Vote électronique: Wiederaufnahme in St.Gallen und Aargau, Ausweitung auf Inlandschweizer in St.Gallen und Freiburg

Bern, 24.09.2017 - Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2017 haben die Kantone St.Gallen und Aargau die elektronische Stimmabgabe wieder angeboten. Die beiden Kantone hatten den elektronischen Stimmkanal zum letzten Mal im Jahr 2015 eingesetzt. Der Kanton Freiburg bietet die elektronische Stimmabgabe bereits seit November 2016 wieder an. Zum ersten Mal konnten in den Kantonen St.Gallen und Freiburg auch Inlandschweizer Stimmberechtigte elektronisch abstimmen.

Nach einer zweijährigen Pause haben die Kantone St.Gallen und Aargau die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe wieder aufgenommen. Die beiden Kantone hatten den elektronischen Stimmkanal ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten während den Jahren 2010-2015 mit dem System des damaligen Consortiums angeboten.

Mit der Abstimmung vom 24. September 2017 bieten die Kantone St.Gallen und Aargau ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten wieder die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen. Der Kanton St.Gallen zieht bei dieser Abstimmung zudem vier ausgewählte Inlandschweizer Pilotgemeinden – Goldach, Kirchberg, Rapperswil-Jona und Vilters-Wangs – in die Versuche mit ein. Beide Kantone haben sich in einem Ausschreibungs­verfahren für das System des Kantons Genf (CHVote) entschieden. Auch der Kanton Freiburg hat anlässlich dieser Abstimmung zum ersten Mal eine Inlandschweizer Pilotgemeinde – die Gemeinde Treyvaux – in die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe einbezogen. Er war ebenfalls Mitglied des Consortiums und hat sich bei der Wiedereinführung des elektronischen Stimmkanals für das System der Schweizerischen Post entschieden.

Am Urnengang vom 24. September 2017 konnten in den Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Aargau, Neuenburg und Genf 76‘910 Auslandschweizer elektronisch abstimmen. Die Kantone Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Neuenburg und Genf haben den elektronischen Stimmkanal zudem auch 102‘788 Stimmberechtigten im Inland angeboten.

In einer Versuchsübersicht publiziert die Bundeskanzlei nach jedem Urnengang, wie viele der zugelassenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger tatsächlich per E-Voting abgestimmt haben.


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