Gemischter Ausschuss trifft sich zum Handelsabkommen Schweiz–UK

Bern, 08.06.2022 - Der unter dem bilateralen Handelsabkommen Schweiz-Vereinigtes Königreich (UK) eingerichtete Gemischte Ausschuss hielt am 8. Juni 2022 sein zweites Treffen ab. Dabei wurden zentrale Themen der bilateralen Handelsbeziehungen wie die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, die Mobilität von Dienstleistungserbringern, und die Weiterentwicklung des Abkommens diskutiert.

Seit dem 1. Januar 2021 werden die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem UK durch ein bilaterales Handelsabkommen geregelt. Am 8. Juni 2022 traf sich der Gemischte Ausschuss des Handelsabkommens Schweiz-UK in Bern zu seiner zweiten Sitzung. Seine Aufgabe ist es unter anderem sicherzustellen, dass das Handelsabkommen ordnungsgemäss funktioniert.

Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen
Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der Konformitätsbewertungen unterhalten sowohl die Schweiz als auch das UK derzeit «einseitige Massnahmen». Diese Massnahmen dienen als Übergangslösung, um Verwerfungen beim bilateralen Warenhandel nach dem Brexit nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie bestehen darin, dass die Schweiz in 13 Produktesektoren die Konformitätsbewertungen des UK einseitig anerkennt. Das UK hat vergleichbare Massnahmen ergriffen. Sie werden sowohl auf Schweizer wie auf britischer Seite voraussichtlich per 31. Dezember 2022 auslaufen. Der Gemischte Ausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, auf den 1. Januar 2023 eine Nachfolgelösung mit demselben Zweck in Kraft zu setzen. Die Schweiz und das UK prüfen dazu die Erarbeitung eines erweiterten und neuartigen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.

Mobilität von Dienstleistungserbringern
Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und dem UK regelt die kurzfristige Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen. Es sichert den gegenseitigen erleichterten Zugang für Dienstleistungserbringer zwischen der Schweiz und dem UK nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens. Das Abkommen läuft Ende 2022 aus, sofern es nicht von beiden Parteien verlängert wird. Die Schweiz und das UK prüfen derzeit, ob und unter welchen Bedingungen das Abkommen verlängert werden kann.

Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen
Die Schweiz und das UK werden ab der zweiten Jahreshälfte 2022 exploratorische Gespräche über die Modernisierung und Erweiterung des Handelsabkommens von 2019 führen. Dies sieht auch die Revisionsklausel vor. Zu diesem Zweck besprachen die Delegationen das weitere Vorgehen.

Der Gemischte Ausschuss tagte unter dem Vorsitz der britischen Delegationsleiterin, Cathryn Law. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge im SECO.


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