15 Jahre Personenfreizügigkeit haben den Strukturwandel begünstigt

Bern, 04.07.2017 - Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU ist seit 15 Jahren in Kraft. Die arbeitsmarktgetriebene Zuwanderung unter dem FZA hat dabei ein starkes bildungsintensives Beschäftigungswachstum ermöglicht. Dies hat den Strukturwandel hin zu einer zunehmenden Spezialisierung der Schweizer Wirtschaft auf Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung begünstigt. Während sich nach wie vor kaum direkte negative Auswirkungen der Zuwanderung auf Löhne und Beschäftigung der ansässigen Bevölkerung nachweisen lassen, wird deutlich, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermassen vom Strukturwandel profitieren. Mühe bei der Erwerbsintegration bekunden vor allem Zuwanderer aus Drittstaaten. Dies zeigt der aktuellste Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen.

Trotz erheblicher konjunktureller Turbulenzen und eines zuletzt schwierigen Währungsumfelds wies die Schweiz in den letzten 15 Jahren insgesamt eine im internationalen Vergleich äusserst günstige Wirtschaftsentwicklung und ein kräftiges Beschäftigungswachstum auf. Sehr stark war der Beschäftigungsausbau in diesem Zeitraum vor allem im Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen, was mit einer starken Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften einherging. EU-Zuwanderer begünstigten diesen Strukturwandel; sie machen heute in den Berufsgruppen mit den höchsten Qualifikationsanforderungen überdurchschnittlich hohe Anteile an der Erwerbstätigkeit aus.

Da in einer reicheren und zahlreicheren Bevölkerung der Bedarf nach lokalen Gütern und Dienstleistungen steigt (v.a. Baugewerbe, persönliche Dienstleistungen, Handel, Transportwesen, Bildung und Gesundheitswesen), war in den letzten Jahren auch in diesen Bereichen eine steigende Arbeitskräftenachfrage festzustellen. Vom Stellenwachstum in den staatsnahen Diensten profitierte vor allem die einheimische Erwerbsbevölkerung. Im Baugewerbe und im Bereich der Basisdienstleistungen, wo das einheimische Arbeitsangebot aufgrund der demografischen Entwicklung und des gestiegenen durchschnittlichen Bildungsniveaus rückläufig ist, wurde der Ersatzbedarf ebenfalls durch ausländische Arbeitskräfte gedeckt.

Zuwanderung aus der EU komplementär zum bestehenden Arbeitskräftepotenzial
Insgesamt lässt die Arbeitsmarktentwicklung über die letzten 15 Jahre darauf schliessen, dass die Zuwanderung eine gute Ergänzung zum inländischen Erwerbspersonenpotenzial darstellte. Hierfür spricht insbesondere die Entwicklung der Erwerbsbeteiligung, welche in besagtem Zeitraum ausgehend von einem ohnehin bereits hohen Niveau -sowohl für Schweizer/innen als auch für die Zuwanderer selbst- noch weiter zugenommen hat. Ansässige Erwerbspersonen wurden demnach nicht verstärkt in die Nichterwerbstätigkeit oder in die Erwerbslosigkeit gedrängt. Vielmehr ist es in den letzten Jahren gelungen, auch die in der Schweiz verfügbaren Erwerbspotenziale noch stärker zu nutzen.

Die Reallöhne wuchsen seit Inkrafttreten des FZA mit durchschnittlich 0.8% pro Jahr robust und die Lohnentwicklung war insgesamt über die Lohnverteilung hinweg ausgewogen. Am ehesten deutet ein leicht gebremstes Lohnwachstum bei den Hochqualifizierten auf einen möglichen Zusammenhang mit der Zuwanderung hin. Demgegenüber hat das Lohnwachstum im Tieflohnbereich insgesamt gut mit den mittleren Löhnen Schritt gehalten. Die flankierenden Massnahmen haben sich damit gerade in diesem Bereich als wirksames Instrumentarium zum Schutz der Löhne der einheimischen Erwerbsbevölkerung erwiesen. 

Höheres Erwerbslosenrisiko bei Zuwanderern
Ausländer/innen generell, aber auch die Zuwanderer, die in den letzten 15 Jahren im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz eingewandert sind, weisen gegenüber Schweizer/innen ein erhöhtes Erwerbslosigkeitsrisiko auf. Innerhalb der Gruppe der FZA-Zuwanderer sind es vor allem Arbeitskräfte aus Süd- und Osteuropa, deren Erwerbslosenquote deutlich überdurchschnittlich ausfällt. Dies ist in erster Linie damit zu erklären, dass Zuwanderer aus diesen Ländern in Branchen mit unsicheren Beschäftigungsverhältnissen überproportional vertreten sind. Zwischen 2011 und 2016 zeigte sich im Verlauf der Erwerbslosenquote zudem eine etwas höhere Konjunktursensitivität. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass sich diese Personengruppe in der Mehrheit noch nicht lange in der Schweiz aufhält: Es ist zu erwarten, dass sich ein anfänglich erhöhtes Erwerbslosenrisiko von Neuzuwanderern mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Zuge des Integrationsprozesses demjenigen der Ansässigen angleicht. Dies wird in den kommenden Jahren zu überprüfen sein.

Im Vergleich mit Neuzuwanderern aus Drittstaaten zeigt sich, dass die arbeitsmarktgesteuerte Zuwanderung bezüglich der Arbeitsmarktergebnisse wesentlich besser abschneidet: Die nach 2002 aus Staaten ausserhalb der EU zugewanderten Personen bekunden im Vergleich zur FZA-Zuwanderung insgesamt deutlich mehr Mühe bei der Erwerbsintegration. Es handelt sich dabei um Personen, die mehrheitlich im Rahmen des Familiennachzugs oder auch über den Asylweg zugewandert sein dürften.

Aktuellste Entwicklungen
Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit ging ab 2013 nach Jahren anhaltend hoher Wanderungsüberschüsse unter dem Einfluss des schwierigen Währungsumfelds deutlich zurück. Mit einem Wanderungssaldo von 35‘000 Personen kam die EU-Zuwanderung im Jahr 2016 unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen. Besonders stark rückläufig war die Zuwanderung aus Spanien, Portugal und Deutschland; weniger ausgeprägt waren die Rückgänge für Italien und Frankreich, wo die Wirtschaftsentwicklung weiterhin relativ schwunglos ist. An Bedeutung gewonnen hat dagegen die Zuwanderung aus Osteuropa: auf diese Länder entfielen 2016 knapp 30% der EU-Nettozuwanderung.

In den Monaten Januar bis Mai 2017 verharrte der EU-Wanderungssaldo insgesamt auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr und spiegelte damit die zum Jahresbeginn zaghafte Wirtschaftsentwicklung.


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