) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Jährliche Erhebung: Vollerhebung auf Basis der automatischen Zählstationen des Bundesamtes für Strassen sowie der LSVA-Kontrollstationen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und Auswertung der Achslast-Messstationen (Weight In Motion, WIM) des Bundesamtes für Strassen und der EZV; auf der Schiene transportierte Gütermengen gemäss Auswertung von Daten von SBB Infrastruktur; Haupterhebung: Kombination der Zählungen im Rahmen der jährlichen Erhebung und der Daten einer repräsentativen Stichprobe von schweren Strassengüterfahrzeugen (inklusive Rollende Landstrasse) während etwa 120 Tagen zu Herkunfts- / Bestimmungsort, Binnen- / Import- / Export- und Transitverkehr, technischen Fahrzeugmerkmalen und Angaben zu den transportierten Waren; auf der Schiene transportierte Waren gemäss Auswertung von Daten der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und von SBB Infrastruktur sowie der Rollenden Landstrasse |
Befragte: | Fahrzeugführer/innen, Spediteure/Spediteurinnen, Eisenbahn-Operateure/-Operateurinnen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Erstmals 1979 |
Periodizität: | Jährlich (Vollerhebung auf Basis der LSVA-Kontrollanlagen der EZV sowie der automatischen Zählstationen des Bundesamtes für Strassen, Auswertung der EVU-Daten); alle fünf Jahre (Haupterhebung) |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, BFS, schweizerische EVU, Kantone, private Auftragnehmer/innen |
Besondere Bestimmungen: | - |
163. Bauzonenstatistik Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Raumentwicklung |
Erhebungsgegenstand: | Digitale Datensätze (Geodaten) der Bauzonen. Erhobene Merkmale: Perimeter, Zonentyp, Stand der Erschliessung, Nutzungsziffer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Raumplanungsämter/ kantonale GIS-Fachstellen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Erstmals 2007 |
Periodizität: | Alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
164. Luftverkehrsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Zivilluftfahrt |
Erhebungsgegenstand: | Bewegungen aller Luftfahrzeuge, Passagiere und Passagierinnen, Fracht und Post nach Herkunft und Bestimmung, Flugunternehmen, Infrastruktur und Flugzeuge |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Behörden der Flughäfen und Flugplätze, Flugplatzbetreiber und Unternehmen, Flugsicherungsdienste |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS |
Besondere Bestimmungen: | - |
165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Energie |
Erhebungsgegenstand: | Zentralen mit einer Leistung ab Generator oder mit einer Leistungsaufnahme der Pumpenmotoren von mindestens 300 kW |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung/schriftlich, Telefoninterview |
Befragte: | Unternehmen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Die erhobenen Daten dienen der Oberaufsicht über die Wasserkraftnutzung in der Schweiz im weiten Sinn und werden dementsprechend aufbewahrt. Die Namen der Unternehmen werden in Abweichung zu Artikel 10 veröffentlicht |
166. Elektrizitätsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Energie |
Erhebungsgegenstand: | Produktion, Verbrauch, Verkehr mit dem Ausland, Belastungsverlauf, Bedarfsdeckung, finanzwirtschaftliche Daten |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Voll- und Teilerhebung |
Befragte: | Elektrizitätsunternehmen |
Auskunftspflicht: | obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Wöchentlich, monatlich, jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
167. Gesamtenergiestatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Energie |
Erhebungsgegenstand: | Produktion, Verbrauch, Ein- und Ausfuhr von Erdöl, Elektrizität, Erdgas, Kohle, Fernwärme und industriellen Abfällen. Produktion von Elektrizität und Wärme aus neuen erneuerbaren Energien mittels statistischen Erhebungen in den Bereichen Energieholz, Sonne, Biogas, Klärgas, Deponiegas, Wind, Wärmepumpen, Kehrichtverbrennung, Spezialfeuerungen. Anzahl, Verkäufe und installierte Leistung der Energieanlagen erneuerbarer Energien. Ausgaben der Endverbraucher, andere energierelevante Wirtschaftsdaten. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Voll- und Teilerhebungen |
Befragte: | Fernheizwerke, Unternehmen des 2. und 3. Sektors, Haushalte, Betreiber/innen von Anlagen in den Bereichen Energieholz, Sonnenenergie, Biogas, Kehrichtverbrennung und Wärmepumpen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich, jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute, Fachverbände |
Besondere Bestimmungen: | - |
168. und 169.Aufgehoben
170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen
Erhebungsorgan: | Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich |
Erhebungsgegenstand: | Indikatoren zur Geschäftsentwicklung, zur Investitions- und Innovationstätigkeit in der Industrie, im Baugewerbe und in den Dienstleistungsbranchen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobe: Panelerhebungen |
Befragte: | Unternehmen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich, quartalsweise, jährlich, dreijährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Branchenverbände |
Besondere Bestimmungen: | - |
171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschaftsaktivität und Produktegruppe |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe |
