Gutes Zeugnis für den Nationalen Kontaktpunkt zu den OECD-Leitsätzen

Bern, 18.05.2017 - Der Nationale Kontaktpunkt der Schweiz zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen hat sich einer freiwilligen Prüfung durch den zuständigen OECD-Ausschuss unterzogen. Die OECD hat heute den daraus hervorgehenden Bericht und Empfehlungen veröffentlicht. Sie würdigt die professionelle Arbeitsweise des Nationalen Kontaktpunkts.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind ein wichtiges Instrument der verantwortungsvollen Unternehmensführung („Corporate Social Responsibility“). Zur Umsetzung der Leitsätze sind die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, einen Nationalen Kontaktpunkt einzurichten. Dieser macht die Leitsätze bekannt, fördert deren Anwendung und steht bei Eingaben über mutmasslichen Verletzungen der Leitsätze als Dialogplattform und Schlichtungsstelle zur Verfügung.

Der Nationale Kontaktpunkt der Schweiz hat sich als einer der ersten der freiwilligen Prüfung (Peer Review) durch die OECD-Arbeitsgruppe zur verantwortungsvollen Unternehmensführung unterzogen. Im November 2016 haben Mitarbeitende der Nationalen Kontaktpunkte aus Deutschland, Chile und Grossbritannien sowie des OECD-Sekretariats die Schweiz besucht und Vertreter der Bundesverwaltung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft befragt.

In ihrem Bericht lobt die OECD die professionelle Arbeitsweise des Nationalen Kontaktpunkts. Weiter betont sie den guten Ruf des Nationalen Kontaktpunkts und dessen Bekanntheit bei den Unternehmen. Gewürdigt wurden auch die seit 2013 erfolgten Anpassungen der Struktur des Nationalen Kontaktpunkts und insbesondere die Schaffung eines Beirats bestehend aus Vertretern der betroffenen Interessengruppen. Gleichzeitig empfiehlt die OECD dem Nationalen Kontaktpunkt eine engere Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen bei der Förderung der Leitsätze. Weiter empfiehlt die OECD eine Klärung der Rolle des Beirats bei der Behandlung von Eingaben. Schliesslich sollen die Abschlussberichte zu den Vermittlungsverfahren vermehrt substanzielle Empfehlungen zur Umsetzung der Leitsätze und Informationen über die Ergebnisse der Verfahren enthalten.

Der Nationale Kontaktpunkt wird die Empfehlungen in Absprache mit dem Beirat umsetzen und der OECD bis im Frühjahr 2018 über das Ergebnis berichten.


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