Regelungsunterschiede Schweiz - EU

Berne, 25.02.2022 - Conférence de presse du Conseil fédéral; Conseillère fédérale Karin Keller-Sutter - la parole prononcée fait foi

Sehr geehrter Herr Bundespräsident
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrter Herr Vizekanzler
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben es vom Bundespräsidenten gehört: Das Ziel des Bundesrats ist es, die bilateralen Beziehungen zur EU zu stabilisieren. Daran haben beide Seiten ein Interesse, die EU und die Schweiz.

Auch das EJPD hat - zusammen mit dem EDA und den anderen betroffenen Departementen - in den letzten Monaten Grundlagen erarbeitet, um dieses Ziel zu erreichen.

Konkret hat das Bundesamt für Justiz die Regelungsunterschiede im bilateralen Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU eruiert, analysiert und diese wurden jetzt auch politisch bewertet.

Es ging dabei in erster Linie darum, diejenigen Bereiche zu identifizieren, in denen es im Interesse der Schweiz sein könnte, die Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU abzubauen und somit die Reibungsflächen mit der EU zu reduzieren.

Wir haben ja Regelungsunterschiede die zu Reibungsflächen führen: Und im Idealfall, wenn es gelingen könnte, so viele Reibungsflächen wie möglich abzubauen, dann verringert sich natürlich auch der Druck auf die institutionellen Fragen.

Das Bundesamt für Justiz hat sich in seinen Arbeiten auf fünf Marktzugangsabkommen der Bilateralen 1 konzentriert. Das sind: Personenfreizügigkeit, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft und gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, zusätzlich die Bereiche Medien und Kultur sowie staatliche Beihilfen.

Es gibt Regelungsunterschiede, die die Schweiz eigenständig abbauen kann. Das ist wichtig: Mit eigenständig ist nicht gemeint, dass die Schweiz dies im Sinne einer Vorleistung oder ohne Gegenleistung machen würde, sondern lediglich, dass sie hier grundsätzlich eigenständig handeln könnte.

Es gibt aber auch Regelungsunterschiede, bei denen es einen Dialog oder Verhandlungen mit der EU braucht, um sie abzubauen.

Die Ermittlung der Regelungsunterschiede durch das Bundesamt für Justiz war zunächst eine Knochenarbeit. Das Ergebnis dieser Arbeit ist im Bericht zu finden. Er wurde heute publiziert. Wir sind heute aber bereits einige Schritte weiter. Mit Unterstützung der anderen Departemente hat Alt Staatssekretär Mario Gattiker diese Regelungsunterschiede inzwischen nämlich auch analysiert, politisch bewertet und zuhanden des Bundesrates einen Vorschlag gemacht. Gestützt auf diese Analyse hat der Bundesrat am Mittwoch verschiedene Beschlüsse gefasst.

Lassen Sie mich kurz erklären, warum diese Arbeit wichtig ist. Es ist zentral, die innenpolitische Tragfähigkeit beim Abbau der Regelungsunterschiede so weit wie möglich abzusichern. Bilaterale Abkommen - insbesondere das Freizügigkeitsabkommen - haben eine grosse innenpolitische Tragweite, weil sie vitale Interessen der Schweiz betreffen. Dies gilt namentlich für die Arbeitsmarkt- und die Zuwanderungspolitik.

Auch die Kantone sind direkt von Fragen des Freizügigkeitsabkommens betroffen. Und die Sozialpartner haben beim Vollzug des Freizügigkeitsabkommen wichtige Aufgaben zu erfüllen.

Der Einbezug der Kantone und Sozialpartner in diesen Fragen ist daher zentral, wenn wir das Ziel, nämlich die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen mit der EU, erreichen wollen.

Es geht hier um konkrete inhaltliche Fragen, die man jetzt besprechen will. Ich möchte aber festhalten: Das ist nicht eine Vernehmlassung oder eine formelle Konsultation. Es ist aber wichtig, am Anfang des Prozesses, die Handlungsoptionen für den Bundesrat zu klären und eben nicht erst am Schluss. Es ist aber auch klar: Am Schluss wird der Bundesrat die verschiedenen Interessen abwägen und im Gesamtinteresse der Schweiz entscheiden müssen.

Les accords bilatéraux - et en particulier celui sur la libre circulation des personnes - ont une grande portée politique interne, parce qu'ils touchent à des intérêts vitaux de la Suisse. C'est le cas notamment pour la politique en matière de marché du travail ou d'immigration. Les cantons aussi sont directement touchés par les questions liées à l'accord sur la libre circulation des personnes. Et les partenaires sociaux ont des tâches importantes concernant l'exécution de l'accord sur la libre circulation des personnes.