Befragte: | Unternehmen und Betriebe des Detailhandels |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) |
Besondere Bestimmungen: | - |
172. Erhebung zum Verhältnis Mensch - Raum, Landschaft, Natur
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) |
Erhebungsgegenstand: | Einstellungen und Verhaltensabsichten der Schweizer Bevölkerung bezüglich Natur, Landschaft, Raum und deren Veränderungen. Langfristige Entwicklung dieser Einstellungen und Verhaltensabsichten. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe |
Befragte: | Personen in Privathaushalten |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
173. Statistiken zur Kulturfinanzierung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Statistiken zur Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und der Kulturausgaben der Privathaushalte |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Zusammenstellung der Auswertungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Auswertung der Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung des BFS |
Befragte: | öffentliche Hand, Privathaushalte |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössische Finanzverwaltung |
Besondere Bestimmungen: | - |
174. Gemeindewahlen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Gemeindewahlen (Legislativen und Exekutiven) der Schweizer Städte |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Statistische Städte gemäss der Definition 2012 des BFS (ca. 160 Gemeinden) |
Befragte: | Gemeinden |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Jährlich |
Periodizität: | Alle 3 bis 5 Jahre pro Gemeinde |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Schweizerischer Städteverband |
Besondere Bestimmungen: | - |
175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Daten über Aufträge und Umsätze im Baugewerbe |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Schweizerischer Baumeisterverband, Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Eidgenössische Zollverwaltung |
Befragte: | Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Wirtschaftsorganisationen |
Besondere Bestimmungen: | - |
176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Daten über Aufträge und Umsätze in der Industrie |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Bundesamt für Energie, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, Verband der Schweizerischen Gasindustrie, Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Eidgenössische Zollverwaltung |
Befragte: | Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich mit monatlichen Daten |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Wirtschaftsorganisationen |
Besondere Bestimmungen: | - |
177. Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Daten über die Umsätze oder Ersatzvariable für folgende Aktivitäten:
|
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Eidgenössische Zollverwaltung |
Befragte: | Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Wirtschaftsorganisationen |
Besondere Bestimmungen: | - |
178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Strassen |
Erhebungsgegenstand: | Verkehrszählungen nach Fahrzeugkategorien auf dem Strassennetz der Schweiz |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung der Motorfahrzeuge nach Kategorien mit automatischen Zählgeräten an ausgewählten Strassenquerschnitten, ohne Erhebung der Herkunft |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | Dauererhebung |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS, kantonale Tiefbauämter |
Besondere Bestimmungen: | Die Verkehrszählungen erfolgen namentlich auf National- und auf wichtigen Hauptstrassen. |
179. Aufgehoben
180. Güterverkehr mit Lieferwagen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Inländische leichte Sachentransportfahrzeuge (inklusive leichte Sattelschlepper); Fahrleistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Art des Verkehrs, Herkunfts- und Bestimmungsorte, Fahrtzwecke, Wirtschaftszweig |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobenerhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register) des Bundesamts für Strassen, LSVA-Daten der Eidgenössischen Zollverwaltung (nur für leichte Sattelschlepper) |
Befragte: | Halter/innen von inländischen leichten Sachentransportfahrzeugen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch für gewerbsmässig genutzte Fahrzeuge |
Zeitpunkt der Durchführung: | Referenzperioden über das Jahr verteilt |
Periodizität: | Alle zehn Jahre (erstmals 2013) |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen |
Besondere Bestimmungen: | Erhebung freiwillig für Fahrzeuge, die ausschliesslich privat genutzt werden |
181. Arealstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Bestimmung der Bodennutzung und Bodenbedeckung ab Luftaufnahmen nach 46 Nutzungs- und 27 Bedeckungskategorien für das Gebiet der ganzen Schweiz |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobenerhebung; computergestützte Interpretation von 4,1 Millionen Punkten eines Rasters von 100 x 100 m Zellgrösse auf der Grundlage von Luftaufnahmen und Hilfsdaten |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | Erstmals 2013-2019 |
Periodizität: | Dann alle sechs Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Landestopografie als Lieferant von Luftaufnahmen und Georeferenzdaten; Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft zur fachlich-methodischen Unterstützung und Beratung |
