Aktivierung des Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine

Berna, 11.03.2022 - Discorso, 11 marzo 2022: Conferenza stampa del Consiglio federale; Consigliera federale Karin Keller-Sutter - vale il testo parlato

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Sehr geehrte Frau Landammann
sehr geehrter Herr Regierungsrat
Frau Staatssekretärin,
Herr Vizekanzler,
sehr geehrte Damen und Herren

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind in der Zwischenzeit, seit gut zwei Wochen, zwei 2,5 Millionen Menschen aus dem Land geflohen. Viele von ihnen haben in den Nachbarländern bei Verwandten oder Freunden Unterschlupf gefunden, die meisten von ihnen in Polen.

Andere suchen in anderen europäischen Ländern Schutz - zunehmend auch in der Schweiz. Stand heute haben sich 2111 Geflüchtete beim Bund gemeldet. Dazu kommen jene, die sich nicht sofort bei den Behörden angemeldet haben. Sie wissen ja, dass Ukrainerinnen und Ukrainer im Schengen-Raum visumsfrei reisen können und sich 90 Tage bewilligungsfrei aufhalten können. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass es auch andere Personen gibt, die sich noch nicht bei den Behörden gemeldet haben.

Diese Menschen würden wohl lieber heute als morgen wieder nach Hause. Aber solange der Krieg in ihrer Heimat dauert, brauchen sie unseren Schutz.

Der Bundesrat hat darum heute beschlossen, erstmals überhaupt den Schutzstatus S einzuführen: Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten damit rasch und unkompliziert Schutz bei uns. Der Schutzstatus S gilt heute ab Mitternacht.

Le défi pour la Confédération et les cantons, c'est que de nombreux réfugiés d'Ukraine pourraient arriver en Suisse, mais nous ne savons ni combien, ni quand. Nous devons donc être flexibles et pragmatiques. En tout cas, la Confédération et les cantons tirent à la même corde, et je m'en réjouis.
Voilà pourquoi je me présente aujourd'hui devant vous avec Madame la conseillère d'État Marianne Lienhart, vice-présidente de la Conférence des directeurs cantonaux des affaires sociales, et avec Monsieur le conseiller d'État Fredy Fässler, président de la Conférence des directeurs cantonaux de justice et police.

Bund und Kantone stehen gemeinsam vor der Herausforderung, dass viele Geflüchtete aus der Ukraine zu uns kommen könnten. Wir wissen nicht, wie viele kommen und wann sie kommen. Darum müssen wir flexibel und pragmatisch sein. Ich bin sehr dankbar, dass die Vizepräsidentin der Sozialdirektorenkonferenz, Frau Landammann Marianne Lienhart und der Präsident der KJPD, Regierungsrat Fredy Fässler hier sind. Das soll auch dokumentieren, dass wir uns gemeinsam vorbereiten auf die kommenden Wochen und Monate.

Was hat der Bundesrat heute konkret entschieden? Beim Schutzstatus S handelt sich um einen kollektiven Schutz. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten damit über die visumsfreien 90 Tage hinaus ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne das ordentliche Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Sie können solange bleiben, wie sie durch den Krieg in ihrer Heimat gefährdet sind. Dadurch werden auch die Asylstrukturen entlastet, die wir für die Asylsuchenden aus anderen Ländern brauchen - für Personen, bei denen wir einen ordentliches Verfahren durchführen müssen.

Wichtig ist auch, dass wir damit eine mit der EU koordinierte Lösung haben. Wie Sie wissen, hat die EU letzten Sonntag einen ähnlichen Schutzstatus beschlossen. Die Richtlinie, die in der EU gilt, ist derzeit in Umsetzung in den Schengen-Staaten. Wir dürften hier sehr zeitgerecht sein und vielleicht sogar einen Vorlauf haben auf gewisse Staaten, weil eine Richtlinie auch einen gewissen Spielraum lässt.
Im Einzelnen musste der Bundesrat heute noch über drei offene Fragen entscheiden: Wer profitiert vom Schutzstatus S? Wie schnell darf man arbeiten? Und dürfen Personen mit Schutzstatus S reisen?

