Unione svizzera delle arti e dei mestieri

(Ultima modifica 10.06.2010)

Lugano, 28.05.2010 - Allocuzione del Consigliere federale Didier Burkhalter - Fa stato la versione orale.

Signor Presidente
Signora Consigliera di Stato
Signore e signori

Sono particolarmente lieto di essere stato invitato a Lugano. Questa è la mia seconda visita in Ticino in veste di consigliere federale, dopo quella del 17 aprile scorso in occasione del Dies Academicus dell’Università della Svizzera italiana. E non sarà l’ultima: il 23 giugno prossimo il Consiglio federale andrà in trasferta a Bellinzona per la sua riunione settimanale. Inoltre è alle porte la 63esima edizione del Festival internazionale del film di Locarno alla quale presenzierò in qualità di ministro della cultura.

Es freut mich, Ihrem Gewerbekongress 2010 beiwohnen und einige Worte an Sie richten zu können. Ich bin sehr gerne zu Ihnen gekommen, weil Ihr Verband ein wichtiger Partner ist, nicht nur in der Wirtschafts- und Finanzpolitik, sondern auch in der Sozialpolitik.

Die Kennzahlen des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) sind beeindruckend: der SGV vertritt über 280 Organisationen (kantonale Gewerbeverbände, Berufs- und Branchenverbände) und 300'000 Unternehmen. Ihr Slogan, „Schweizerischer Gewerbeverband, die Nummer 1 der Schweizer KMU-Wirtschaft“, ist angesichts dieser Eckwerte fürwahr gerechtfertigt.

Apropos Nummer 1: Sie verabschieden heute Ihren Präsidenten Edi Engelberger, der von 2004 bis heute Ihre Nummer 1 war. Er ist der Prototyp eines schweizerischen Milizpolitikers und Unternehmers: Er hat Bodenhaftung und kennt die Sorgen der Menschen sehr genau. Er politisiert mit offenem Visier, steht für seine Überzeugung ein und vertritt klare Positionen.
Als verantwortungsvoller Politiker und Unternehmer sucht Edi Engelberger aber nicht die persönliche Profilierung, sondern mehrheitsfähige Lösungen. Denn er weiss, dass im schweizerischen System der Kompromiss gesucht werden muss. Hierbei kommt ihm zugute, dass er ein begabter Netzwerker und Brückenbauer ist, der auf Menschen zugehen und Lösungen erarbeiten kann.

Diese Qualitäten hat Ihr Präsident auch in die Arbeit des Gewerbeverbandes eingebracht. Hart in der Sache, aber immer verantwortungsvoll, konstruktiv und lösungsorientiert. Die strategische Neupositionierung, die der SGV anlässlich des letzten Gewerbekongress 2008 in Freiburg vorgenommen hat, unterstreicht dies: Bündelung der Kräfte und Fokussierung auf prioritäre Themen bei gleichzeitiger Betonung der gesellschafts- und staatspolitischen Verantwortung des Verbandes.

Ich beglückwünsche Edi Engelberger für seine erfolgreiche Arbeit an der Spitze des Gewerbeverbandes und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute.

Sie wählen heute einen neuen Präsidenten. Ohne Ihrer Wahl vorgreifen oder Sie beeinflussen zu wollen, kann ich wohl schon jetzt sagen: Auf Edi folgt „Zuppi“! Ich wünsche Bruno Zuppiger alles Gute für sein neues Amt und freue mich auf weiterhin konstruktive Zusammenarbeit mit dem SGV unter seiner Führung.


Les PME prennent leurs responsabilités

Mesdames et Messieurs,
Cela fait des mois que l’économie mondiale est fortement ébranlée. La crise économique a succédé à la crise financière et, au cours de ces dernières semaines, un programme de stabilisation en faveur de la Grèce et de l’espace européen a relayé les mesures de sauvetage des grandes banques. Les connexions internationales font que la Suisse n’a pas été et n’est pas épargnée par ces turbulences.

Bien qu’il ne faille pas chanter trop tôt victoire et que ce qui se passe actuellement en Europe crée une nouvelle insécurité quant à la politique conjoncturelle et monétaire, on peut néanmoins retenir que jusqu’à présent, la Suisse a mieux maîtrisé la crise que la plupart des pays industrialisés.