Besondere Bestimmungen: | - |
182. Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Schätzung der Abdeckung der für das neue System der Volkszählung und der Gebäude- und Wohnungserhebung verwendeten Register; Gebäude- und Wohnungsmerkmale, soziodemografische Merkmale, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsbewilligung einer bestimmten Person und der Mitglieder ihres Haushalts |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Stichprobe der anzugebenden Flächen bestehend aus insgesamt rund 11 300 Gebäuden, 27 000 Haushalten und 57 000 Personen; Aufzählung der Gebäude und Wohnungen auf dem Grundstück; für Personen computergestützte persönliche Befragung und Telefonbefragung, kann ergänzt werden durch eine schriftliche Befragung in Papier- oder elektronischer Form |
Befragte: | Personen, die in den für die Stichprobe ausgewählten Gebieten leben |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | 2013, weitere Erhebungen bei Bedarf |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
183. Befragung Sport Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sport |
Erhebungsgegenstand: | Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, repräsentative Erhebung des Sportverhaltens und der Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung; Bedeutung des Vereinssports und privater Anbieter, bestehende Sportanlagen und Bewegungsräume; soziodemographische und ökonomische Merkmale. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen (inkl. kantonale Aufstockungen); Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung) |
Aufstockungsmöglichkeit | Kantonal oder regional möglich |
Befragte: | Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten; Zusatzbefragung bei Kindern im Alter von 10-14 Jahren |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | In der Regel Februar bis Juli |
Periodizität: | In der Regel alle sechs Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS; Befragungsinstitute; Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung AG; Beratungsstelle für Unfallverhütung; Swiss Olympic, SUVA; Kantone |
Besondere Bestimmungen: | - |
184. Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich
Erhebungsorgan | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Zusammenführen der pseudonymisierten Personendaten im Bildungsbereich mit Personen- und Haushaltsdaten aus der registerbasierten Volkszählung sowie aus dem Sozialversicherungsregister, um die Verläufe innerhalb des Bildungssystems und zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt zu messen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen, Schulpersonal, Schweizerische Hochschulpersonaldatei, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Strukturerhebung, Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) und Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) |
Befragte: | ZAS, SECO |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden. |
185. Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt |
Erhebungsgegenstand: | Ausgestaltung und Nutzung von Stall-Systemen für verschiedene Tierkategorien; Fütterung der Nutztiere; Weidedauer; Art der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung der flüssigen und festen Hofdünger; eingesetzte Mineraldüngermengen. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Erhebung bei einer repräsentativen Stichprobe von Landwirtschaftsbetrieben, die vom BFS auf der Grundlage der Strukturerhebung gezogen wird. Verknüpfung der Daten durch das BFS mit der Landwirtschaftlichen Betriebszählung |
Befragte: | Landwirtschaftsbetriebe |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | 2015, 2019 |
Periodizität: | In der Regel alle 5 Jahre. Für die Zwischenjahre wird interpoliert und auf die Landwirtschaftliche Betriebszählung (Grund- und Zusatzerhebung) des BFS abgestellt. |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS, Berner Fachhochschule: Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL). |
Besondere Bestimmungen: | Der Bund ist nach Artikel 44 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) verpflichtet, Erhebungen über die Umweltbelastung durchzuführen. Nach Artikel 12 der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (SR 814.318.142.1) besteht eine Auskunftspflicht von Anlagebetreibern, die Luftverunreinigungen verursachen. Die Schweiz ist nach Artikel 7 des Göteborg-Protokolls (UNECE; SR 0.814.327) verpflichtet, über die Emissionen Bericht zu erstatten. |
186. Aufgehoben
187. Nationale Krebsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Daten zur Inzidenz und Prävalenz der Krebserkrankungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung der Krebserkrankungen in den Kantonen mit Krebsregister |
Befragte: | Kantonale Krebsregister und Schweizerisches Kinderkrebsregister |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Seit 2008 |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Nationales Institut für Krebsepidemiologie und -registrierung (NICER), BFS |
Besondere Bestimmungen: | - |
