[983.11]
Vollziehungsverordnung vom 8. Dezember 1958 zum Bundesbeschluss über eine ausserordentliche Hilfe an Auslandschweizer und Rückwanderer, die infolge des Krieges von 1939 bis 1945 Schäden erlitten haben
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Zum SeitenanfangLetzte Aktualisierung: 12.01.2021