La politique et l’économie y sont pour beaucoup. En effet, la Confédération, les cantons et la Banque nationale ont, pour leur part, réagi rapidement et avec circonspection. D’autre part, certains secteurs importants de l’industrie d’exportation se sont avérés extrêmement solides. Et, « last but not least », les petites et moyennes entreprises (PME) se sont révélées être des facteurs de stabilisation de l’emploi. Les PME, qui assurent les deux tiers des emplois en Suisse et forment 70 % des apprentis, ont su préserver les places de travail malgré un contexte économique difficile, contribuant ainsi à préserver la situation interne.

Les PME ont une fois de plus prouvé par là qu’elles sont un soutien important de l’économie nationale suisse. Ou, en d’autres termes, les patrons des petites et moyennes entreprises ont assumé leurs responsabilités politique et sociétale, contribuant ainsi notablement à la stabilisation du marché de l’emploi.


Les piliers de la compétitivité

Mesdames et Messieurs,
La compétitivité est d’une importance majeure pour les entreprises. Si vous n’êtes pas compétitif, vous disparaissez tôt ou tard du marché. L’USAM défend les intérêts des PME et se mobilise pour leur assurer de bonnes conditions générales susceptibles de renforcer leur compétitivité.

Une économie nationale doit, elle aussi, être compétitive dans son ensemble pour pouvoir subsister sur la scène internationale. Comme je l’ai déjà dit, la Suisse est mieux lotie que bien d’autres pays et a de bonnes chances de sortir renforcée de la crise. Il ressort de plusieurs études que la Suisse est l’un des pays les plus compétitifs au monde. Preuve en est la quatrième place qu’elle occupe dans le « World Competitiveness Yearbook 2010 » publié il y a dix jours par l’IMD de Lausanne.

Ce genre de comparaison, qu’il ne faut évidemment pas surestimer, est un compliment pour l’économie et les entrepreneurs de notre pays. Car ce sont les gens travaillant dans les entreprises qui, par leurs efforts, font avancer notre économie.

La compétitivité d’un pays se fonde sur divers facteurs, tels que la stabilité des institutions, l’infrastructure, l’efficacité du marché de l’emploi, le système d’éducation ou l’innovation. Je voudrais revenir ici sur deux piliers de la compétitivité qui concernent le Département fédéral de l’intérieur : la politique de santé et la politique sociale.


Gesundheitspolitische Strategie

Ich habe das aktuelle gesundheitspolitische Gesundheitspapier des Gewerbeverbandes mit Interesse gelesen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir das Gesundheitssystem reformieren und Massnahmen ergreifen müssen, um das Kostenwachstum zu dämpfen. Ich glaube, dass wir dies erreichen können, wenn wir in der Gesundheitspolitik den Menschen in den Mittelpunkt rücken und unsere Bemühungen darauf ausrichten, mehr Menschenleben zu retten und die Menschen noch besser zu pflegen.

Die Reformagenda in der Gesundheitspolitik verfolgt genau dieses Ziel, nämlich die Qualitäts- und Effizienzsteigerung. Ich möchte an dieser Stelle drei Elemente der Strategie erwähnen:

Erstens die Manged Care Vorlage. Ich bin fest davon überzeugt, dass die integrierte Versorgung für die Patienten, die Ärzte und die Versicherer von Vorteil ist. Die Patienten werden dank systematischen Pflegepfaden besser gepflegt, die Ärzte profitieren von Qualitätszirkeln und dem damit verbundenen Erfahrungsaustausch und die Versicherer können sich mit innovati¬ven Produkten profilieren, statt sich gegenseitig gute Risiken abzujagen; diesem Zweck dient die weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs, die von der Kommission im Rahmen der Managed Care Vorlage vorgeschlagen wird.