188. Statistik der Suchtberatung und Suchtbehandlung in der Schweiz (act-info)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Eintritte, Austrittsmeldungen, Institutionenbefragung, soziodemografische Angaben der Patientinnen/Patienten; Risikoverhalten; konsumierte Substanzen und damit verbundene Probleme; soziale Integration |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Zuständige kantonale Behörden; Suchthilfeinstitutionen für Personen mit problematischem Konsum und anderen Abhängigkeiten |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch für den Bereich der Substitutionsbehandlungen Freiwillig im Rahmen der Suchtbehandlungen |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Sucht Schweiz; Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Artikel 3f und Artikel 29-29e des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121) |
189. Parahotelleriestatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Angebot: Name, Adresse und Beherbergungskapazität von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften sowie Name und Adresse ihrer Betreiber/innen oder Vermieter/innen Nachfrage: Monatliche Anzahl Ankünfte und Logiernächte nach Herkunftsland der Gäste |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Angebot: Vollerhebung Nachfrage: Stichprobenerhebung Schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) |
Befragte: | Gemeinden, Tourismusorganisationen, Betreiber/innen, Vermieter/innen und Vermittler/innen von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch, Freiwillig für natürliche Personen in Privathaushalten |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Angebot: jährlich Nachfrage: quartalsweise |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
190. Erhebung zu Kosten und Finanzierung des Verkehrs
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Aufwände und Erträge sowie Anlage- und Abschreibungsrechnungen, aufgeteilt nach den Sparten Verkehr, Infrastruktur und Nebengeschäfte Soziale Unfall-, Umwelt- und Gesundheitseffekte des Verkehrs |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung für Unternehmen des Schienenverkehrs und der öffentlichen Personenschifffahrt Teilerhebung für Unternehmen des öffentlichen Strassenverkehrs, der Güterschifffahrt und des Luftverkehrs |
Befragte: | Unternehmen, die Verkehrsleistungen anbieten oder Verkehrsinfrastruktur betreiben, für die Verkehrsbereiche Schienenverkehr, öffentlicher Strassenverkehr, öffentliche Personenschifffahrt, Güterschifffahrt und Luftverkehr |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich für Unternehmen des Schienenverkehrs Alle fünf Jahre, erstmals für des Referenzjahr 2015, für Unternehmen des öffentlichen Strassenverkehrs, der öffentlichen Personenschifffahrt, der Güterschifffahrt und des Luftverkehrs |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Raumentwicklung und Bundesamt für Verkehr |
Besondere Bestimmungen: | - |
191. Aufgehoben
192. Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Vorsorgliche Anordnungen bezüglich Schutzmassnahmen und deren Umsetzung im Falle einer Platzierung von Jugendlichen ausser Haus sowie Vollzug von Sanktionen und Schutzmassnahmen, die eine Platzierung ausser Haus zur Folge haben; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Jugendgerichte und -anwaltschaften sowie weitere zuständige kantonale Behörden |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Institutionen der Jugendstrafrechtspflege |
Besondere Bestimmungen: | Erreichen die verurteilten Jugendlichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachverfolgung der Entwicklung). |
193. Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und selbstständig erwerbenden Medizinalpersonen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung; schriftliche Befragung in elektronischer Form |
Befragte: | Arztpraxen, Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Gruppen von Leistungserbringern veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt. |
194. Erhebung der ambulanten Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Inanspruchnahme, Diagnosen, Art und Umfang der Leistungen, die für ambulant behandelte Personen erbracht werden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Krankenhäuser, Geburtshäuser |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt. |
195. Gesundheitsversorgungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Betriebs- und Finanzdaten der Leistungserbringer; soziodemografische Merkmale und Angaben über Ausbildung und Aktivität von Personen der Gesundheitsberufe; soziodemografische Merkmale sowie Morbiditäts- und Leistungsdaten von Patienten/Patientinnen und Klienten/Klientinnen der Leistungserbringer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Krankenhausstatistik, Medizinische Statistik der Krankenhäuser, Erhebung der Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern, Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren, Statistik der sozial-medizinischen Institutionen, Statistik der Hilfe und Pflege zuhause, Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten, Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern, Todesfälle gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
196. Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Feindschaft gegenüber muslimischen Personen, Feindschaft gegenüber Personen schwarzer Hautfarbe, Feindschaft gegenüber jüdischen Personen, Diskriminierung, soziodemografische und sozioökonomische Merkmale; AHV-Versichertennummer. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von 3000 Personen: Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) |
Befragte: | Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | April bis Juni |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
197. Grenzgängerstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Soziodemographische Merkmale der in der Schweiz tätigen, ausländischen Grenzgänger/innen (Geschlecht, Alter, Erwerbsstatus, Wirtschaftszweig, Nationalität, Arbeitsort, Wohnort, Ausbildungsniveau, Beschäftigungsgrad, berufliche Stellung); AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Zusammenstellung der Auswertungen basierend auf Unternehmensbefragungen (Beschäftigungsstatistik, Lohnstrukturerhebung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT), Personen in Ausbildung |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Quartalsweise |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
198. Schweizerische Museumsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Struktur, Funktionsweise und Entwicklung der Museen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Online-Befragung |
Befragte: | Museen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Mitte April bis Juni |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Kultur |
Besondere Bestimmungen: | - |
199. Resistenzen bei Krankheitserregern
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Antibiotikaresistenzen bei Krankheitserregern, Antibiotikakonsum |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Laboratorien und Spitäler |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Laufend |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Schweizerisches Zentrum für Antibiotikaresistenzen (anresis.ch) |
Besondere Bestimmungen: | - |
200. Schweizerischer Immobilienpreisindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Preise und Werte, Typ, Identifikator, Strukturdaten, Nutzung sowie Mikro- und Makrolage der Immobilie, Datum der Immobilientransaktion und Art der Transaktion |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung bei Hypothekarinstituten und Vollerhebung bei Grundbuchämtern / öffentlichen Verwaltungen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Datenbanken mit geolokalisierten Daten (z. B. Lärmkarte, Distanzen zu den Schulen) |
Befragte: | Grundbuchämter / öffentliche Verwaltungen, Hypothekarinstitute (Banken, Versicherungen, Pensionskassen usw.) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | Liegen die Daten in elektronischer Form vor, so sind die Befragten verpflichtet, diese in der benötigten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen. |
201. Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Ausbildung, Ausbildungszufriedenheit, Finanzierung der Ausbildung, Erwerbssuche nach der Ausbildung, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung / Prüfung, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang, soziodemographische Angaben; AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Panel, Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen) |
Befragte: | Kandidaten/Kandidatinnen und Absolventen/Absolventinnen der eidgenössischen Prüfungen und der höheren Fachschulen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Erstbefragung: ein Jahr nach Ausbildungsabschluss Zweitbefragung: fünf Jahre nach Ausbildungsabschluss |
Periodizität: | Alle zwei Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Höhere Fachschulen (HF), Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | Die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (E-Mail-Adressen der Absolventen / Absolventinnen des ausgewählten Abschlussjahrgangs) dürfen von den Ausbildungsstellen und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bekannt gegeben werden. |
202. Statistik der Energieträger von Wohngebäuden (SETW)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1): Heizsysteme und Energieträger von Wohngebäuden, Energieträger für die Warmwasserversorgung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe von Wohngebäuden; Befragung in elektronischer Form oder telefonische Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), STATPOP. |
Befragte: | Personen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz sowie Hauseigentümer/innen und Immobilienverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Juni bis Juli |
Periodizität: | Alle 5 Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute, Bundesamt für Energie |
Besondere Bestimmungen: | - |
203. Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Erhebungsgegenstand: | Leistungsbezüger/innen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS |
Besondere Bestimmungen: | Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV |
204. Statistik der Invalidenversicherung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Erhebungsgegenstand: | Leistungsbezüger/innen der Invalidenversicherung (IV) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Vollzugsorgane der IV (IV-Stellen, Ausgleichskassen) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Vollzugsorgane der IV (IV-Stellen, Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS |
Besondere Bestimmungen: | Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV |
205. Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Erhebungsgegenstand: | Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen (EL) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Vollzugsorgane der EL (kantonale EL-Stellen) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Vollzugsorgane der EL (kantonale EL-Stellen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS |
