Einsetzung Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeit bei der sda

Bern, 09.04.2018 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 9. April 2018 die Mitglieder der Eidgenössischen Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten eingesetzt. Die Einigungsstelle vermittelt zwischen der Schweizerischen Depeschenagentur AG sowie der Redaktionskommission sda, syndicom und impressum. Sie wurde auf Ersuchen der Schweizerischen Depeschenagentur AG eingesetzt.

Als Vorsitzenden der Einigungsstelle hat das WBF Herrn Marc Häusler, Regierungsstatthalter des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau BE, sowie Herrn Alexander Frei, Arbeitgeberverband Basel, als Arbeitgeber-Beisitzer und Frau Irene Darwich, Syna, als Arbeitnehmenden-Beisitzerin bestimmt. Der Vorsitzende ist Parteineutral. Das SECO führt das Sekretariat der Einigungsstelle.

Die Eidgenössische Einigungsstelle kann vom WBF von Fall zu Fall und nur auf Ersuchen Beteiligter eingesetzt werden. Die Einigungsstelle ist für Kollektivstreitigkeiten zuständig, die über die Grenzen eines Kantons hinausreichen, bei denen die direkte Verständigung unter den Parteien nicht zum Ziel geführt hat und wenn keine vertragliche paritätische Einigungs- oder Schiedsstelle besteht. Die Einigungsstelle versucht, eine direkte Verständigung unter den Parteien zu erzielen. Gelingt ihr dies nicht, stellt sie einen Vermittlungsvorschlag auf. Das Verfahren vor der Einigungsstelle ist nicht öffentlich und die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. Ab Bekanntgabe der Einsetzung der Einigungsstelle gilt für die beteiligten Parteien eine Friedenspflicht von 45 Tagen. Die Verfügung des WBF basiert auf dem Bundesgesetzt über die Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von Kollektiven Arbeitsstreitigkeiten. Die Einsetzung der Einigungsstelle tritt per sofort in Kraft.


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