Zuerst zur Erwerbstätigkeit: Nach geltendem Recht dürfen Personen mit einem S-Ausweis zwar in der Schweiz arbeiten, aber erst nach drei Monaten. In der EU gibt es keine solche Wartefrist. Für den Bundesrat ist sie auch in der Schweiz nicht sinnvoll. Wer arbeiten will und wer arbeiten kann, soll das können.

Darum hat der Bundesrat heute beschlossen, die Wartefrist für die Geflüchteten aus der Ukraine aufzuheben. Auch selbständige Erwerbstätigkeit ist erlaubt. Das gilt ab heute Mitternacht.

Dieser Zugang zum Arbeitsmarkt ist natürlich zentral. Der S-Status ist zwar rückkehrorientiert, aber die Menschen sollen während ihres Aufenthalts in der Schweiz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Die Kinder sollen in die Schule, und die Eltern - wenn sie können - sollen arbeiten können. Wir möchten ihnen das nicht verbieten.

Mit den erwähnten Entscheiden erleichtern wir diesen Zugang zum Arbeitsmarkt. Jetzt geht es um die Umsetzung. Darum treffe ich mich nächste Woche mit den Sozialpartnern. Und das SEM ist in Kontakt mit den Kantonen, um zu prüfen, ob es weitere Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs braucht.

Eine zweite Anpassung betrifft die Reisefreiheit. Personen mit Schutzstatus S brauchen zum Reisen eine Bewilligung. Also wenn zum Beispiel ein Ukrainer aus der Schweiz Verwandte in Deutschland besuchen will. Der Bundesrat hat entschieden, dass Geflüchtete aus der Ukraine im Schengen-Raum frei reisen können sollen, so wie es ja auch in friedlichen Zeiten möglich ist. Der Bundesrat hat darum entschieden, heute um Mitternacht diese Bewilligungspflicht aufzuheben.

Und schliesslich musste der Bundesrat klären, wer genau den Schutzstatus S erhält. Es werden ja nicht nur Ukrainerinnen und Ukrainer aus ihrem Land vertrieben. Auch Menschen aus anderen Ländern sind auf der Flucht, die zuletzt in der Ukraine gelebt haben oder Angehörige von Ukrainern, die eine andere Staatsangehörigkeit haben - beispielsweise ein Ukrainer der mit einer Russin verheiratet ist, jemand aus einem Drittstaat.

Die EU hat eine Regelung beschlossen für Personen, die sich regulär in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Der Bundesrat hat nach sich nach der Konsultation für eine analoge Regelung entschieden.

Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können.

Nicht unter den Schutzstatus S fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist.

Der Bundesrat hat nach dem Grundsatzentscheid vom letzten Freitag im Lauf dieser Woche die Kantone, Städte, Gemeinden, Hilfswerke und das UNHCR konsultiert.

Es freut mich, dass die Zustimmung zur Einführung des Schutzstatus S einstimmig war. Und auch die soeben ausgeführten Anpassungen sind auf ein grossmehrheitlich positives Echo gestossen.

Comme je l'ai dit, le statut de protection S s'applique dès ce soir à minuit - pour la toute première fois. Nous pouvons ainsi accorder rapidement et sans complications une protection aux personnes qui fuient l'Ukraine, sans surcharger le système de l'asile. Nous n'avons encore aucune expérience avec ce nouvel instrument. Nous devons donc rester flexibles dans la mise en œuvre et penser en termes de solutions. L'heure est donc au pragmatisme.

Der Schutzstatus S gilt ab heute Mitternacht - zum ersten Mal überhaupt. Damit können wir den Geflüchteten aus der Ukraine rasch und unkompliziert Schutz gewähren, ohne das Asylsystem zu überlasten. Wir haben noch keine Erfahrung mit dem Instrument. Wir müssen also bei der Umsetzung flexibel sein und in Lösungen denken. Alle Involvierten - sei das der Bund, die Kantone, die Gemeinden, die Hilfswerke aber auch Private, bemühen sich. Ich spüre einen sehr grossen Willen. Das heisst aber nicht, dass es einfach reibungslos gehen wird und keine Fehler und Pannen passieren in Einzelfällen. Es wird nicht alles auf Anhieb perfekt sein. Entscheidend ist das Ergebnis. Und das Ergebnis ist, dass die Menschen bei uns Schutz finden und wir solidarisch sind mit der Ukraine.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


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