Zweitens müssen wir eine nationale Gesundheitsstrategie etablieren und die Spielregen und Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen klären. Zu diesem Zweck haben Kantone und Bund beschlossen die Diskussionen im Rahmen des „Dialogs nationale Gesundheitspolitik“ zu intensivieren und zu vertiefen. Die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege ist dabei von grosser Wichtigkeit. Denn ohne eine solche wird es nicht möglich sein, die notwendige Kostentransparenz im Gesundheitswesen herzustellen. Die Forderung nach mehr Kostentransparenz figuriert jedenfalls zu Recht im gesundheitspolitischen Positionspapier des SGV.

Ein wichtiges Thema, das der SGV in seinem Positionspapier ebenfalls aufnimmt, ist hierbei die die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege, ohne die es nicht möglich sein wird, die notwendige Kostentransparenz im Gesundheitswesen zu erreichen.

Drittes Element der Gesundheitsstrategie ist die Prävention. Die Diskussion darüber, wie viel und welche Prävention wir brauchen, muss sachlich geführt werden. Dabei müssen wir meines Erachtens zwei einfache Fragen beantworten:

1. müssen wir im Bereich der Prävention handeln?
2. Wenn der Handlungsbedarf bejaht wird, kann dies auf der Basis des Entwurfs für ein Präventionsgesetz geschehen?

Zur ersten Frage: Wir sind uns sehr wahrscheinlich einig, dass Prävention auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Nur gesunde Menschen sind produktiv. Wer krank ist, fehlt am Arbeitsplatz und die Produktivität des Unternehmens sinkt. Somit hat jedes Unternehmen ein vitales Interesse an gesunden Mitarbeitenden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass im Bereich der Prävention gehandelt werden muss. Es ist viel menschliches Leid verbunden mit chronischen Krankheiten, wie z. B. Diabetes, Osteoporose, Herz-Kreislauferkrankungen oder Demenzerkrankungen. Zudem ist zu bedenken, dass 70 bis 80 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben durch chronische Erkrankungen verursacht werden.

Die Alterung der Bevölkerung wird diese Problematik noch akzentuieren und wir sind mit dem Problem stetig steigender Gesundheitskosten im Alter konfrontiert. So müssen wir - ausgehend vom Jahr 2000 - beispielsweise von einer Zunahme von 25 Prozent bei den Osteoporose-Kranken und von über 28 Prozent bei den Herzinfarkten bis 2020 ausgehen. Wir haben angesichts dieser Zahlen nicht nur ein gesundheits-, sondern auch ein volkswirtschaftliches Interesse, dass die Menschen möglichst gesund altern.

Meine Damen und Herren
Wir müssen darum gezielter in unsere Gesundheit investieren, damit wir es uns morgen überhaupt noch leisten können, krank zu sein. Hier tickt eine Zeitbombe, die es zu entschärfen gilt! Nun ist es aber so, dass der Bund nicht aktiv werden kann in diesem Bereich, weil ihm die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Dem Bund ist es heute beispielsweise verwehrt, sich in der Früherkennung von chronischen Krankheiten wie Krebs oder Diabetes zu engagieren.

Hierfür braucht es das Präventionsgesetz. Mit diesem wollen wir zusammen mit unseren Partnern (Kantone, Gesundheitsorganisationen, Wirtschaft) eine nationale Präventionsstrategie mit Zielen und Prioritäten entwickeln. Das Gesetz bezweckt überdies eine bessere Koordination der Massnahmen sowie eine Effizienzsteigerung. Das Ziel ist somit nicht mehr Prävention, sondern eine effizientere und gezieltere Prävention.

Mit dem Gesetz soll im Übrigen niemand entmündigt werden und es werden auch keine neuen Verbote begründet. Denn die Selbstverantwortung steht auch bei der Prävention an erster Stelle. Hier übernimmt namentlich die Erziehung in der Familie eine zentrale Rolle, die der Staat nicht übernehmen kann und soll.

Im Übrigen leisten die Unternehmen in der Prävention wertvolle Arbeit. So engagieren sich immer mehr Unternehmen freiwillig im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Als Beispiel möchte ich das Projekt „Bike to work“ erwähnen. Dieses funktioniert insbesondere bei KMU gut, denn es zeigt sich, dass wenn der Chef mitmacht, viele Mitarbeitende dem guten Beispiel folgen. Ein zweites Beispiel ist das Präventionsprogramm „Alkohol am Arbeitsplatz“, bei dem bereits 1350 Unternehmen mitmachen. Für dieses Engagement möchte ich Ihnen herzlich danken!

