413.121
Reglement vom 2. Juni 1947 über die Gebühren und Entschädigungen für die eidgenössischen Maturitätsprüfungen
Änderungen
Berücksichtigt sind nur Änderungen von Artikeln oder Anhängen die zur Zeit in Kraft sind.
Beschluss | Quelle | ||
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2. Fundstelle |
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BS 4 96 |
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen
Zum SeitenanfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2021