Änderungen bei der Sitzverteilung auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2019

Bern, 30.08.2017 - Bei den Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 wird in den Kantonen Waadt und Genf je ein Sitz mehr zu besetzen sein als bisher. Die Kantone Bern und Luzern werden je einen Sitz weniger zur Verfügung haben.

Am 30. August 2017 hat der Bundesrat – gleichzeitig mit der Erwahrung der Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung von Ende 2016 – auch die neue Verordnung über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates 2019 verabschiedet. Aufgrund der kantonalen Bevölkerungszahlen werden bei den kommenden Nationalratswahlen die Kantone Waadt und Genf auf Kosten der Kantone Bern und Luzern je einen Sitz gewinnen.

Aufgrund der Bundesverfassung werden die 200 Nationalratssitze alle vier Jahre vom Volk in direkter Wahl im Verhältniswahlverfahren besetzt, wobei die Kantone die Wahlkreise sind (Art. 149 BV) (In Wahlkreisen, in denen nur ein Mitglied des Nationalrats zu wählen ist, findet die Wahl im Majorzverfahren statt).

Die Nationalratssitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl verteilt, wobei jedoch jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat. Das Verfahren zur Sitzverteilung ist von Artikel 17 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) lückenlos vorgezeichnet.

Die Nationalratssitze werden für jede Legislatur neu auf die Kantone verteilt

Auf der Grundlage der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, des Zivilstandsregisters sowie der Bundespersonenregister im Ausländerbereich ermittelt das BFS jährlich die Anzahl Personen der ständigen Wohnbevölkerung.

Die Sitze sind alle vier Jahre neu auf die Kantone zu verteilen, und zwar aufgrund der Ergebnisse der Registerzählung des ersten auf die letzten Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates folgenden Kalenderjahres. Massgebend ist die "ständige Wohnbevölkerung" (Art. 6a Verordnung über die politischen Rechte, VPR). Dieses Vorgehen kam für die Nationalratswahlen 2015 zum ersten Mal zum Einsatz.

Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie auf dem angehängten PDF.


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