Diese wertvollen Bemühungen soll durch das Gesetz nicht in Frage gestellt werden. Auch nicht durch das vorgesehene Institut, das stark kritisiert wird. Aufgrund eines Auftrags der zuständigen Kommission sind wir diesbezüglich daran, Alternativen zum Institut zu prüfen.

Lassen Sie es mich deutlich sagen: Entscheidend ist nicht die Organisationsform, entscheidend ist die Zielsetzung, die Präventionsbemühungen effizienter und zielgerichteter zu gestalten, um die Gesundheit der Menschen – und die es letztlich geht – zu stärken. Und dieses gesellschafts- und volkswirtschaftlich erstrebenswertes Ziel kann nur durch Kooperation aller Akteure (Private, Wirtschaft, Staat) erreicht werden.


Une politique sociale pérenne

Mesdames et Messieurs,
La sécurité sociale est l’un des éléments clés de la compétitivité d’un pays. Je suis fermement convaincu que les pays qui ont des œuvres sociales stables et dans lesquels règne la paix sociale ont un avantage dans ce domaine par rapport à ceux qui négligent leurs devoirs en matière de politique sociale et financière. Les récents événements survenus en Europe l’attestent de manière impressionnante.

La sécurité durable des œuvres sociales est une de nos revendications communes et je partage vos préoccupations à ce propos. Notre société se transforme : jusqu’à présent, trois générations coexistaient, maintenant elles sont au nombre de quatre. Aujourd’hui, il y a quatre actifs pour un rentier, en 2040 ils ne seront plus que deux. Au vu de ces chiffres, il va de soi que le maintien du statu quo n’est pas une bonne solution, car il représente une menace pour notre sécurité sociale.

Les associations économiques, et notamment l’USAM, proposent dans ce contexte d’adopter une règle institutionnelle en vertu de laquelle les prestations des assurances sociales devraient être axées sur les moyens financiers à disposition.

C’est une proposition intéressante et constructive. Le Conseil fédéral a donc décidé d’examiner, dans le cadre des réformes des assurances sociales en vue, la possibilité de soumettre ces assurances à une règle institutionnelle. Celle-ci permettrait de garantir que les dépenses et les recettes soient durablement équilibrées.

Si nous voulons que nos enfants et les enfants de nos enfants puissent encore bénéficier de l’assurance-vieillesse, nous devons agir et adapter les systèmes de rentes à la nouvelle donne. Ne pas agir serait faire preuve d’irresponsabilité et irait à l’encontre du principe de l’équité intergénérationnelle.


11e révision de l’AVS: un premier pas dans la bonne direction

Au cours de la prochaine session d’été, le Parlement va continuer à débattre de la 11e révision de l’AVS. Cette réforme ne prétend pas résoudre tous les graves problèmes structurels auxquels l’AVS sera confrontée au cours des prochaines décennies. Mais le projet de réforme est un premier pas dans la bonne direction.

La révision a pour objectif d’ajuster l’âge de la retraite des femmes à celui des hommes. Simultanément, les pertes liées à la retraite anticipée devraient être atténuées de manière ciblée pour les personnes qui en ont besoin. Les économies que cette révision permettrait de réaliser sont de l’ordre de 150 millions de francs par an.

Mesdames et Messieurs,
On peut évidemment penser que la 11e révision de l’AVS est conçue comme un exercice d’économie et qu’il faudrait renoncer purement et simplement à atténuer les pertes de rentes liées à la retraite anticipée.

Mais je vous demande de songer premièrement, que dans le modèle proposé par la commission, l’atténuation est ciblée. Ce sont uniquement les personnes qui en ont réellement besoin qui pourront en bénéficier. A savoir les personnes disposant de faibles revenus qui ne peuvent pas bénéficier de prestations complémentaires ou d’autres prestations sociales. Conformément à la proposition de la commission, il s’agit des personnes – en majorité des femmes – dont les revenus oscillent entre 41 000 et 61 000 francs.

