VW: Strafanzeigen werden bei Bundesanwaltschaft vereinigt

Berna, 29.10.2015 - Die Schweizer Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und die Bundesanwaltschaft (BA) sind übereingekommen, sämtliche in der Schweiz eingereichten Strafanzeigen in Sachen VW/“Abgasaffäre“ bei der BA zusammen zu führen.

Die Schweizerische Staatsanwältekonferenz (SSK/CPS) bezweckt die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes sowie unter anderem die Koordination und die Durchsetzung gemeinsamer Interessen.
Sie ist übereingekommen, dass die in den Kantonen eingegangenen Strafanzeigen in Sachen VW/“Abgasaffäre“ bei der Bundesanwaltschaft (BA) zu vereinigen sind. Dies geschieht gestützt auf die Vereinbarung zwischen der SSK/CPS und dem Bundesanwalt vom 21. November 2013 bezüglich der Zusammenarbeit in den Bereichen komplexer Kriminalität.  

Bis dato sind in den Kantonen rund 600 Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen; grossmehrheitlich sind die Strafanzeigen in Westschweizer Kantonen eingereicht worden, insbesondere im Kanton Genf. Insgesamt wurden bisher in sieben Kantonen Strafanzeigen eingereicht.

Ziel der Vereinigung der Strafanzeigen bei der BA ist es, die Thematik der VW/“Abgasaffäre“ nicht auf der Ebene von Einzelfällen in verschiedenen Kantonen strafrechtlich aufzubereiten, sondern eine gesamtschweizerische Lösung zu erzielen. Dabei werden alle Anzeigen gesammelt behandelt.


Indirizzo cui rivolgere domande

Französisch:
Eric Cottier, Vorstandsmitglied SSK, Procureur général Canton de Vaud
email: eric.cottier@vd.ch, Tel.: 021 316 65 20

Deutsch:
Rolf Grädel, Präsident SSK, Generalstaatsanwalt des Kanton Bern
email: rolf.graedel@justice.be.ch, Tel.: 031 380 87 00

Bundesanwaltschaft:
André Marty, Informationschef
email: info@ba.admin.ch, Tel.: 058 464 32 40


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Ministero pubblico della Confederazione
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