Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz–EU

Bern, 23.11.2023 - Am 23. November 2023 tagte der Gemischte Ausschuss zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Brüssel. Im Fokus standen ein hindernisfreier Handel und aktuelle handelspolitische Entwicklungen.

Die Delegationen würdigten die Bedeutung der engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Ebenso diskutierten sie Herausforderungen im Zusammenhang mit dem gegenseitigen Marktzugang. Die Schweiz forderte die EU erneut auf, die Schutzmassnahmen auf Stahlprodukte einzustellen bzw. sicherzustellen, dass sie den bilateralen Handel Schweiz-EU nicht behindern. Ferner regte die Schweiz im Zusammenhang mit den Sanktionen gegenüber Russland bei der EU an, die Schweiz von der Herkunftsnachweispflicht bei der Einfuhr von Eisen- und Stahlvorprodukten auszunehmen. Diese Nachweispflicht stellt eine Belastung für die Unternehmen dar und ist aus Schweizer Sicht im Verhältnis mit der EU nicht notwendig, da die Schweiz analoge Sanktionen wie die EU vollzieht.

Veränderungen des handelspolitischen Umfelds
Beide Seiten tauschten sich über aktuelle Entwicklungen der Handelspolitik aus. So arbeitet die EU derzeit eine Verordnung in Bezug auf kritische Rohstoffe aus und schliesst internationale Partnerschaften ab. Angesichts der starken Integration der Produktionsketten zwischen der Schweiz und der EU betonte die Schweiz, wie wichtig in diesem Zusammenhang offene Märkte sind. Weiter forderte sie die EU auf, hinsichtlich ihres CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) den administrativen Aufwand für Wirtschaftsakteure auf ein Minimum zu reduzieren, um den Handel zwischen den beiden Parteien nicht zu beeinträchtigen. Sie begrüsste in diesem Zusammenhang die Ausnahme der Schweiz von der Abgabepflicht aufgrund der bestehenden Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Weiter informierte die Schweiz über ihren autonomen Abbau der Industriezölle, der am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Enge Zusammenarbeit in vielen Bereichen
Die beiden Parteien tauschten sich über den Stand ihrer jeweiligen Freihandelsverhandlungen mit Partnerländern aus. Thematisiert wurden auch die Arbeiten der Schweiz und der EU im Ursprungsbereich sowie ihre enge Zusammenarbeit im Zollbereich und im Bereich des geistigen Eigentums.

Ein zentrales Abkommen für die Wirtschaft
Die Volkswirtschaften der Schweiz und der EU und ihre Wertschöpfungsketten sind stark integriert. Gemessen am Gesamtwarenhandel ist die Schweiz nach den USA, China und dem Vereinigten Königreich die viertgrösste Partnerin der EU. Die EU ist nach wie vor die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz und machte im Jahr 2022 58 % des gesamten Warenhandelsvolumens der Schweiz aus. Das Freihandelsabkommen bildet die Grundlage für die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Es garantiert einen zollfreien Handel mit Industrieerzeugnissen und erleichtert den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.

Das 70. Treffen des Gemischten Ausschusses fand unter dem Vorsitz der EU in Brüssel statt. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge im SECO. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU ist für 2024 turnusgemäss unter dem Vorsitz der Schweiz geplant.


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