Die Schweiz ratifiziert Protokoll zu Zwangsarbeit

Bern, 28.09.2017 - Die Schweiz hat am 28. September 2017 die Ratifikationsurkunde des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) deponiert. Das Protokoll geht die modernen Formen der Zwangsarbeit an, darunter den Menschenhandel, und stellt einen Meilenstein in der weltweiten Bekämpfung der Zwangsarbeit dar. Es wird für die Schweiz am 28. September 2018 in Kraft treten.

Das 2014 von der IAO verabschiedete Protokoll über Zwangsarbeit modernisiert das 1930 in Kraft getretene und von der Schweiz 1940 ratifizierte Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit. Es verstärkt den internationalen Rechtsrahmen und verpflichtet Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmende zur nachhaltigen Beseitigung von Zwangsarbeit in all ihren Formen. Das Protokoll fordert Regierungen dazu auf, Massnahmen zur Prävention von Zwangsarbeit zu ergreifen, Opfer zu schützen und Ihnen Zugang zu Rechtsschutz und Rechtsbehelfsmechanismen zu gewähren.

Zwangsarbeit verstösst gegen grundlegende Menschenrechte, ist einer der Hauptgründe für Armut und behindert die wirtschaftliche Entwicklung. Die Beseitigung der Zwangsarbeit bleibt eine wichtige Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Weltweit sind schätzungsweise 25 Millionen Menschen davon betroffen. Verbunden mit technischer Hilfeleistung sind die Normen der IAO zu Zwangsarbeit die wichtigsten Mittel zur Bekämpfung dieses Übels auf internationaler Ebene.


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