Dans ces questions, il est donc essentiel d'associer les cantons et les partenaires sociaux si nous voulons atteindre notre but, qui est de stabiliser nos relations bilatérales avec l'Union européenne.

Nous parlons ici de questions concrètes de contenu. Ces questions, nous devons les clarifier au début du processus, et non à la fin. Mais il faut aussi dire clairement qu'au bout du compte, c'est le Conseil fédéral qui évaluera tous les intérêts en présence et qui prendra une décision dans l'intérêt général de la Suisse.

Ich habe es gesagt: Wir haben gestützt auf den Bericht, den Sie heute erhalten haben, eine politische Einordnung der konkreten Fragen und der Spielräume zum Abbau von Reibungsflächen vorgenommen. Es wurde dabei ein Konzept erarbeitet, wann und nach welchen Kriterien die Schweiz bestrebt sein sollte, eine Differenz abzubauen. Auf diesem Konzept beruhen 17 Handlungsoptionen, mit denen dieses Ziel erreicht werden könnte.

Einige dieser Handlungsoptionen werden nun die betroffenen Departemente im Auftrag des Bundesrats direkt und selbstständig weiterbearbeiten. Andere fliessen in das Gespräch mit den Kantonen und den Sozialpartnern ein. Dieses Gespräch wird Mario Gattiker in den nächsten Wochen führen.

Ich fasse damit zusammen:

  • Die Zahl der Regelungsunterschiede (RU) ist letztlich überschaubar, wenn man den Bericht des BJ anschaut. In der grossen Mehrheit der Verträge zwischen der Schweiz und der EU bestehen keine Differenzen. Die Zahl künftiger Streitfälle wäre - jedenfalls Stand heute - begrenzt.
  • Regulierungsunterschiede sind nicht per se unzulässig, und es ist nicht jeder Regulierungsunterschied ein Problem. Legitim können Regulierungsunterschiede sein, wenn das Abkommen selber einen gewissen Spielraum für die Umsetzung gewährt. Das sehen wir beispielsweise in den Abkommen Land-, Luftverkehr sowie auch bei der Landwirtschaft. Es ist ja auch so, dass nicht alle Regulierungsunterschiede zu Spannungen und Differenzen führen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU.
  • Was aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt, hervorgeht: Die grössten Reibungsflächen gibt es - wenig überraschend - beim Personenfreizügigkeitsabkommen. Sie betreffen damit vitale Interessen der Innenpolitik, nämlich die Arbeitsmarkt- und die Zuwanderungspolitik.
  • Viertens zeigt die gestützt auf diesen Bericht gemachte Analyse von Alt Staatssekretär Gattiker gewisse Spielräume und Möglichkeiten auf, wie Reibungsflächen im Interesse der Schweiz reduziert werden könnten. In einigen Bereichen kann die Schweiz das eigenständig tun. Das heisst, sie müsste die Anpassung nicht vorgängig mit der EU verhandeln. In anderen Fällen braucht es aber einen Dialog oder Verhandlungen mit der EU - oder es muss eine Gegenleistung in einer Verhandlung mit der EU erreicht werden.
  • Alt Staatssekretär hat für den Abbau von Reibungsflächen mit der EU ein Konzept mit Handlungsoptionen erarbeitet. Der Bundesrat hat es zur Kenntnis genommen. Er wird es mit den Sozialpartnern und den Kantonen besprechen.

Die geplanten Gespräche mit den Sozialpartnern und den Kantonen laufen parallel zu den Sondierungen des EDA. Erfahrungsgemäss ist es zielführend, sich zu Beginn eines Prozesses Zeit zu nehmen für eine sorgfältige Positionierung.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.

Wir wollen Probleme lösen. Wir wollen vorwärtskommen. Wir wollen die bilateralen Beziehungen zur EU stabilisieren. Mit der Analyse zum Abbau der Regelungsunterschieden und den erarbeiteten Handlungsoptionen haben wir jetzt eine konkrete Grundlage. Sie soll die Arbeiten des EDA ergänzen und unterstützen. Als nächstes stehen nun die Gespräche mit den Sozialpartnern und Kantonen an. Wir machen damit unsere Hausaufgaben, die nötig sind, wenn wir tatsächlich ans Ziel kommen wollen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


Adresse pour l'envoi de questions

Service de communication DFJP, T +41 58 462 18 18


Auteur

Département fédéral de justice et police
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-90769.html