Deuxièmement, la 11e révision de l’AVS prévoit déjà plus ou moins une règle institutionnelle, comme le demande l’USAM. Ainsi, le Conseil fédéral doit impérativement prendre des mesures lorsque le taux de couverture du Fonds AVS est inférieur à 70 %. Or, le droit en vigueur ne contient aucune règle obligeant à agir.

Troisièmement, il y a une chance pour que la 11e révision de l’AVS puisse entrer rapidement en vigueur et ait rapidement des effets. Si nous y parvenons, nous pourrons réaliser 5 milliards de francs d’économies en 10 ans et rendre ainsi l’AVS plus sûre. Si, par contre, le projet est rejeté, nous perdrons du temps et de l’argent.

Quatrièmement, les réformes en général et les réformes sociales en particulier ne sont possibles que si elles sont largement acceptées. Et pour cela, il faut être prêt à faire des compromis. Comment parvenir à assurer durablement notre prévoyance vieillesse dans le cadre de la 12e révision de l’AVS et l’adapter aux mutations démographiques si nous n’arrivons pas à faire un premier pas dans cette direction avec la 11e révision ?

Il en va des réformes comme de l’escalade : on ne peut pas grimper rapidement une pente raide, il faut avancer un pas après l’autre. Sinon, on fait inévitablement une chute.

Mesdames et Messieurs,
Nous ne pouvons pas nous permettre de faire une chute ou de renoncer. Et nous n’avons pas non plus le temps de faire des randonnées interminables. Nous devons atteindre la cabane avant qu’il ne fasse nuit. Et cela fait assez longtemps que nous sommes sur le chemin de cette 11e révision de l’AVS.


IV-Revision: Reintegration statt Verrentung

Fortschritte sind möglich, wenn man schrittweise vorgeht. Das beweist das Beispiel der Invalidenversicherung (IV). Mit der 4. und 5. IV-Revision gelang es die Anzahl der Neurenten seit 2003 um 45 Prozent zu senken. Und mit der vom Volk angenommenen temporären Zusatzfinanzierung wird die Aushöhlung von IV und AHV bis 2018 gestoppt.

Um die IV aber dauerhaft zu sanieren braucht es aber weitere Sparmassnahmen im Umfang von mindestens 1 Milliarde Franken. Ein erstes Massnahmenpaket – die Revision 6a – im Umfang von rund 500 Millionen Franken wurde letzte Woche ohne Gegenstimme von der ständerätlichen Kom¬mission verabschiedet. Oberstes Ziel der Revision ist es, die IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.

Diesem ersten Teil folgt ein zweiter Revisionsteil – die Revision 6b – die im Sommer in die Vernehmlassung geht und der weitere Sparmassnahmen im Umfang von mindestens 600 Millionen beinhalten wird.

Sehr geehrte Damen und Herren
Abgesehen von den nackten Zahlen, müssen wir uns immer vor Augenhalten, dass es bei diesen Fragen um Menschen geht. Darum müssen wir wegkommen vom Paradigma „einmal Rente, immer Rente“. Denn eine solche Haltung ist nicht nur finanz- und gesellschaftspolitisch falsch, sondern auch menschlich falsch.

Wir dürfen uns natürlich nichts vormachen und glauben, dass alle Betroffenen in den Arbeitsprozess reintegriert werden können. Das wäre eine naive Illusion. Im Rahmen dessen, was vernünftig und möglich ist, sind wir als Gesellschaft aber in der Pflicht, den betroffenen Menschen eine Perspektive auf eine Rückkehr in die Arbeitswelt zu geben. Die lebenslange Verrentung ist keine Perspektive, sondern eine Sackgasse. Die IV darf nicht länger lediglich ein Instrument der Rentenauszahlung sein. Wir müssen der IV ihre ursprüngliche Bedeutung zurückgegeben und das ist die Reintegration.

