Regionalpolitik: Anhörung zur Verordnung des WBF zu den Steuererleichterungen

Bern, 28.01.2016 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat heute die Anhörung zur Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik eröffnet. Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF zur Verordnung des Bundesrates über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik. Die Anhörung dauert bis zum 4. April 2016.

Gestützt auf die Resultate der externen Evaluation der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik hat der Bundesrat im Oktober 2013 das WBF beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Diese soll drei hauptsächliche Stossrichtungen beinhalten:

  1. Die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit die Steuererleichterung stets in einem Verhältnis zu den geplanten Arbeitsplätzen steht.
  2. Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik.
  3. Technische Anpassungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.

Mit der Reform werden u. a. die Anwendungsrichtlinien des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik aufgehoben. Deren Bestimmungen ergänzt mit Präzisierungen wurden teilweise in die vom Bundesrat am 1. April 2015 verabschiedete Vernehmlassungsvorlage zum Entwurf der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik überführt. Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht am 11. Dezember 2015 verabschiedet und veröffentlicht. Andere Teile sowie weitere Umsetzungsbestimmungen werden in der vorliegenden neuen Verordnung des WBF (Departementsverordnung) über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik erlassen.

Die Anhörung dauert bis zum 4. April 2016. Die neue Departementsverordnung soll voraussichtlich am 1. Juli 2016, zusammen mit der Verordnung des Bundesrates über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik und der Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden, in Kraft treten.


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