Besondere Bestimmungen: | Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV |
206. Statistik der Erwerbsersatzordnung und der Leistungen bei Mutterschaft
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Erhebungsgegenstand: | Bezüger/innen von Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie Bezügerinnen von Mutterschaftsentschädigungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Vollzugsorgane der EO (Ausgleichskassen) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Vollzugsorgane der EO, Zentrale Ausgleichsstelle ZAS |
Besondere Bestimmungen: | Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV |
207. Statistik der Familienzulagen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Erhebungsgegenstand: | Bezüger/innen von Familienzulagen (FZ) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Vollzugsorgane der FZ (z. B. Familienausgleichskassen) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Vollzugsorgane der FZ (z. B. Familienausgleichskassen) und kantonale Aufsichtsbehörden |
Besondere Bestimmungen: | Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV |
208. AHV-Einkommensstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Erhebungsgegenstand: | AHV-beitragspflichtige Personen und Einkommen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen) |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS |
Besondere Bestimmungen: | Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV |
209. Statistiken der Medizinalberufe
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit |
Erhebungsgegenstand: | Zusammenführen der pseudonymisierten Daten aus dem Medizinalberuferegister, der soziodemografischen Merkmale, der Angaben zu den Abschlüssen und Weiterbildungen sowie der Tätigkeitsbereiche nach Sektor und Beschäftigungsgrad |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Sekundäranalyse; Verknüpfung durch das BFS der Daten aus folgenden Quellen: Medizinalberuferegister, Krankenhausstatistik |
Befragte: | - |
Auskunftspflicht: | - |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS |
Besondere Bestimmungen: | - |
210. Schweizerische Denkmalstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Anzahl, Merkmale, Verteilung und Finanzierung der Baudenkmäler, archäologischen Stätten und Ortsbilder |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, Online-Befragung |
Befragte: | Kantone |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | Februar-März |
Periodizität: | Alle 5 Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Kultur, Kantone |
Besondere Bestimmungen: | - |
211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)»
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Grundkompetenzen (Lesen, Mathematik, Problemlösen), soziodemografische und ökonomische Merkmale, Aus- und Weiterbildung, aktueller Arbeitsmarktstatus und Erwerbsbiographie, Informationen zur aktuellen und zur letzten Arbeitsstelle, Nutzung von Kompetenzen im Arbeitskontext und im Alltag, non-economic Outcomes, soziale und emotionale Kompetenzen, AHV-Versichertennummer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe; computergestützte persönliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) |
Befragte: | Wohnbevölkerung ab 15 Jahren |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | September 2021 bis Oktober 2022 |
Periodizität: | 2021/2022 |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Aug. 2009 (AS 2009 3967). Bereinigt gemäss Ziff. II der V vom 18. Aug. 2010 (AS 2010 3875), Ziff. I der V vom 14. April 2010 (AS 2010 1647), vom 24. Aug. 2011 (AS 2011 4035), vom 12. Okt. 2011 (AS 2011 4921), Ziff. II der V vom 23. Mai 2012 (AS 2012 3133), Ziff. I der V vom 29. Aug. 2012 (AS 2012 4651), Ziff. II der V vom 18. Dez. 2013 (AS 2013 5399), Ziff. I der V vom 29. Okt. 2014 (AS 2014 3629), vom 28. Okt. 2015 (AS 2015 4311), vom 16. Nov. 2016 (AS 2016 3957), Anhang 2 Ziff. II 1 der V vom 9. Juni 2017 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (AS 2017 3459), Ziff. I der V vom 31. Jan. 2018 (AS 2018 775) und vom 7. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Dez. 2018 (AS 2018 4095).
2 SR 431.841
3 SR 431.841
Inhaltsverzeichnis
Zweck und Geltungsbereich Art. 1
Erhebungsorgane Art. 2
Durchführung Art. 3
Statistische Grundsätze und Standards Art. 3a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Art. 3b
Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden Art. 4
Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen Art. 5
Mitwirkung der Befragten Art. 6
Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht Art. 7
Verwendung der Angaben Art. 8
Bearbeitung von Einzeldaten Art. 8a
Weitergabe von Einzeldaten Art. 9
Veröffentlichung der Ergebnisse Art. 10
Vernichtung der Personenbezeichnungen und der Erhebungspapiere Art. 11
Kostenteilung Art. 12
Posttaxen für eidgenössische Zählungen Art. 13
Stichprobenregister Art. 13a
Bearbeitungsreglement Art. 13b
Weitergabe von Stichproben Art. 13c
Kundendaten der Festnetztelefonie Art. 13d
Lieferung der Kundendaten Art. 13e
Termine und Form der Lieferungen Art. 13f
Entschädigung für Datenlieferungen Art. 13g
Begriff Art. 13h
Grundsätze Art. 13i
Voraussetzungen Art. 13j
Verknüpfungen im Auftrag Dritter Art. 13k
Weitergabe verknüpfter Daten Art. 13l
Vernichtung verknüpfter Daten Art. 13m
Kennzeichnung von Datenverknüpfungen Art. 13n
Vollzug Art. 14
Inkrafttreten Art. 15
- 1.
- Aufgehoben
- 2.
- Statistik der Geburten
- 3.
- Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen
- 4.
- Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft
- 5.
- Statistik der Adoptionen
- 6.
- Statistik der Heiraten
- 7.
- Statistik der eingetragenen Partnerschaften
- 8.
- Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen
- 9.
- Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften
- 10.
- Statistik der Todesfälle und Todesursachen
- 11.
- Aufgehoben
- 12.
- Statistik der soziodemografischen Biografien
- 13.
- Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
- 14.
- Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes
- 15.
- Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
- 16.
- Aufgehoben
- 17.
- Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
- 18.
- Beschäftigungsstatistik
- 19.
- Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
- 20.
- Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen
- 21.
- Lohnstrukturerhebung
- 22.
- Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters
- 23.
- Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen (STATENT)
- 24.
- Betreibungs- und Konkursstatistik
- 25.
- Produzenten- und Importpreisindex
- 26.
- Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex
- 27.
- Mietpreisindex
- 28.
- Aufgehoben
- 29.
- Preiserhebungen für das internationale Vergleichsprogramm
- 30.
- Schweizerischer Baupreisindex
- 31.
- Aufgehoben
- 32.
- Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
- 33.
- Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung
- 34.
- Haushaltsbudgeterhebung
- 35.
- Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)
- 36.
- Versicherungsprämienindex
- 37.
- Landwirtschaftliche Betriebszählung
- 38.
- Statistik der Schlachtungen
- 39.
- Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)
- 40.
- Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung
- 41.
- Bau- und Wohnbaustatistik
- 42.
- Wohnbaustatistik
- 43.
- Zählung der leerstehenden Wohnungen
- 44.
- Beherbergungsstatistik
- 45.
- Fremdenverkehrsbilanz
- 46.
- Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge
- 47.
- Strassenfahrzeugbestand
- 48.
- Gütertransporte auf der Strasse
- 49.
- Grenzüberquerender Güterverkehr auf der Strasse
- 50.
- Statistik der Strassenverkehrsunfälle
- 51.
- Strassenrechnung
- 52.
- Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz
- 53.
- Statistik des öffentlichen Verkehrs
- 54.
- Aufgehoben
- 55.
- Alpen- und grenzquerender Personenverkehr
- 56.
- Pensionskassenstatistik
- 57.
- Statistik der neuen Leistungsbeziehenden aus der Altersvorsorge (Neurentenstatistik)
- 58.
- Statistik der sozial-medizinischen Institutionen
- 59.
- Krankenhausstatistik
- 60.
- Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)
- 61.
- Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern
- 62.
- Medizinische Statistik der Krankenhäuser
- 63.
- Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)
- 64.
- Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten
- 65.
- Statistik des Schwangerschaftsabbruchs
- 66.
- Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
- 67.
- Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
- 68.
- Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und im Asylbereich
- 69.
- Personen in Ausbildung
- 70.
- Bildungsabschlüsse
- 71.
- Schulpersonal
- 72.
- Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)
- 73.
- Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
- 74.
- Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
- 75.
- Stipendien und Darlehen
- 76.
- Schweizerische Hochschulpersonaldatei
- 77.
- Statistik der Hochschulfinanzen
- 78.
- Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung
- 79.
- Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen
- 80.
- Statistiken zur Informationsgesellschaft und zu den Massenmedien
- 81.
- Aufgehoben
- 82.
- Schweizerische Bibliothekenstatistik
- 83.
- Film- und Kinostatistik
- 84.
- Nationalratswahlen
- 85.
- Kantonale Wahlen
- 86.
- Eidgenössische Volksabstimmungen
- 87.
- Polizeiliche Kriminalstatistik
- 88.
- Strafurteilsstatistik
- 89.
- Jugendstrafurteilsstatistik
- 90.
- Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft
- 91.
- Statistik des Vollzugs von Sanktionen
- 92.
- Anstaltenkatalog (Strafvollzug)
- 93.
- Statistik der gemeinnützigen Arbeit
- 94.
- Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)
- 95.
- Opferhilfestatistik
- 96.
- Aufgehoben
- 97.
- Aufgehoben
- 98.
- Strukturerhebung
- 99.
- Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)
- 100.
- Gebäude und Wohnungsstatistik (GWS)
- 101.
- Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung
- 102.
- Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)
- 103.
- Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)
- 104.
- Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr
- 105.
- Omnibus-Erhebung
- 106.
- Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn
- 107.
- Erhebung der Umweltschutzausgaben
- 108.
- Statistik der Auslandschweizer
- 109.
- Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer
- 110.
- Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer
- 111.
- Industrieholzerhebung
- 112.
- Eidgenössische Jagdstatistik
- 113.
- Fischereistatistik
- 114.
- Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)
- 115.
- Abfallstatistik
- 116.
- Sonderabfallstatistik
- 117.
- Treibhausgasinventar
- 118.
- Infektionskrankheiten
- 119.
- Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen
- 120.
- Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes
- 121.
- Sentinella
- 122.
- Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)
- 123.
- Statistik der Prämienverbilligung
- 124.
- Aufgehoben
- 125.
- Aufgehoben
- 126.
- Krankenversicherungsstatistik
- 127.
- Aufgehoben
- 128.
- Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)
- 129.
- Statistik der beruflichen Vorsorge
- 130.
- Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung
- 131.
- Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
- 132.
- Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»
- 133.
- Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- 134.
- Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz
- 135.
- Aufgehoben
- 136.
- Berichterstattung (Jahresrechnung und statistische Erhebung SDDS+) der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen
- 137.
- Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte
- 138.
- Statistik der direkten Bundessteuer
- 139.
- Aufgehoben
- 140.
- Steuerbelastung in der Schweiz
- 141.
- Gesamtschweizerische Vermögensstatistik
- 142.
- Aussenhandelsstatistik
- 143.
- Transitstatistik
- 144.
- Mineralölsteuerstatistik
- 145.
- Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
- 146.
- Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih
- 147.
- Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
- 148.
- Offenen Stellen
- 149.
- Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende
- 150.
- Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)
- 151.
- Konsumentenstimmungsindex
- 152.
- Aufgehoben
- 153.
- Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich
- 154.
- Zentrale Auswertung von Buchhaltungs- und umweltrelevanten Daten landwirtschaftlicher Betriebe
- 155.
- Obstanlagen der Schweiz
- 156.
- Rebbau-Statistik
- 157.
- Aufgehoben
- 158.
- Tierseuchenstatistik
- 159.
- Fleischkontrollstatistik
- 160.
- Tierversuchsstatistik
- 161.
- Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden
- 162.
- Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene
- 163.
- Bauzonenstatistik Schweiz
- 164.
- Luftverkehrsstatistik
- 165.
- Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz
- 166.
- Elektrizitätsstatistik
- 167.
- Gesamtenergiestatistik
- 168.
- Aufgehoben
- 169.
- Aufgehoben
- 170.
- Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen
- 171.
- Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung
- 172.
- Erhebung zum Verhältnis Mensch - Raum, Landschaft, Natur
- 173.
- Statistiken zur Kulturfinanzierung
- 174.
- Gemeindewahlen
- 175.
- Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes
- 176.
- Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie
- 177.
- Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»
- 178.
- Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)
- 179.
- Aufgehoben
- 180.
- Güterverkehr mit Lieferwagen
- 181.
- Arealstatistik
- 182.
- Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung
- 183.
- Befragung Sport Schweiz
- 184.
- Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich
- 185.
- Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen
- 186.
- Aufgehoben
- 187.
- Nationale Krebsstatistik
- 188.
- Statistik der Suchtberatung und Suchtbehandlung in der Schweiz (act-info)
- 189.
- Parahotelleriestatistik
- 190.
- Erhebung zu Kosten und Finanzierung des Verkehrs
- 191.
- Aufgehoben
- 192.
- Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)
- 193.
- Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren
- 194.
- Erhebung der ambulanten Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern
- 195.
- Gesundheitsversorgungsstatistik
- 196.
- Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS)
- 197.
- Grenzgängerstatistik
- 198.
- Schweizerische Museumsstatistik
- 199.
- Resistenzen bei Krankheitserregern
- 200.
- Schweizerischer Immobilienpreisindex
- 201.
- Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung
- 202.
- Statistik der Energieträger von Wohngebäuden (SETW)
- 203.
- Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung
- 204.
- Statistik der Invalidenversicherung
- 205.
- Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV
- 206.
- Statistik der Erwerbsersatzordnung und der Leistungen bei Mutterschaft
- 207.
- Statistik der Familienzulagen
- 208.
- AHV-Einkommensstatistik
- 209.
- Statistiken der Medizinalberufe
- 210.
- Schweizerische Denkmalstatistik
- 211.
- Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)»
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
2 SR 431.01
3 SR 431.02
4 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 (AS 2013 5399).
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
6 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
7 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 (AS 2013 5399).
8 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen
Zum SeitenanfangLetzte Aktualisierung: 16.02.2019