Damit diese Eingliederung gelingt, braucht es die Unterstützung der Wirtschaft. Die KMU leisten im Bereich der Prävention und Früherkennung sowie der Reintegration bereits heute gute Arbeit. So zeigte beispielsweise eine Studie aus dem Jahre 2009, dass KMU prozentual mehr gesundheitlich beeinträchtige Menschen integrieren als Grossunternehmen. Ebenso wird das mit der fünften IV-Revision eingeführte Instrument der Früherfassung rege genutzt: 3'000 entsprechende Meldungen von Arbeitgebern gingen im Jahr 2009 bei den IV-Stellen ein. Als Unternehmer nehmen Sie damit Ihre gesellschaftliche Verantwortung war, wofür ich Ihnen im Namen des Bundesrates herzlich danken möchte.

Diese Anstrengungen zur Reintegration müssen verstärkt werden. Dafür sind wir auf die Bereitschaft der Unternehmen angewiesen behinderte Personen anzustellen. Die Einführung von Arbeitsversuchen sowie die dreijährige Auffangregelung im Fall eines Scheiterns einer Wiedereingliederung, die in der Revision 6a vorgesehen sind, schaffen hierbei wichtige Grundlagen.

Die Unternehmen können damit erstens testweise eine Person anstellen. Sie erhalten während der Anstellung zweitens Beratung und Unterstützung von den Behörden. Drittens tragen die Unternehmen kein Risiko, falls die Reintegration scheitert. Test, Beratung und Übernahme des Risikos sind drei wesentliche Verbesserungen, die es erlauben sollten, zusammen mit der Wirtschaft mehr Betroffene zu reintegrieren.

Es ist mir bewusst, dass es leichter ist, die Reintegration zu fordern, als diese in der Praxis umzusetzen. Aber ich bin überzeugt, dass sich die Mühe lohnt: Für die Betroffenen, für die Unternehmen, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für die langfristige Sicherung unserer Sozialwerke.

Nicht nur die Wirtschaft, auch der Staat ist als Arbeitgeber gefordert. Auf Stufe EDI haben wir eine ganze Reihe eingliederungsorientierter Massnahmen ergriffen. An dieser Stelle möchte ich nur erwähnen, dass bei Stellenbesetzungen systematisch die Möglichkeit geprüft wird, die Stelle an eine Person mit Behinderung zu vergeben. Zudem sind die Bundesämter gehalten, bei den Stellenausschreibungen darauf hinzuweisen, dass Menschen mit Behinderung willkommen sind.


Gemeinsame Verantwortung von Politik und Wirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren
Der SGV ist ein Verband, der sich seiner gesellschafts- und staatspolitischen Verantwortung immer bewusst war und diese wahrgenommen hat. Ihr Verband ist in diesem Sinne eine staatstragende, konstruktive und verlässliche Kraft. Für dieses Rollenverständnis gebührt Ihnen Anerkennung und Dank. Führen Sie diese erfolgreiche Verbandspolitik weiter, denn sie verspricht Erfolg.

Das bedeutet nicht, dass Sie nicht Ihre Interessen konsequent und manchmal auch gegen den Bundesrat vertreten sollen. Im Gegenteil, das ist Ihre Aufgabe! Aber vergessen Sie nicht, dass im schweizerischen System der Kompromiss gesucht werden muss, um voran zu kommen.

Kompromissbereitschaft ist keine Schwäche, sondern eine Stärke unseres politischen Systems. Denn es geht bei der Kompromisssuche nicht um darum, Kompromisse in Bezug auf Überzeugungen zu machen, sondern in Bezug auf Projekte.

In den von mir erwähnten Bereichen der Gesundheitspolitik der AHV oder der IV werden wir nur erfolgreich sein, wenn wir erstens schrittweise vorgehen, zweitens gemeinsam voranschreiten und drittens Probleme gezielt angehen und lösen. Wenn es uns nicht gelingt, gemeinsam tragfähige Lösungen für die anstehenden Herausforderungen zu finden, drohen politische Blockaden. Das wäre insbesondere für die Wirtschaft gefährlich und schädlich. Ich weiss, dass Sie das nicht wollen, weil Sie eine verantwortungsvolle Verbandspolitik verfolgen und das Gemeinwohl nicht aus den Augen verlieren. Darum zähle ich auf Ihre Unterstützung für die anstehenden Reformvorhaben.

Vi formulo i miei migliori auguri per il vostro congresso qui a Lugano e vi ringrazio per l’attenzione.


Pubblicato da

Segreteria generale DFI
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