Bekämpfung der Schwarzarbeit: Mehr Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit festgestellt

Bern, 15.06.2017 - Die Anzahl Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit hat bei etwa gleichbleibender Anzahl Inspektoren zugenommen. Die Inspektoren gehen heute noch gezielter gegen Schwarzarbeit vor und führen dort Kontrollen durch, wo das Risiko am grössten ist. Die seit März 2016 gestarteten Schulungen für kantonale Inspektoren schärfen den Sinn für das Wesentliche sowie die Fähigkeit, die Ressourcen effizient einzusetzen.

Kantonale Inspektoren
Der jährliche Jahresbericht des SECO über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zeigt auf, dass die Kantone im landesweiten Durchschnitt ungefähr gleich viele Ressourcen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt haben wie im letzten Jahr (Abnahme um 1.4 Stellen). Die Finanzierung der Inspektoren erfolgt nach Abzug der Einnahmen bei den Kantonen zur Hälfte durch das SECO.

Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit
Die Zahl der Verdachtsmomente gegen Melde- und Bewilligungspflichten ist im Bereich des Sozialversicherungs-, Ausländer- und des Quellensteuerrechts im Jahr 2016 gestiegen. Im Sozialversicherungsrecht beträgt die Zunahme 12%, im Ausländerrecht 13.5% und im Quellensteuerrecht 9%. Die Zunahmen können einerseits auf einen Anstieg der Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung und von den Spezialbehörden an das Kontrollorgan oder auf die jährlich neu festgelegten Kontrollstrategien der Kantone zurückgeführt werden. Die Kantone gehen heute noch gezielter gegen Schwarzarbeit vor und kontrollieren in Branchen, wo Schwarzarbeit am ehesten vermutet wird.

Kontrolltätigkeit der Kantone
Im Jahr 2016 haben die kantonalen Inspektoren total 12'075 Betriebs- und 35'440 Personenkontrollen durchgeführt. Die Zahl der Betriebskontrollen sowie die Zahl der Personenkontrollen haben damit gegenüber dem Vorjahr abgenommen (- 8.1% bzw. – 11.1%).

Rückmeldungen und verhängte Sanktionen
Gesamthaft nahm die Zahl der Rückmeldungen von den Spezialbehörden an die Kontrollorgane gegenüber dem Vorjahr zu (+ 3%). Auf die einzelnen Rechtsgebiete aufgeteilt ergibt sich folgendes Bild: Wie bereits im 2014 und 2015 sind im Ausländerrecht die Rückmeldungen über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen gesunken (- 10%). Die Abnahme fällt jedoch weniger hoch aus als im Vorjahr. Im Bereich des Sozialversicherungs- und Quellensteuerrechts ist hingegen eine Zunahme der Rückmeldungen bzw. der verhängten Sanktionen zu verzeichnen (+ 19% bzw. + 47).

Wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit
Die Evaluation des Vollzugs hat ergeben, dass ein gesetzlicher Anpassungsbedarf in verschiedenen Bereichen bestand. Das Parlament hat einem Teil der vom Bundesrat erarbeiteten Vorlage zur wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit zugestimmt. Die wichtigsten Anpassungen sind die Möglichkeit des Kontrollorgans zur Meldung von Verdachtsfällen ausserhalb des Kontrollgegenstandes, die Ausdehnung des Kreises der das Kontrollorgan unterstützenden Behörden, die Verpflichtung des Kontrollorgans und der Spezialbehörden zu gegenseitigen Rückmeldungen sowie Anpassung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens. Die Referendumsfrist läuft noch bis am 6. Juli 2017. Die Revision wird voraussichtlich per Anfang des Jahres 2018 in Kraft treten.

Schulung kantonaler Inspektoren
Das SECO hat im Rahmen der Vollzugsverbesserung zusammen mit dem Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) ein Ausbildungsprogramm für die kantonalen Inspektoren entwickelt. Die Schulungen wurden im März 2016 aufgenommen und stiessen auf durchwegs positive Resonanz. Ziel dieser Ausbildungen ist die Kombination zwischen theoretischem Wissen, der Anwendung in der Praxis und die in diesem Zusammenhang verbesserte Fähigkeit, das Wesentliche zu erfassen und die Ressourcen effizient einzusetzen.


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