0.672.971.41
Abkommen vom 7. Mai 1965 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Zitate
Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)
SR-Nummer | Erlass | Zitiert in |
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0.672.971.411 | Vereinbarung vom 17. August 1993 zwischen der Schweiz und Schweden zur Ausführung der Artikel 10 und 11 des schwedisch-schweizerischen Abkommens vom 7. Mai 1965 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen |
Art. 1 Entlastung durch ganze oder teilweise Rückerstattung
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672.971.4 | Bundesbeschluss vom 16. März 2012 über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Schweden |
Art. 1
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1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen
Zum SeitenanfangLetzte Aktualisierung: 18.02.2019